Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Verein für Badische Ortsbeschreibung [Editor]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 2.1860-1862

DOI issue:
Geschichte der Stadt Hüfingen
DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.22622#0527
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
513

zuersi die Gebrüder Benz und Tollenzer, von denen Ersterer
mit Frau Guta, der blumenbergischen Erbtochter zp Hüstngen,
vermählt war. Es hatte nämlich Herr Burghart von Blumen-
berg diesem einzigen Kinde, mit Verwilligung des Lehensherrn
von Fürstenberg, das Städtlein zur Mitgift verschrieben.
Herr Benz vererbte den schönen Besitz unüs Jahr 1386 an
seine minderjährigen Söhne Konrad und Burghart, welche
von den Vettern des Verstorbenen wegen des Laienzehenten zu
Hüfingen gerichtlich angefochten, von ihrem Oheime Tollenzer
jedoch siegreich verteidigt wurden.

Diese Vettern waren Nudolf der Kenzinger und Konrad
von Blnmcnberg, die Söhne Herrn Diethelm's des ältern,
welcher Frau Anna, die Tochter Konrads und Schwester Burg-
harts, zur Gemahlin gehabt. Jhr Brnder Diethelm der jün-
gere war 1379 schon verstorben, und von ihnen selber wird
Konrad im Jahre 1406, wo er dem Junker von Schellenberg
seine Rechte zu Almishofen verkauste, zum leztenmal genannt.
Es scheint also die Hüfinger Linie des blumenbergischen
Hauses mit ihm erloschen zu sein.

Die Schellenberger hielten sich, nach dem Vorbilde ihrer
blumenbergischcn Ahnen, eifrig an das Haus Oesterreich,
welchem dieselben schon 1395 das Oesfnungsrecht zuHüsingen
„sür all' die Seinen in allen Nöthen" eingeräumt hatten. Mit
dem Hause Fürstenberg dagegen geriethcn sie in solche Miß-
verhältnisse, daß Konrad von Schellenberg 1444 sogar die
fürstenbergische Lehensherrlichkeit über Hüsingen bestritt und
solche vom Kaiser neu bestätiget werden mußte

Auch mit ihren Hüfingern scheinen diese Herren anfäng-
lich über verschiedene städtische Rechte nnd Befugnisse in Strei-
tigkeiten gerathen zu sein; denn durch die gütliche Uebereinkunst
von 1452, den s. g. Stadtbrief, haben „Herr Berchtold
von Schellenberg, Ritter, und die Bürger seiner Stadt Hüfingen

9) Verschiedene Urkunden im großh. Landesarchive zu Karlsruhe, und
im fürstl. Archive zu Donaueschingen, von Münch und Andern benützt.
Vergl. auch Jselius Lericon, unter Schellenberg.

Badenia, II,

33
 
Annotationen