Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 2.1860-1862

DOI Heft:
Grünsfeld im Zaubergau. Historisch-Topographisches
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22622#0596
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
582

keller, dem Schuldheißen und zwölf Assessoren oder Gerichts-
schoffen, welchen der geschworene Stadtschreiber als Pro-
tokollführer beigeordnet war.

Der Bezirk dieses Gerichtes erstreckte sich aber nicht blos
über die Stadt und ihren Etter, sondern anch über die Gemeinde
Grünsfeld h aus en, Beumar, Krensheim und Jlms-
band, welche nicht wie die überigen herrschast-grünsfeldischen
Orte selber ihren Schuldheißen, ihr Gericht und ihre Oeffnung
hatten, daher „das Recht vor dem Grünsselder Stadtgerichte
geben und nehmen mußten."

Dasselbe bestund in den gewöhnlichen Stadtgerichten,
in den Schluß- oder Endgerichten und in den Gastgerich-
ten sür die Auswärtigen. Es verhandelte und urtheilte nur über
bürgerliche Rechtssachen; denn kamen Criminalfälle in der
Herrschast vor, so sezte man ein peinliches oder besonderes Blut-
gericht ein, an welchem nach der Halsgerichtsordnung Karls V
versahren und abgeurtheilt wurde.

Die Urtheile des peinlichen Gerichts vollzog der Freimann
(der Nach- oder Scharfrichter), welcher auf dem Centthurme über
dem Würzburger Thore wohnte und die Centgefängnisse besorgte.
Er hatte die Verbrecher entweder an den Pranger zu stellen,
mit Rnthen zu peitschen und über die Gränze zu sagen, oder
„von der Schranne zu nehmen, gebunden hinaus zu führen und
mit dem Schwerte vom Leben zum Tode zu richten", oder am
Galgen aufzuhängen, oder ihnen „die rechte Hand und das
Herz abzustoßen, hierauf ihren Leichnam zur Walstatt zu schleifen
und denselben auf das Rad zu legen."

Wenden wir uns aber von diesen blutigen Bildern eines
gräulichen Zeitalters zur heiteren, gesegneten, hoffnungsreichen
Gegenwart. Kolb in seinem Lexicon sagt: „Stadt und Amt
Grünsfeld, welche 1646 durch das Erlöschen des Hauses
Leuchtenberg als eröffnetes Lehen dem Hochstifte Würzburg heim-
gefallen, giengen in Folge des Reichsdeputations-Rezesses von
1803 entschädigungsweise an den Fürsten von Salmkrant-
heim über und sielen 1806 unter die badische Oberhoheit. Der
städtische Rath mit einem Ober- und Unterbürgermeister besteht
 
Annotationen