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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 1.1859

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Bader, Joseph: Das badische Unterland: eine Skizze
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https://doi.org/10.11588/diglit.42306#0342
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Lobdengau (ohngefähr dem Gebiete der heutigen Aemter Wein-
heim, Mannheim, Heidelberg, Ladenburg und Schwetzingen) über
43,000 Morgen Acker-, Wiesen- und Rebenlandes an das Stift
Lorsch vergäbet worden ^). Diese Morgenzahl aber machte etwa
den 44ten Theil des ganzen Gaübezirkes aus!
Man kann sich hiernach einen Begriff von dem ausgebreiteten
Grundbesitze bilden, welchen die Kirche im Bereiche des badischen
Unterlandes damals schon, wie auch später noch gewann. Dieser
Besitz aber verblieb ihr nicht, er gieng größtentheils an die
Schutzherren der Domstifte und Klöster unseres Bereiches,
an die Pfalzgrafen bei Rhein, die Grafen von Kalw und andere
Großen über. Die Geistlichkeit hatte viel des Gutes gleichsam
nur erhalten, um es nach dem strengen Systeme ihrer Land-
wirtschaft möglichst zu ordnen und zu verbessern. Denn schwerlich
hätten der Anbau und die Bewirthschaftung unserer
Länder ohne den unberechenbaren Einfluß der Kirche auf dieselben
die gedeihlichen Fortschritte gemacht, wie es, ohngeachtet aller
Hemmnisse und Verwüstungen durch Seuchen, Kriege und der-
gleichen, glücklicher Weise der Fall war.
Werfen wir aber hier noch einen Blick aus die unterländischen
Gaue zurück. Denn es dürfte eine Hinweisung auf dieselben um
so mehr am Platze sein, als ihre Begriffe und Namen, bis auf
den einzigen Kraichgau, völlig aus der Erinnerung des Volkes
verschwunden sind.
Die Gau gebiete, wie wir anderwärts schon bemerkt, ge-
wahren in der vaterländischen Topographie den Vortheil, daß sie
nach natürlichen Gränzen (Bergen, Wasserscheiden,-Flüssen,
Wäldern) bestimmt worden; vereinigen sie ja meistens den Zug
politischer, kirchlicher, militärischer und kameralistischer Ein-
theilungen aus der früheren Zeit.
Und da diese Bezirke gewöhnlich ein oder mehrere Wasser-
gebiete umfassen, so sind dieselben auch heute noch Begriffe von
practischer Bedeutung. Denn die politischen Eintheilungen

9) Rach dem Hure« dsm ens. 1, 50 flg. 353 bis 622.
u . 423 flg. m, 167 flg. Dahl, das Fürstentb. Lorsch, S. 115 flg.
 
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