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Also war die Burg Remchingeu halb ebersieinisches
Lehen, halb badisches Eigentum; es wohnten auf ihr rem-
chiugische Stammesabkömmlinge, remchingische Sihpen und La-
dische Dienstlente. Ein beengtes, heikles, ost gereiztes nnd feind-
seliges Verhältniß verkümmerte den Bewohnern der verschiedenen
Häuser, Thore und Thürme das Leben.^ Aus geringfügigen
Dingen erwuchsen große Häredel, es gab viel böses Blut, und
endlich will sich gar ein Bürgerlicher als Mitherr eindrängen
in die altadeligen Mauern!
Das Städtewesen hattc sich aufgethan neben der Kloster-
nnd Adelsherrschaft. Der Krämer und Metzger durfte es wagen,
sich dern Enkel altedler Ahnen gegenüber zu stellen, und ihm die
bewehrte Faust zu zeigen. Der Bürger hatte eben Geld und
der Ritter steckte in Schulden; es entstund ein ingrimmiger
Haß zwischen ihnen und eine Feindschaft, welche die Gedauken
gegeuscitiger Vernichtung erzengte.
Jn diesen -Tagen verstarb auf der Burg zu Remchingen der
eberstcinische Mitherr Hans Raute^), ohne männliche Leibes-
erben zu hinterlassen. Da glaubte Hans Vaihinger, ein
Vetter seiner Wittwe, nächster Erbe zu sein und begehrte recht-
liche Einweisung in den verwaiSten Lehnstheil. Was fiel dem
Verwegenen ein! Es erhob sich ein gewaltiges Zettergcschrei
unter den Nitterbürtigen, die sich entsetzten vor dem Schimpf,
einen Krämer als Mitherrn neben sich zu sehen.
Der Vaihinger behauptete zwar, er besitze schon ein
Nitterlehen, ein wirtenbergischeS; aber es half ihm wcnig. „Du
bist keiu Wappens- uied Lehensgenosse, sondern ein steuerbarer
Stadtbürger, darum hebe dich von hinnen." So rief man
dem Tollkühnen zu mit Hohngelächter auf sein Lehen im Böb-
Markgras Friedrlch II ab. „Retaiivn aus drn Or iq inal -D o eu nie n -
ien" von dem Archivare Herbster, in dessen handschrisilichen Sammiunw'n.
Vergl. anch Sachs II, 89.
82) Eigenilich Johann Rvi oder „Roicnbans", wie er gewvhnlich
genannt wnrdc. Er haite 1406 seinem VeiNr Reinhard v. R. das halbe
Dorf Kleinsteinbach verkansi. Urk. Reperiorini».
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Also war die Burg Remchingeu halb ebersieinisches
Lehen, halb badisches Eigentum; es wohnten auf ihr rem-
chiugische Stammesabkömmlinge, remchingische Sihpen und La-
dische Dienstlente. Ein beengtes, heikles, ost gereiztes nnd feind-
seliges Verhältniß verkümmerte den Bewohnern der verschiedenen
Häuser, Thore und Thürme das Leben.^ Aus geringfügigen
Dingen erwuchsen große Häredel, es gab viel böses Blut, und
endlich will sich gar ein Bürgerlicher als Mitherr eindrängen
in die altadeligen Mauern!
Das Städtewesen hattc sich aufgethan neben der Kloster-
nnd Adelsherrschaft. Der Krämer und Metzger durfte es wagen,
sich dern Enkel altedler Ahnen gegenüber zu stellen, und ihm die
bewehrte Faust zu zeigen. Der Bürger hatte eben Geld und
der Ritter steckte in Schulden; es entstund ein ingrimmiger
Haß zwischen ihnen und eine Feindschaft, welche die Gedauken
gegeuscitiger Vernichtung erzengte.
Jn diesen -Tagen verstarb auf der Burg zu Remchingen der
eberstcinische Mitherr Hans Raute^), ohne männliche Leibes-
erben zu hinterlassen. Da glaubte Hans Vaihinger, ein
Vetter seiner Wittwe, nächster Erbe zu sein und begehrte recht-
liche Einweisung in den verwaiSten Lehnstheil. Was fiel dem
Verwegenen ein! Es erhob sich ein gewaltiges Zettergcschrei
unter den Nitterbürtigen, die sich entsetzten vor dem Schimpf,
einen Krämer als Mitherrn neben sich zu sehen.
Der Vaihinger behauptete zwar, er besitze schon ein
Nitterlehen, ein wirtenbergischeS; aber es half ihm wcnig. „Du
bist keiu Wappens- uied Lehensgenosse, sondern ein steuerbarer
Stadtbürger, darum hebe dich von hinnen." So rief man
dem Tollkühnen zu mit Hohngelächter auf sein Lehen im Böb-
Markgras Friedrlch II ab. „Retaiivn aus drn Or iq inal -D o eu nie n -
ien" von dem Archivare Herbster, in dessen handschrisilichen Sammiunw'n.
Vergl. anch Sachs II, 89.
82) Eigenilich Johann Rvi oder „Roicnbans", wie er gewvhnlich
genannt wnrdc. Er haite 1406 seinem VeiNr Reinhard v. R. das halbe
Dorf Kleinsteinbach verkansi. Urk. Reperiorini».
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