Vor w o r t.
Die historische Zeitschrift Badenia, welche im Jahre 1839
gegründet und nach längerer Unterbrechung im Iahre 1859
nneder neu in's Lebeir gerufen worden, ist in Folge der
General-Versammlung des Vereines „für badische Ortsbe-
schreibung" vom 7ten Mai 1863 als Organ für dessen Ver-
öffentlichungen an denselben übergegangen.
Es wurde dabei festgesetzt, daß diese Zeitschrift fortan
alljährlich in 4 Heften von je 8 bis 10 Druckbogen im bishe-
rigen Formate erscheinen solle. Was den Jnhalt der einzelnen
Hefte belangt, so traf man eine Einrichtung, welche die ver-
schiedenen Landestheile möglichst berücksichtigt.
Um nicht etwa ein ganzes Heft mit einem Aufsatze zu
süllen, der uur eine Oertlichkeit betrifft, sollen neben einer grö-
ßeren Hauptabhandlung über eine Stadt- oder Dorfgemeinde
immer noch zwei bis drei kleinere Mittheilüngen über Orte
oder Gegenstände aus anderen Landestheilen in jedem Hefte ent-
halten sein. Damit aber für diese kleineren Arbeiten der nö-
thige Raum gewomwn wird, mnß man jeden Hauptaufsatz
so vertheilen, daß die eine Hälfte davon in einem Hefte und die
andere in dem solgenden erscheint.
Sämmtliche Arbeiten sollen sich auf quellenmäßige Er-
hebungen und wissenschaftliche Forschungen gründen und die
Nachweise darüber in den Anmerkungen enthalten. Jm übrigen
aber soll der Mitarbeiter durch keiiu näheren Bestimmungen
Die historische Zeitschrift Badenia, welche im Jahre 1839
gegründet und nach längerer Unterbrechung im Iahre 1859
nneder neu in's Lebeir gerufen worden, ist in Folge der
General-Versammlung des Vereines „für badische Ortsbe-
schreibung" vom 7ten Mai 1863 als Organ für dessen Ver-
öffentlichungen an denselben übergegangen.
Es wurde dabei festgesetzt, daß diese Zeitschrift fortan
alljährlich in 4 Heften von je 8 bis 10 Druckbogen im bishe-
rigen Formate erscheinen solle. Was den Jnhalt der einzelnen
Hefte belangt, so traf man eine Einrichtung, welche die ver-
schiedenen Landestheile möglichst berücksichtigt.
Um nicht etwa ein ganzes Heft mit einem Aufsatze zu
süllen, der uur eine Oertlichkeit betrifft, sollen neben einer grö-
ßeren Hauptabhandlung über eine Stadt- oder Dorfgemeinde
immer noch zwei bis drei kleinere Mittheilüngen über Orte
oder Gegenstände aus anderen Landestheilen in jedem Hefte ent-
halten sein. Damit aber für diese kleineren Arbeiten der nö-
thige Raum gewomwn wird, mnß man jeden Hauptaufsatz
so vertheilen, daß die eine Hälfte davon in einem Hefte und die
andere in dem solgenden erscheint.
Sämmtliche Arbeiten sollen sich auf quellenmäßige Er-
hebungen und wissenschaftliche Forschungen gründen und die
Nachweise darüber in den Anmerkungen enthalten. Jm übrigen
aber soll der Mitarbeiter durch keiiu näheren Bestimmungen