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Vereinigung zur Erhaltung Deutscher Burgen [Editor]
Der Burgwart: Mitteilungsbl. d. Deutschen Burgenvereinigung e.V. zum Schutze Historischer Wehrbauten, Schlösser und Wohnbauten — 35.1934

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Meyer, Johannes: Schützt die deutschen Burgen und Schlösser vor der Vernichtung durch Feuer!
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https://doi.org/10.11588/diglit.35024#0013
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Abb. 7. Schloß Gehren, die Brandstelle.

1. Schloß Affing am 16. Oktober 1927.
Das Feuer brach wahrscheinlich an einem
schadhaften Schornstein aus und ging durch
Zwischendecken auf das Dachgeschoß über.
Bereits eine halbe Stunde nach Ausbruch
des Brandes stürzte das Schornsteinmauer-
werk ein. Sechs Feuerwehrmänner wurden
getötet und eine große Anzahl schwer und
leicht verletzt. Die Toten und Verletzten
konnten erst nach längerer Zeit geborgen
werden, weil das einzige Treppenhaus durch
den Einsturz nicht mehr begehbar war.
2. Schloß Stuttgart am 21. Dezember
1931. Nach dem amtlichen Brandbericht ist
als Brandursache ein Mangel an der Heiz-
anlage anzunehmen. Das Feuer hatte sich in
den meterdicken Zwischendecken unbemerkt
ausgedehnt und nach dem Durchbruch eine
völlige Berqualmung des Gebäudes in kurzer
Zeit verursacht. Der Löschangriff wurde
durch Mangel an rauch- und feuersicheren Treppenhäusern gehemmt. Das
Feuer wäre wahrscheinlich trotz der energischen Arbeit der Feuerwehren auf
den ganzen Ban übergegangen, wenn die beiden Seitenflügel nicht wenigstens
teilweise von dem brennenden Quergebäude getrennt gewesen wären. Bei den
Löscharbeiten stürzte unvermutet eine Seitenwand nach außen ein, drei Feuer-
wehrleute wurden getötet, zwei schwer verletzt.
3. Schloß Gehren am 11. September 1933. Die Ursache des Brandes
ist nicht festgestellt worden. Es besteht die Möglichkeit, daß das Feuer durch
Fahrlässigkeit entstanden ist, weil in dem Schloß ein Arbeitsdienstlager sowie
mehrere Familienwohnungen eingerichtet waren. Ein Jnnenangriff war nach
kurzer Zeit nicht mehr möglich, weil die wenigen Treppenhäuser vollständig
verqualmt waren und brennende Teile herabstürzten. Während der Brand-
bekämpfung stellte sich heraus, daß eine etwa 20 gin große Wandfläche im
zweiten Stockwerk des sonst in Natursteinen massiv aufgeführten Baues an-
scheinend nachträglich in Fachwerk hergerichtet und dann mit Rauhputz versehen
war. Glücklicherweise war durch brennende Balkenköpfe des Fachwerkes der
Rauhputz kurz vor dem Einsturz abgeblät-
tert, so daß die Gefahr erkannt und die
Feuerwehr rechtzeitig zurückgenommen wer-
den konnte. Das Schloß war ein viereckiger
geschlossener Rundbau ohne jede Unter-
teilung und ist daher vollständig aus-
gebrannt.
4. Brand des Schlosses Friedensburg
in Leutenberg am 26. Januar 1934 (Abb. 2
u. 3). Das Feuer ist entstanden durch
mangelhafte Schornsteinanlage und konnte
sich ungehemmt ausdehnen infolge Fehlens
jeglicher Unterteilung und vorwiegender
Verwendung von Fachwerk. Gehalten
wurde nur ein geringer Teil der Räume,
die mit dem Hauptgebäude nicht in Ver-
bindung standen, also einen Brandabschnitt
für sich bildeten.
5. Brand des Oberschlosses in Kranich-
feld am 6. April 1934. In diesen: Falle
sind nicht bauliche Mängel die Brandursache,
sondern Fahrlässigkeit, in etwa 5 IN Abstand MH 9. Brand im Schloß „Affing" am 16. Oktober 1927. 1 Einsturzstelle. Ein
von der Schloßmauer wurde Spreu ver- Rest des stark geschleiften Schornsteines ist noch zu erkennen.

Abb. 8. Querschnitt durch den abgebrannten Flügel des
Stuttgarter Schlosses. Der schraffierte Teil zwischen
Erdgeschoß und erstem Obergeschoß deutet die sehr starke
hohle Zwischendecke an, in der das Feuer sich unbe-
merkt ausdehnen konnte.
 
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