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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 3.1864-1866

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Fickler, Carl Borromäus Alois: Die Erbauung Mannheims durch Kurfürst Friedrich den Vierten
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https://doi.org/10.11588/diglit.22621#0096
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Ueber den Jnhalt der voit dem Grütider der neuen Stadt
ertheilten Freiheiten findet sich nichts genau überliesert. Daß
die Stadt einen Rath aus angeseheuen Bürgern, daß sie ihr
setziges Wappen, die goldene Wolssangel im silbernen Felde,
erhalten habe, ist wahrscheinlich, obgleich aus Urkunden dieser
Zeit nicht mehr zu erweisen.

Unter den städtischen Rechten befand sich naturgemäß die
Marktfreiheit. Diese wurde mit den übrigen Befreiungen
von Fronen, Spanndiensten, Zöllen und dergleichen am 24sten
Januar 1607 ertheilt, deren hundertjährigen Bestand maii im
Jahre 1707 durch einen 14tägigen Jahrmarkt feierte").

Auch eine Münze erhielt die Stadt, freilich in kurfürst-
lichem Betriebe. Das Münzgebäude stund inner der Festuug,
gleichwie das Zeughaus und ein Schulhaus. Die erste
Münze, welche aus dieser Stätte hervorgieng, ist ein Gulden-
stück") mit dem Bilde der Friderichsburg und Stadt und der
Umschrist: Nonota nova Nnnnboimii on8a 1607.

Um dieselbe Zeit, als das Neckarthor errichtet wurde, starb
Kurfürst IV, nachdem er der jungen Stadt nur vier Jahre seine
Sorge hatte zuwenden können. Aus der strittigen Vormund-
schaftsregierung im Namen seines Sohnes Friderich V läßt
sich nur erwähnen, daß wahrscheinlich zu Mannheim der Psalz-
graf Johann von Zweibrücken im Jahre 1611 jene Thaler

Stadt erbaut, mit Wall, Graben und Mauer umschlossen, und das Thor für
die guten Bürger eröffnet, im Jahre des Herrn 1610."

18) Jakob Barreggio, Geschichte Mannheims, S. 78, ohne An-
gabe der Quelle. Eine Eingabe des Mannheimer Magistrals nom 28.
Dezember 1706 an den Kurfürsten fagt: „Wie daß das neu eingehende Jahr
das Hundertste sey, in welchem den 24. Januar 1607 von Kurfürst
k'riäek-ieo quarto hiesiger Ort Mannheim zu einer Statt und Vestung
aft angelegt und zum erstenmahl mit verschiedenen ?riviteKÜ8 et 1uribu8
6ivit9ti8 gnädigst dotiert worden."

19) Vgl. v. Berstett, Bad. Münzgesch. nnd meine Recenfion des
Werkes in den Heidelberger Jahrbüchern.
 
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