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brannt. Durch einen Windstoß wurden Flammen und
Funken gegen die ausgedörrte Efeu- und Weinberankung
der Schloßmauer getrieben und setzten den dürren Behang
in Brand. Das Feuer lief so schnell an der Wand hoch, daß
der Einsatz eines Handfeuerlöschers keinen Erfolg mehr
hatte. Nachdem die Flamme die Dachtraufe erreicht hatte,
stand in wenigen Minuten das gesamte Dachgeschoß in
Brand. Feuer- und rauchsichere Treppenhäuser sowie Brand-
mauern waren nicht vorhanden; damit war das Schicksal
des Schlosses entschieden, obwohl nach kurzer Zeit reichlich
Löschkräfte eingesetzt werden konnten.
6. Zu gleicher Zeit wurde der Brand der Wasserburg
Ostendorf gemeldet, bei dessen Bekämpfung infolge unver-
muteten Schornsteineinsturzes zwei Feuerwehrleute getötet
und mehrere schwer verletzt wurden.
Diese feuertechnisch besondersbemerkenswertenundlehr-
reichen Brände bilden nur einen kleinen Ausschnitt aus der
Brandchronik deutscher Burgen und Schlösser unserer Zeit.
Zur Verhütung, Begrenzung und Bekämpfung von
Bränden in Burgen und Schlössern von kulturhistorischer
Bedeutung werden folgende Vorschläge gemacht:
I. Feuerverhütung.
1. Grundsätzlich kein Einbau von Mietwohnungen, Hei-
men, Jugendherbergen, Arbeitsdienstlagern usw.
2. Wirtschaftsbetriebe, Dienstwohnungen, Geschäfts-
räume außerhalb der wertvollen Baulichkeiten einrichten,
andernfalls sie aber vollständig feuerbeständig gegeneinan-
Abb. 10. Brandruine Schloß Kranichfeld. Der Ausgang (X-) des abschließen.
Brandes undderWeg(t),dendasFeueranderAußenwandnahm. 3. Schornsteine, die nicht gebraucht werden, ausmauern,
um ein unbefugtes Anschließen von Ofen zu verhindern.
4. Sämtliche Schornsteine, an die Ofen angeschlossen sind, nachprüfen. Bei der Nachprüfung müssen die Wangen
innerhalb von Zwischendecken freigelegt werden, selbst ans die Gefahr baulicher Unbequemlichkeiten hin. In
vielen Fällen wird es zweckmäßig sein, bei dieser Gelegenheit die Schornsteine gleich neu anfzuführen. Brenn-
baren Einschub aus Zwischendecken entfernen. Decken und Wände von Zentralheizungen feuerbeständig, keine
Verbindung zu sonstigen Räumen, Zugang von außen.
5. Elektrische Leitung einschließlich Blitzableiter in regelmäßigen Abständen prüfen lassen, und zwar nicht vom
zuständigen Elektrizitätswerk, sondern von einen: neutralen Sachverständigen auf die Jnnehaltung der Vor-
schriften betreffend Installation.
6. Lagerung von Brennstoffen möglichst in Kellern mit feuerbeständigen Decken (Gewölben). Ist dies nicht
möglich, Brikettlagerung vermeiden (Selbstentzündung). Feuerbeständige, dichtschließende Aschengruben.
7. Strenges Rauchverbot für sämtliche Bewohner, Angestellte und Fremde außerhalb von Wohnungen und
Gaststätten.
8. Zu jedem Anschlag betreffend Rauchverbot gehört eine Tabakablage.
9. Alle Räume, die nicht privaten Zwecken dienen, sind verschlossen zu halten, vor allem Böden, Keller, Abstellräume.
10. Keine wertlosen brennbaren Stoffe anhäufen, vor allem nicht auf Böden.
II. Feuerbegrenzung.
1. Unterteilung in Brandabschnitte soweit als möglich.
2. Prüfung aller vorhandenen Brandmauern und feuerbeständigen Türen auf unbedingte Rauch- und Feuersicher-
heit; bei Brandmauern besonders die Ausführung im Dachgeschoß und ihre Verbindung mit der Dachhaut.
3. Für jeden Brandabschnitt sind zwei rauch- und feuersichere Zugänge erforderlich.
4. Feuerschutzanstrich des Holzwerks im Dachgeschoß.
III. Feuerbekämpfung.
1. Grundsätzlich bei jedem Brande die Feuerwehr alarmieren.
2. Eindeutige Festlegung der Alarmierungsform der örtlichen und nachbarlichen Löschhilfe.
3. Angriffspläne der Feuerwehr für die einzelnen Brandabschnitte.
4. Bereithaltung von kleinem Löschgerät und Löschwasser für den ersten Angriff.
5. Löschwasserversorgung bei Großfeuer (Anfahrt, Aufstellung, Schlauchlegung).
6. Bei langen beschwerlichen Schlauchleitungen Ersatz durch feste Rohrleitungen mit Kupplungsanschlüssen.
7. Regelmäßige Übungen der Feuerwehr, Kenntnis der Baulichkeiten, der Angriffswege und besonderen Gefahren.
brannt. Durch einen Windstoß wurden Flammen und
Funken gegen die ausgedörrte Efeu- und Weinberankung
der Schloßmauer getrieben und setzten den dürren Behang
in Brand. Das Feuer lief so schnell an der Wand hoch, daß
der Einsatz eines Handfeuerlöschers keinen Erfolg mehr
hatte. Nachdem die Flamme die Dachtraufe erreicht hatte,
stand in wenigen Minuten das gesamte Dachgeschoß in
Brand. Feuer- und rauchsichere Treppenhäuser sowie Brand-
mauern waren nicht vorhanden; damit war das Schicksal
des Schlosses entschieden, obwohl nach kurzer Zeit reichlich
Löschkräfte eingesetzt werden konnten.
6. Zu gleicher Zeit wurde der Brand der Wasserburg
Ostendorf gemeldet, bei dessen Bekämpfung infolge unver-
muteten Schornsteineinsturzes zwei Feuerwehrleute getötet
und mehrere schwer verletzt wurden.
Diese feuertechnisch besondersbemerkenswertenundlehr-
reichen Brände bilden nur einen kleinen Ausschnitt aus der
Brandchronik deutscher Burgen und Schlösser unserer Zeit.
Zur Verhütung, Begrenzung und Bekämpfung von
Bränden in Burgen und Schlössern von kulturhistorischer
Bedeutung werden folgende Vorschläge gemacht:
I. Feuerverhütung.
1. Grundsätzlich kein Einbau von Mietwohnungen, Hei-
men, Jugendherbergen, Arbeitsdienstlagern usw.
2. Wirtschaftsbetriebe, Dienstwohnungen, Geschäfts-
räume außerhalb der wertvollen Baulichkeiten einrichten,
andernfalls sie aber vollständig feuerbeständig gegeneinan-
Abb. 10. Brandruine Schloß Kranichfeld. Der Ausgang (X-) des abschließen.
Brandes undderWeg(t),dendasFeueranderAußenwandnahm. 3. Schornsteine, die nicht gebraucht werden, ausmauern,
um ein unbefugtes Anschließen von Ofen zu verhindern.
4. Sämtliche Schornsteine, an die Ofen angeschlossen sind, nachprüfen. Bei der Nachprüfung müssen die Wangen
innerhalb von Zwischendecken freigelegt werden, selbst ans die Gefahr baulicher Unbequemlichkeiten hin. In
vielen Fällen wird es zweckmäßig sein, bei dieser Gelegenheit die Schornsteine gleich neu anfzuführen. Brenn-
baren Einschub aus Zwischendecken entfernen. Decken und Wände von Zentralheizungen feuerbeständig, keine
Verbindung zu sonstigen Räumen, Zugang von außen.
5. Elektrische Leitung einschließlich Blitzableiter in regelmäßigen Abständen prüfen lassen, und zwar nicht vom
zuständigen Elektrizitätswerk, sondern von einen: neutralen Sachverständigen auf die Jnnehaltung der Vor-
schriften betreffend Installation.
6. Lagerung von Brennstoffen möglichst in Kellern mit feuerbeständigen Decken (Gewölben). Ist dies nicht
möglich, Brikettlagerung vermeiden (Selbstentzündung). Feuerbeständige, dichtschließende Aschengruben.
7. Strenges Rauchverbot für sämtliche Bewohner, Angestellte und Fremde außerhalb von Wohnungen und
Gaststätten.
8. Zu jedem Anschlag betreffend Rauchverbot gehört eine Tabakablage.
9. Alle Räume, die nicht privaten Zwecken dienen, sind verschlossen zu halten, vor allem Böden, Keller, Abstellräume.
10. Keine wertlosen brennbaren Stoffe anhäufen, vor allem nicht auf Böden.
II. Feuerbegrenzung.
1. Unterteilung in Brandabschnitte soweit als möglich.
2. Prüfung aller vorhandenen Brandmauern und feuerbeständigen Türen auf unbedingte Rauch- und Feuersicher-
heit; bei Brandmauern besonders die Ausführung im Dachgeschoß und ihre Verbindung mit der Dachhaut.
3. Für jeden Brandabschnitt sind zwei rauch- und feuersichere Zugänge erforderlich.
4. Feuerschutzanstrich des Holzwerks im Dachgeschoß.
III. Feuerbekämpfung.
1. Grundsätzlich bei jedem Brande die Feuerwehr alarmieren.
2. Eindeutige Festlegung der Alarmierungsform der örtlichen und nachbarlichen Löschhilfe.
3. Angriffspläne der Feuerwehr für die einzelnen Brandabschnitte.
4. Bereithaltung von kleinem Löschgerät und Löschwasser für den ersten Angriff.
5. Löschwasserversorgung bei Großfeuer (Anfahrt, Aufstellung, Schlauchlegung).
6. Bei langen beschwerlichen Schlauchleitungen Ersatz durch feste Rohrleitungen mit Kupplungsanschlüssen.
7. Regelmäßige Übungen der Feuerwehr, Kenntnis der Baulichkeiten, der Angriffswege und besonderen Gefahren.