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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 1.1859

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Bader, Joseph: Eine altbadische Fürstengestalt: nach Bild und Schrift
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https://doi.org/10.11588/diglit.42306#0077
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kein badischer Fürst in diesem Sinne jemals mehr Verträge
und Vergleiche abgeschlossen, als Markgraf Christoph. Man
zählt deren") mit dem Kurfürsten von der Pfalz, mit den
Grafen und Herzogen von Wirtenberg, mit dem Erzbischöfe von
Mainz, den Bischöfen von Speier und Basel, wie mit benach-
barten und inländischen Städten und Klöstern, über die zwan-
zig, woraus die „fridfertige und redliche Gesinnung" des Mark-
grafen genugsam erhellt.
Neben der rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen aber
sorgte derselbe auch für die militärische Sicherung von Land und
Leuten. Im Eingänge mit den verschiedenen Schirm verein en
wies er die Amtleute überall an, den wahrhaften Zustand
seiner Städte und Schlösser im Auge zu haben, und ahndete
Vernachläßigungen hierin sehr ernstlich.
Dieses war unter Anderem mit dem Ganerbenhause Stau-
fenberg der Fall. Denn als sich das Gerücht vorn „armen
Konrad" durch's Land verbreitete, ließ der Markgraf auch „die
Schlösser seiner Lehenleute besichtigen, ob sie in Bau und
Burghut mit dem Nothwendigen versehen", und wie nun be-
nannte Veste unverwahrt und unversorgt befunden ward, zog
er deren zehen Inhaber mit der Klage auf den Rückfall des
Lehens vor sein Lehengericht, und nur die „Unvermögenheit"
der staufenbergischen Junker konnte sie entschuldigen"),
Werfen wir nun einen Blick auf die damalige badische
Staatsmaschine, so wird uns die bescheidene Einrichtung
derselben, dem modernen Staatswesen mit all seinen Beamten,
Schreibern, Gesetzen und Verordnungen gegenüber, zu einer in-
teressanten Vergleichung führen. Denn nichts kann einfacher sein,
als die Regierung und Landesverwaltung des Markgrafen war.
Ein Statthalter, ein Land- und Haushofmeister und etliche
Räthe umgaben ihn als seine vornehmsten Hof- und Staats-
diener, und an diese wenigen Herren schloß sich die kurze Reihe

28) Sachs, 108 bis 111, und oben bezeichnetes Repertorium.
29) Spruchbrief des Lehengerichts vom 7. Nov. 1514, bei Schöpflin,
(.'oci. 6iplom, VII, 28, eine mehrfach interessante Urkunde.
 
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