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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 1.1859

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Bader, Joseph: Eine Fahrt an den Bodensee, 1856
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https://doi.org/10.11588/diglit.42306#0182
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Zwing' und Banne, in den Leibfällen und Gebühren von Un-
genossen, im Weißhaber und Dingpfenninge an den Stiftshöfen
der oben genannten Orte -H.
Als Gerichts Herr hatte der Maier mit den Hofjüngern
zunächst die jährlichen Dingtage abzuhalten, wobei ihm ein
Theil der Strafgelder zusiel, und sodann für den Vollzug der
ergangenen Nechtssprüche oder Urtel zu sorgen; als dem Zwing-
und Bannherrn aber standen ihm die polizeilichen Gebote und
Verbote zu. Die Leibfälle waren beim Tode eines Bauern
das beste Stück Vieh, bei dem einer Bäuerin ihr bestes Kleid
oder je eine entsprechende Geldsumme. Die Ungenossame
trat da ein, wo stiftsäckingische-Leibeigene sich mit Personen aus
fremden Gebieten verheiratheten, was durch ein Bußgeld berei-
niget werden mußte. Der Weißhaber bestand in einer jähr-
lichen Haberabgabe der Bauern zur Anerkennung ihrer Gerichts-
hörigkeit, wie der Dingpfenning, welcher an den Gerichts-
tagen von ihnen entrichtet wurde.
Was nun den wielandin gisch en Ast der Familie vom
Steine betrifft, so hatte derselbe wahrscheinlich seinen Gründer
in Herrn Rudolf, welcher zwischen 1260 und 1265 verstarb
und die Söhne Ulrich und Wilhelm hinterließt), wovon der
erstere die Nitterwürde erhielt und noch 1305 als „der Alte von
Wielandingcn" im Leben war, ein angesehener Cavallicr, dessen
man sich in öffentlichen Geschäften gern bediente. Er führte
das Wappcnbild seiner Ahnen — die Geige, nur nach der
Sitte dieser spätern Zeit verdreifacht im Schildes.
Dieser Alte von Wielandingen übte über die stiftsäckingischen
Dinghöfe zu Stein, Murg, Oberhof und Herisried den

5) Stiftsäckingische Urkunden von 1333 und 1373.
6) Zm Jahre 1265 stiftete tsllricns nntes 6s ^Vislktnckin^on bei den
Cpitalbrüdern zu Säckingen ein Anniversar zum Seclenheile ckomini Huciolki
lw NUeNncUnKt-n et i I st o I m i sttii 5ui. Unter den Zeugen der Stiftungs-
urkunde stehen: Heiurinu« eie Nspiste (vom Steine), miles, Lurcurstu.-,
cke VV i k- I ?, » st i n n n ete.
7) Stiftsäckingische Urkunden von 1271, 1285, 1303 und 1306. Vergl.
auch Herrgott, cock. prost. I, 366, 411, und I!, 559.
 
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