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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 1.1859

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Bader, Joseph: Eine altbadische Fürstengestalt: nach Bild und Schrift
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https://doi.org/10.11588/diglit.42306#0082
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— 68 —

Pforzheim"), deren Wichtigkeit für das badische Haus und
Land längst erkannt war und bei dem damaligen Zeitumschwunge
nm so entschiedener in die Augen trat.
Diese Stadtverfassungen bezweckten zwar zunächst nur
eine Vermehrung der fürstlichen Einnahmen, indem sie die un-
zureichende Grundsteuer aufhoben und dafür die Verbrauchs-
accise einsührten, welche weit mehr abwarfen, da ihnen die
Geistlichkeit und die herrschaftlichen Diener ebenso unterlagen,
wie die Bürger. Die gleichmäßiger vertheilte Steuerpflicht
mußte aber wohlthätig auf das städtische Leben einwirken und
vermögliche Fremde herbeiziehen, wodurch Handwerke, Handel
und Wandel nur gewinnen konnten.
Und außerdem enthielten die neuen Stadtordnungen eine
Reihe theils gemeinsamer, theils besonderer, den Oertlich-
keiten der vier Städte angemessener Bestimmungen, welche un-
mittelbar auf die Förderung der Freiheit, Sicherheit, Ruhe und
Gedeihlichkeit ihrer Bewohner berechnet waren. Der ganze Ton
und Inhalt derselben bezeugt uns, daß es dem Markgrafen dabei,
noch um etwas Edleres, als um eiue selbstsüchtige Stenerver-
mehruug gegolten!
Am meisten wurde Badeu bedacht, wie es demselben, als
der Hauptstadt der ganzen Markgrafschaft, als fürstlicher Resi-
denz und weit belobtem Badeort auch billig gebührte. Christoph
selber drückte sich hierüber in folgender Weise aus:
„Indem wir aus angeborner fürstlicher Natur geneigt und
begierig sind, den Unsern, die sich täglich gegen uns gehorsam
erzeigen und uns getreulich dienen, solche Hilfe und Gnade zu
thun, wodurch sie mit Förderung des gemeinen Nutzes an Gut
und Ehre in Aufnahme kommen mögen; und renn unsere lieben
Getreuen zuBaden sich gegen uns und unsere Vorfahren allweg
mit Darstreckung von Hilfsgeldern und Steuern willig und wohl
42) Vorgcfunden habe ich noch den „Freiheitsbrief für die Altstadt und
Vorstädte zu Pforzheim" von 1491, die „Umgelds- und Polizeiordnung der
Stadt Ettlingen" von 1510, und die „Statuten der Stadt Baden" von
1491, 1507 (abgedruckt bei Mone, Oberrhein. Ztschr. IV, 291) und 1510.
Die Durlacher Stadtordnung aus jener Zeit scheint verloren zu sein.
 
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