Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 1.1859

DOI Heft:
Inhalt
DOI Artikel:
Bader, Joseph: Eine Fahrt an den Bodensee, 1856
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.42306#0214
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
198

Sie har ihren Ursprung sicherlich schon in dem Zeitalter,
da die Alemannen das Land als Eroberer in Besitz nahmen
und die alten Bewohner verdrängten oder unterjochten. Wie
man hernach die Stifte zu Säckingen und St. Blasien mit
Leuten und Gütern beschenkte, waren es meistens Leibeigene
vom unterdrückten Stamme und Oedländer oder Waldstrecken, zu
deren Anbau sich wieder nur Knechte fanden. Da aber das
säckingische Gotteshaus, welches vorherrschend unter der Alb
begütert war, ein weit höheres Alter zählte, als das schwarz-
wäldische Bruderstift, so ergibt sich's leicht, warum die Unter-
älbler zumeist aus schwarzem leibeigenem Volke bestanden,
während ihre Genossen ober der Alb größtenteils zu den Ab-
kömmlingen der freien Alemannen zählten.
Durchgeht man nun die alten Urbare des Ländleius, wre
überraschend tritt einem die Thatsache vor Augen, daß auch im
Mittelalter die meisten freien Hauensteiner in den oberal-
bisch en Höfen und Dörfern gewohnt! Wir lesen von den „frien
Luten" zu Eschbach, Kuchelbach, Birdorf, Birkingen, Alpfen,
Bauholz, Brunnadern, und in den benachbarten hinterhagischen
Orten Gcrweil, Stritmatt, Rozingen, Happingen, während in
unteralbischen Gemeinden nur zu Hochsal, Schachen und
Notsel solche Freileute erscheinen
Es wäre hier zu weitläufig, näher nachzuweisen, wie das
Stift St. Blasien zu seinen verschiedenen Besitzungen an Lem
ten, Gütern und Rechten im Hau en st ei nischen allmälig ge-
kommen 'H. Genug, wir sind urkundlich überwiesen, daß die
Bevölkerung der Grafschaft schon ursprünglich aus einer großen
Zahl freier Familien bestand, deren Nachkömmlinge ihre freie
Geburt zwar zu behaupten wußten, durch Uebernahme von stif-
tischen Gütern und Dienstbarkeiten jedoch immer mehr in die
Fesseln der Hörigkeit verstrickt wurden.

12) Im österr. Urbar von 1308 das „Offitium uffem Walde und ze
Walhbuvt", S. 46. Vcrgl. Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. VI, 106.
13) Ich habe die Erwerbungen urkundlich dargestellt in der oberrhein.
Zeitschr. VI, 96 bis 125, 226 bis 257, 358 bis 382, 466 bis 487.
 
Annotationen