bestanden haben. Der große Graben C dagegen muß später sein als B 2, wie der Grabungs-
befund am südlichen Treffpunkt beider Gräben (E 18), wo der Sohlgraben C den Spitz-
graben B 2 durchschnitt, einwandfrei ergab.
b) Der ältere südliche Grabenring B
Die Grabenstrecken Bl (G 6, K10) und B 2 (E18, A12) gehörten einer einheitlichen
Anlage an, deren fehlende Strecken von dem, wie Überschneidungen zeigen, später an-
gelegten großen Graben C beseitigt worden sind. Der längsovale Grabenring B legte sich,
zu beiden Seiten noch auf die Talflanken übergreifend, quer über die Talsohle und um-
schloß eine Fläche von 32580 qm. Seine größte Länge in Nordsüd-Richtung war 250 m,
die Breite in Ostwest-Richtung 180 m.
Querschnittform und Größe des Grabens B1 und B 2 entsprachen denen von K( Taf .6,1;
Taf. 11; Taf. 16, 4, 5, 6). Im Mittel war er 1,50 m breit und 1,00 m tief. Auch sein Profil
wechselte ständig.
Die Strecke B 1 lag im Norden nahe unter der heutigen Oberfläche (Taf. 16, 5), in der
Talmitte war sie dagegen von den bis 3,70 m mächtigen Schichten III—V überlagert (Taf. 3;
Taf. 11 u. 16, 4).
Im Osten (K 8) war der Graben von einem 3,90 m breiten Erddamm unterbrochen.
Die im Südwesten liegende Strecke B 2 besitzt an einer Stelle (B16) ein 2,05 m breites Tor,
zu dessen beiden Seiten die Grabenköpfe wesentlich verbreitert und vertieft waren. Tor-
sicherungen wie beim Nordring fehlten. Auch waren nirgends Reste des Walles nachzu-
weisen. Da beide Grabenstrecken nur teilweise ganz abgedeckt, sonst nur durch Schnitte
ermittelt werden konnten, so bleibt es wahrscheinlich, daß in den nicht aufgedeckten
Flächen noch weitere Torlücken liegen. In den Strecken, wo der Graben B späterhin
durch den großen Graben C ersetzt wurde (K10 E18; A10 E 7), waren etwa früher vor-
handen gewesene Tore nicht mehr nachzuweisen. Am südlichen Treffpunkt von B 2 mit
dem großen Graben C (E18) überschnitt letzterer mit seiner dunkleren Füllmasse die
hellere Füllung des kleinen Grabens B 2: er ist also später als dieser. Am Treffpunkt
beider Anlagen im Westen (A 12) war in dieser Hinsicht ein klarer Entscheid nicht mög-
lich, doch widersprach die Feststellung dort wie auch im Schnittpunkt von B 1 mit C (K10)
nicht den Beobachtungen im Süden. Bei der Betrachtung der Linienführung von C an
den Schnittpunkten mit A und B fällt auf, daß die Gräbchen A, B 1 und B 2 immer an
Ecken oder Ausbeulungen des großen Grabens an diesen herankommen: Im Süden (E18),
Westen (A12. Taf. 9, I), Norden (C7 und E7). Auch dieser Befund spricht dafür, daß
B 1—B 2 einem einheitlichen großen ovalen Grabenring angehörten, dessen jetzt fehlende
Teile — in Südosten und Nord westen — einfach vom später angelegten Graben C ver-
breitert und vertieft worden sind. Überall wo der Graben C den Verlauf von B verläßt,
geschieht dies mit scharfem Knick. Im Osten (K10) wurde an einem solchen Treffpunkt
im großen Graben ein Tor eingeschaltet (Taf. 10, 2): In der alten Grabenflucht B 1 endet
dort der südliche Grabenkopf des Westtores von C, während der nördliche dann neben
B angelegt wurde.
Der Grabenring B hatte den dicht besiedelten südlichen Teil des Tals in sich aufgenom-
men. Außerhalb waren dort nur sehr locker verteilte Siedlungsreste nachzuweisen, ganz
im Gegensatz zum nördlichen Dorfteil, wo der Grabenring A in keiner Weise die Grenzen
der Besiedlung angibt.
c) Die Erdfestung der letzten Periode mit Sohlgraben 0 und Palisade P
Waren die Gräben A und B von einem gesunden Menschen leicht zu überspringen und
nicht viel mehr als Grenzgräben, so sind der breite Sohlgraben C mit dem Pfahlgraben P
dahinter Überreste einer beachtenswerten Erdfestung.
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befund am südlichen Treffpunkt beider Gräben (E 18), wo der Sohlgraben C den Spitz-
graben B 2 durchschnitt, einwandfrei ergab.
b) Der ältere südliche Grabenring B
Die Grabenstrecken Bl (G 6, K10) und B 2 (E18, A12) gehörten einer einheitlichen
Anlage an, deren fehlende Strecken von dem, wie Überschneidungen zeigen, später an-
gelegten großen Graben C beseitigt worden sind. Der längsovale Grabenring B legte sich,
zu beiden Seiten noch auf die Talflanken übergreifend, quer über die Talsohle und um-
schloß eine Fläche von 32580 qm. Seine größte Länge in Nordsüd-Richtung war 250 m,
die Breite in Ostwest-Richtung 180 m.
Querschnittform und Größe des Grabens B1 und B 2 entsprachen denen von K( Taf .6,1;
Taf. 11; Taf. 16, 4, 5, 6). Im Mittel war er 1,50 m breit und 1,00 m tief. Auch sein Profil
wechselte ständig.
Die Strecke B 1 lag im Norden nahe unter der heutigen Oberfläche (Taf. 16, 5), in der
Talmitte war sie dagegen von den bis 3,70 m mächtigen Schichten III—V überlagert (Taf. 3;
Taf. 11 u. 16, 4).
Im Osten (K 8) war der Graben von einem 3,90 m breiten Erddamm unterbrochen.
Die im Südwesten liegende Strecke B 2 besitzt an einer Stelle (B16) ein 2,05 m breites Tor,
zu dessen beiden Seiten die Grabenköpfe wesentlich verbreitert und vertieft waren. Tor-
sicherungen wie beim Nordring fehlten. Auch waren nirgends Reste des Walles nachzu-
weisen. Da beide Grabenstrecken nur teilweise ganz abgedeckt, sonst nur durch Schnitte
ermittelt werden konnten, so bleibt es wahrscheinlich, daß in den nicht aufgedeckten
Flächen noch weitere Torlücken liegen. In den Strecken, wo der Graben B späterhin
durch den großen Graben C ersetzt wurde (K10 E18; A10 E 7), waren etwa früher vor-
handen gewesene Tore nicht mehr nachzuweisen. Am südlichen Treffpunkt von B 2 mit
dem großen Graben C (E18) überschnitt letzterer mit seiner dunkleren Füllmasse die
hellere Füllung des kleinen Grabens B 2: er ist also später als dieser. Am Treffpunkt
beider Anlagen im Westen (A 12) war in dieser Hinsicht ein klarer Entscheid nicht mög-
lich, doch widersprach die Feststellung dort wie auch im Schnittpunkt von B 1 mit C (K10)
nicht den Beobachtungen im Süden. Bei der Betrachtung der Linienführung von C an
den Schnittpunkten mit A und B fällt auf, daß die Gräbchen A, B 1 und B 2 immer an
Ecken oder Ausbeulungen des großen Grabens an diesen herankommen: Im Süden (E18),
Westen (A12. Taf. 9, I), Norden (C7 und E7). Auch dieser Befund spricht dafür, daß
B 1—B 2 einem einheitlichen großen ovalen Grabenring angehörten, dessen jetzt fehlende
Teile — in Südosten und Nord westen — einfach vom später angelegten Graben C ver-
breitert und vertieft worden sind. Überall wo der Graben C den Verlauf von B verläßt,
geschieht dies mit scharfem Knick. Im Osten (K10) wurde an einem solchen Treffpunkt
im großen Graben ein Tor eingeschaltet (Taf. 10, 2): In der alten Grabenflucht B 1 endet
dort der südliche Grabenkopf des Westtores von C, während der nördliche dann neben
B angelegt wurde.
Der Grabenring B hatte den dicht besiedelten südlichen Teil des Tals in sich aufgenom-
men. Außerhalb waren dort nur sehr locker verteilte Siedlungsreste nachzuweisen, ganz
im Gegensatz zum nördlichen Dorfteil, wo der Grabenring A in keiner Weise die Grenzen
der Besiedlung angibt.
c) Die Erdfestung der letzten Periode mit Sohlgraben 0 und Palisade P
Waren die Gräben A und B von einem gesunden Menschen leicht zu überspringen und
nicht viel mehr als Grenzgräben, so sind der breite Sohlgraben C mit dem Pfahlgraben P
dahinter Überreste einer beachtenswerten Erdfestung.
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