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welche wegen der matenellen Ergebnislosigkeit von einer Klagesüh-
rnng gegen vertragsbrüchige Arbeiter bisher meist Umgang genom-
men hatten, doch allmählich zu der Uberzeugung kamen, daß es
nötig sei, die Rechtswidrigkeit des geschehenen Vertragsbruches öffent-
lich feststellen zu lassen. Von den 33 Klagen der Arbeitgeber wur-
den 9 zu ihren Gunsten, eine zu ihrem Nachteil entschieden; in 3
Fällen wurde der Klaganspruch anerkannt, 4 Klagen wurden zurück-
genommen, 15 Fälle durch Vergleich erledigt, einer auf das kom-
mende Jahr übertragen. Von den 223 Klagen der Arbeitnehmer
gelangten 58 zur Entschcidung durch Urteil (davon 18 zu Gunsten,
40 zu Ungunsten des Klägers). Durch Vergleich wurden l 03, durch
Anerkenntnis 5, durch Verzicht und Klagezurücknahme 57 Fälle er-
ledigt. Wiederum war bei den Klagen die Beobachtung zn machen,
daß die Bestimmungen der Gewerbeordnung über Begründung und
Auflösung des Arbeitäverhältnisses nicht in genügender Weise bekannt
sind, daß insbesondere bei Arbeitern, wie bei kleineren Arbeitgebern
die irrige Meinung sich erhält, daß eine Kündigung nur da Platz zu
greisen habe, wo dies ausdrücklich vercinbart sei. — Nach dem Wert
des Streitgegenstandes drehten sich 230 Fälle um einen Streil-
wert von weniger als 50 Mk., bei 20 schwankte er zwischen 50
und 100, bei 10 überstieg er 100 Mk. — Die Streitfälle verteilten
sich auf 45 Gewerbe: nur auf 6 Gewerbe kamen mehr als 10 Fälle:
Handelsgewerbe 11, Fuhrwerksbetrieb 12, Schneider 13, Maurer 14,
Bäcker 20, Schreiner 23, Wirti'chast 61. Jn der letzlgenanntcn Ab-
teilung traten 18 Kellner und Kellnerinnen, 22 Personen des Küchen-
personals, 15 Hausburschen, 6 sonstige Bevienstcte als Partei auf. —
Die Ausgaben des Gerichts betrugen 685 Mk. 31 Pfg., die sichere
Einnahme belief sich, da von 90 Mk. 50 Pfg. Urteilsgebühren
23 Mk. 16 Psg. unbeibringlich waren, nur auf 67 Mk- 34 Pfg., so
daß die Gemeinde 617 Mk. 97 Psg. zuzuschießen hatte. DaS Ver-
hältnis des von der Gemeinde zu bestreitenden Aufwandes zur Gc-
samtsumme des Streitwerts (7418 Mk.) betrug 8,34 (gegen 8,64
des Vorjahrs).

Die städtische allgemeine Arbeitsnachweis-Anstalt
kann auch im dritlen Jahre ihres Bestehens auf eine teilweise gesteigerte
 
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