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tigte Staat und Stadt der Plan des Neubaus einer Universitäts-
bibliothek, dessen Bedürsnis schon lange sich geltend gemacht hatte.
Eine Entscheidung dieser Frage, welche zwar zunächst eine Angelegen-
heit der Hochschule ist, aber auch bei den innigen Beziehungen der
Univerfität und Sladt diese berllhrt, wurde dadurch herbeigeführt,
daß der Landtag sich sür einen Neubau aussprach und den Ankauf
des Fallerschen Gnindstücks (Plöckstraße 109), als eines Teils deS
möglichen Bauplatzes an der Peterskirche, um 95,000 Mk. zustimmte.
Freilich war an diesen Beschluß die Bedingung geknüpst, daß die
Stadtgemeinde dieses Grundstück übernehme, falls sich die Regierung
für das Museumsgrundstück, als den Platz sür die neue Universitäts-
bibliothek, entschcide. Der Bürgerausschuß nahin diese Bedingung
an, doch hat sie mit dem Ankauf des Museums durch die Stadl, die
im laufenden Jahre erfolgt isi, ihre Bedeutung verloren, weil nun
der Platz nördlich der Peterskirche allein noch für den Neubau in
Betracht kommt. Freilich setzt das voraus, daß die Turnhalle und
das Schulhaus I vom Staate erworben und niedergelegt werden,
daß aber die Stadt zuerst an einem andern Ort ein neues Schul-
haus errichte.

Für die Bauweise in der Stadt faßte die Stadtverwaltung
einige Beschlüsse von allgemeiner Bedeutung:

Tie offene Bauweise wurde auf folgende Straßen sür an-
wendbar erklärt: auf die Mühl- und Vangcrowstraße in ihrer ganzen
Ausdehnung, auf die Bluntschli-, Kirch-, Mittermaierstraße, die Straße
in der Verlängemng der Ostgrenze des Schlachthauses und die Straße
an der Ostgrenze des Fuhrhoses, soweit dieselben nördlich von der
Bergheimer Straße gelegcn und ihre Baufluchten hinter die Straßen-
linien zurückgeschoben sind, und auf die untere Neckarstraße, soweit
sie sich wesilich von der Mühlstraße erstreckt.

Der Ortsbauplan erhielt mit Zustimmung des BezirksratS
folgende Bestimmungen bezw. Veränderungen: Die Baustucht aus
der Südseite des Neckarstadens auf der Strecke zwischen Dreikönig-
straße und Großer Mantelgasse wurde festgestellt; die für den Berg-
heimer Baubezirk an der Westgrenze des Gaswerks von der Eppel-
heimer Straße aus in südlicher Richtung festgestellten Baufluchtlinien
 
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