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Gunst des Pfalzgrafen. Jir derselben hatten seine Vorfahren
drei Altäre mit ebensovielen Kaplauen gestiftet. Damit nun sür
den Hof und das Hofgcsinde ein vollkommener Gottesdienst
mit Messen, Vesper, Beichte, Abendmahl und soweiter gehalten
wcrden könne, entschädigte Fridcrich den Stadtpfarrer mit
jährlichen 4 Goldgulden, worauf dieser die Einwilligung dazn
gab, daß ein Hofkaplan die Pfarrechte in der Schloßkirche
fnr ihn ausüben möge ^).
Endlich, wie im Vorgefühle seines frühen Todes, entschloß
sich Pfalzgraf Friderich, fromm erwägend, „wie vergänglich
alles Jrdische und wie nöthig es daher sei, während des kurzen
Daseins sür sein ewiges Seelenheil zn sorgen", in der Heidel-
berger Vorstadt ein ncues Kloster für Predigermönche zu
stisten. Er wendete sich deswegen 1473 an den Papst Sixtns,
und dieser gestattete ihm die Errichtung. So wurde denn „zum
Heile der streitenden Kirche und zum Schutze des wahren, un-
versälschten Glaubens", das Gotteshaus mit großen Kosten
erbaut und nach seiner Vollendnng, im Jahre 1476, mit ansehn-
lichen Freiheiten, wie mit verschiedenen Einkünften zu S. Zlgen,
Leimen und Rorbach begabt.
Die Predigermönche sollten sowohl zu Heidelberg, als
in den übrigen Pfälzer Landen ungehindert termenieren dürfen,
dagegen aber in ihrer Kirche allwöchentlich etliche Messen und
alle Sonntage eine Predigt für das Volk halten. Würden
sie diesen Gottesdienst und ihre Ordensregel jemals vernach-
läßigen, so soll der Stadtrath zu Heidelberg ihre Einkünfte
und Almosen einziehen und an den Th urmbau der Heilig-
geistkirche, wie nach dessen Vollendung zum Nutzen des Spitals
und der städtischen Armen verwenden.
Ferner wurde den Predigermönchen zur Pflicht gemacht, in
ihrem Kloster eine Schule für Artisten und Theologen zu un-
terhalten, deren Jünger nach der Qrdensobservanz lebeu und sich
mit den Studierenden der Universität nicht vermengen sollen,
„um in ihren Sitten keinen Schaden zu nehmen."
) Urkundc vou 1472 un Copeib. XIV, 140.
Gunst des Pfalzgrafen. Jir derselben hatten seine Vorfahren
drei Altäre mit ebensovielen Kaplauen gestiftet. Damit nun sür
den Hof und das Hofgcsinde ein vollkommener Gottesdienst
mit Messen, Vesper, Beichte, Abendmahl und soweiter gehalten
wcrden könne, entschädigte Fridcrich den Stadtpfarrer mit
jährlichen 4 Goldgulden, worauf dieser die Einwilligung dazn
gab, daß ein Hofkaplan die Pfarrechte in der Schloßkirche
fnr ihn ausüben möge ^).
Endlich, wie im Vorgefühle seines frühen Todes, entschloß
sich Pfalzgraf Friderich, fromm erwägend, „wie vergänglich
alles Jrdische und wie nöthig es daher sei, während des kurzen
Daseins sür sein ewiges Seelenheil zn sorgen", in der Heidel-
berger Vorstadt ein ncues Kloster für Predigermönche zu
stisten. Er wendete sich deswegen 1473 an den Papst Sixtns,
und dieser gestattete ihm die Errichtung. So wurde denn „zum
Heile der streitenden Kirche und zum Schutze des wahren, un-
versälschten Glaubens", das Gotteshaus mit großen Kosten
erbaut und nach seiner Vollendnng, im Jahre 1476, mit ansehn-
lichen Freiheiten, wie mit verschiedenen Einkünften zu S. Zlgen,
Leimen und Rorbach begabt.
Die Predigermönche sollten sowohl zu Heidelberg, als
in den übrigen Pfälzer Landen ungehindert termenieren dürfen,
dagegen aber in ihrer Kirche allwöchentlich etliche Messen und
alle Sonntage eine Predigt für das Volk halten. Würden
sie diesen Gottesdienst und ihre Ordensregel jemals vernach-
läßigen, so soll der Stadtrath zu Heidelberg ihre Einkünfte
und Almosen einziehen und an den Th urmbau der Heilig-
geistkirche, wie nach dessen Vollendung zum Nutzen des Spitals
und der städtischen Armen verwenden.
Ferner wurde den Predigermönchen zur Pflicht gemacht, in
ihrem Kloster eine Schule für Artisten und Theologen zu un-
terhalten, deren Jünger nach der Qrdensobservanz lebeu und sich
mit den Studierenden der Universität nicht vermengen sollen,
„um in ihren Sitten keinen Schaden zu nehmen."
) Urkundc vou 1472 un Copeib. XIV, 140.