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Trotzdem ging dieses sehr langsam von statten; wie Frankreich auf die
Erledigung der Entfestigung drang, beweist, dass Marschall Augereau
im Juni 1806 die Hülfe des französischen Militärs zur Verfügung stellte,
was der Rath aus politischen Gründen ablehnte.
Mit dem Eintritte der fürstlichen Regierung wurde das Werk der
Entfestigung energischer gefördert. Dem fürstlichen Landes-Direktorial-
rath Jakob Güiollett gebührt das Verdienst, diese Arbeit in seine kräftige
Hand genommen und glücklich durchgeführt zu haben; die Nachwelt hat
ihm auch den Ruhm zuerkannt", die Verwandlung der Festungswerke in
ötfentliche Promenaden durchgesetzt zu haben, während doch diese Um-
wandlung von Anfang an, als man der Frage der Demolition näher trat,
bereits feststand und während schon vor seinem Eintreten das Glacis zur
Promenade bestimmt und theilweise schon als solche hergerichtet war.
Am 5. November 1806 erstattete Guiollett dem Fürsten Primas seinen ersten
Bericht über den Stand des Werkes mit Vorschlägen zu dessen weiterer
Durchführung: die Arbeit sei theuer und komme nicht vom Flecke, sie
sei fernerhin nicht mehr auf Aerarialkosten vorzunehmen, sondern die
Werke einzeln zur Demolierung und neuen Anlegung in Erbbestand zu
verpachten. Nach längeren Verhandlungen mit den Behörden der Stadt
erging am 28. Juni 1807 eine Verfügung der fürstlichen General-Kommission,
laut welcher die Festungswerke einzeln zur Niederlegung und zur neuen
Anlegung verkauft, der Erlös aber wieder zur Demolition und zur Ver-
schönerung der Stadt verwendet werden sollte. Die Parzellierung und
der Verkauf der einzelnen Wallgrundstücke erfolgte nunmehr unter der
Leitung Guiolletts, der am 4. Januar 1807 zum fürstlichen Kommissar
bei dem Demolitionsgeschäfte ernannt worden war. Den Käufern wurde
zur Bedingung gemacht, ihr Grundstück binnen Jahresfrist als Garten an-
zulegen, Gebäude nur in der obersten Lage, aber ohne schrotmässige
Keller und ohne Gewerbebetrieb, zu errichten. Durch diese Auflage, die
sogenannte Wallservitut, wurde der Stadt der Kranz privater Gärten in
Verbindung mit den ötfentlichen Promenaden gesichert, die an Stelle der
früheren Festungswerke die ganze Stadt auf der rechten Mainseite um-
geben. Die Frankfurter Walldistrikte wurden in den Jahren 1807—1814,
die Sachsenhäuser, die von der Servitut frei blieben, in den Jahren 1807—1817
an Privatleute veräussert. Das Festungsgelände wurde in der Weise um-
gestaltet, dass an Stelle des Walles die heutigen Wallstrassen angelegt
und die Grundstücke auf der inneren und der äusseren Seite, letztere mit
der Auflage der Wallservitut, verkauft wurden. Von den Festungsgräben,
welche zu gefüllt wurden, um die Gärten der äusseren Grundstücke zu
bilden, blieb nur ein schmaler Streifen übrig; die Gontre-Eskarpe wurde
höher geführt, das Glacis zur heutigen Promenade umgewandelt.
Auf die Einzelheiten der Demolition braucht hier nicht eingegangen
zu werden. Von April bis August 1807 wurden das Eschenheimer, Bocken-
heimer und Neu-Thor niedergelegt, 1808 folgte das Allerheiligen-Thor,
 
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