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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 1.1859

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Bader, Joseph: Eine altbadische Fürstengestalt: nach Bild und Schrift
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https://doi.org/10.11588/diglit.42306#0094
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80 —

An ihrer nördlichen Gränze, imKraichgau, stieß die Mark-
grafschaft Baden mit dem Fürstenthume Speier zusammen, welches
damals (seit 1478) den Bischof Ludwig von Helmstätt zum
Herrn hatte, einen besonders vertrauten Freund unseres Mark-
grafen, vielleicht noch von der fpeier'schen Domschule her^).
lind Christoph durfte etwas halten auf diese Freundschaft,
denn der milde und wohlwollende, ebenso rechtliebende als um-
sichtige, mit vielen Kenntnissen und großer Gewandtheit in den
Geschäften ausgerüstete Prälat wurde zu den ausgezeichnet-
sten Kirchenfürsten in Deutschland gerechnet^).
Auch ihm schwebte das geistige und leibliche Wohl seiner
Unterthanen als erstes Ziel feiner Verwaltung vor. Ludwig
verwandelte die 5procentigen Schuldencapitale des Hochstifts in
üprozentige; schloß verschiedene vortheilhafte Käufe ab; befahl
seinen Amtleuten, ihre Stellen redlich zu verwalten und den
armen Mann mit Schonung zu behandeln, und erließ die
löbliche Verordnung, daß Waisenkinder die Blutsverwandten
ganz so beerben sollten, wie's Lei ihren Aeltern der Fall
wäre, wenn selbige noch lebten, damit „sie durch deren Tod
nicht doppelt gedrückt seien".
Ferner erließ der Bischof neue Wald- und Gewerbe-
ordnungen und eine genaue Jnstruetion über den Gerichts-
gang und die Appellationen von den Dorf- und Amtsgerichten
an das bischöfliche Kammergericht zu Udenheim; denn in einer
gut verwalteten Rechtspflege sah er ein Hanptmittel zur He-
bung der gemeinen Wohlfahrt. Für die Armen seines Gebietes
endlich machte der edle Fürst eine besondere Almosenstiftung,
von deren Zinsen alljährlich Korn angekauft wurde, welches man
sorgsam aufspeicherte, um es in Zeiten der Noth unter genauer
Rechnungsführung an redliche Hausarme zu vertheilen.

61) Christoph selber nennt den Bischof an verschiedenen Orten seinen
„Herrn und Freund", selbst in der neuen Landordnung.
62) Tritcnheim (eliroii. »irssuA. II, 498) sagt von ihm: kuit vir
tioiiestissimue eonversstiouis, moäestiu, konestute et inte§ritute morum
nulli pontikieum 6e. rmuniue s e c u n cl n s ete.
 
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