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EIN ZEUGENVERHÖR ÜBER ERWEIN VOM STEG UND DEN
MEISTER E. S. VON 1466.1
: Ifred von Wurzbach hat in der „Zeitschrift für bildende Kunst",
1884, Seite 123, eine Abhandlung: „Name und Herkunft des
1 Meisters E. S. vom Jahre 1466" verössentlicht, in welcher er,
kurz gesagt, zu der Folgerung gelangt, der Meister E. S. sei ein Stempel-
schneider gewesen, der auch das Zeichnen und Stechen betrieben habe.
Die unleugbare Thatsache constatirend, dass der Meister mit schweizeri-
schen Örtlichkeiten vertraut gewesen war und dass gleichzeitig auch das
wiederholte Vorkommen des Österreichischen (?) Wappens auf seinen
Stichen nachzuweisen ist, führt ihn zu einem Vergleiche derselben mit
einem Siegel des Neustädter Bischofes Peter Engelbrecht von 1477,
welches er in einer Abhandlung von K. v. Savas: „Beiträge zur mittel-
alterlichen SphragisÜk", in den Mittheilungen der k. k. Centralcommission
für Kunst- und historische Denkmale, Band VIII, 1863, pag. 47, gefunden
hatte und — allerdings mit einem raschen und wenig motivirten Sprunge
— zu der Ansicht, dass Meister E. S. eine Person mit dem Meister Erwein
vom Steg sei, der vor 1460 Münzmeister Kaiser Friedrichs III. in Wiener-
Neustadt gewesen ist, wo dieser Monarch bekanntermassen Hos hielt.
Einmal so weit gelangt, bezeichnet er eine Zeichnung: die
„Madonna von Einsiedeln" im Berliner Kabinet, als dem Meister E. S.
angehörig, da das Monogramm A. D. gefälscht sei; die Jahreszahl daraus,
1485, erkennt er aber als echt. Meister E. S. oder Erwein vom Steg sei
übrigens auch der Zeichner des bekannten Nürnberger Hausbuches,
welches Essenwein vor längerer Zeit verösfentlichte und sei 1470 zu
Neustadt „an Seiner Gnaden paw", bescbäftigt gewesen; unter diesem
„paw" versteht er die Grabplatte dieses Kaisers, von welcher er ver-
muthet, Erwein vom Steg habe den Entwurf dazu gemacht, welchen
Meister Niclas (Lerch) ausgeführt hatte.
Die Folgerung A. vonWurzbach's, wenn sie auch ersichtlich wenig
durch positive Daten und durch keine Quellenangabe unterstützt war,
hatte dennoch in der kunstwisfenschaftlichen Welt nicht geringes Auf-
sehen erregt, sie ist auch nicht ohne Entgegnung geblieben, denn noch in
demselben Jahrgange der genannten „Zeitschrist für bildende Kunst",
Seite 238, erschien eine solche von Dr. K. Chytü: „Zur Frage Über den
Namen des Meisters E. S. vom Jahre 1466", die allerdings der Annahme
von Wurzbach's hart zu Leibe rückte, die aber ebenfalls von keinerlei
Beweisdaten unterstützt, zur Lösung der Frage wenig beiträgt.
Dr. Chytil findet in demSiegel Peter Engelbrecht's von 1477 weder
vom stilistischen noch vom Gesichtspunkte der Composition Analogien zu
den Stichen des Meisters E. S., stellt die Ansicht auf, dass ein Münzmeister
jener Zeit Finanzbeamter, nicht Münz- oder Siegelschneider gewesen sei
und spricht endlich seine Zweifel darüber aus, ob mit der Bezeichnung:
„Sr. Gnaden paw" wirklich das Grabmal des Kaiser Friedrich III. zu ver-
stehen sei. Wenn Dr. Chytü die Frage stellt, wo Wurzbach seine Quelle
für seine Angaben gefunden hat, so können wir statt des Gefragten
antworten: Sie findet sich in Chmel's Regelten unter Nr. 134 (Msc. 417,
f. 180). Wir werden sie mittheilen, ebenso wie jene urkundlichen Daten,
welche sich auf einzelne Lebensverhältnisse Ervveins vom Steg beziehen,
Daten, welche, wie A. v. Wurzbach zugestehen wird, nicht unwichtig sind.
Nachdem uns A. v. Wurzbach nun einmal einen Namen zur Dis-
cussion gestellt hat, sind wir auch in der Lage, der betresfenden Persön-
lichkeit auf dem Wege der Urkundenforschung nachzugehen und da
empfiehlt sich vor Allem das Hof- und Staatsarchiv zu Wien und das
Stadtarchiv zu Wiener-Neustadt. Ersteres wurde vom kunsthistorischen
Gesichtspunkte durch Dr. Heinrich Zimmermann, letzteres von dem
Unterzeichneten und Dr. Joses Mayer einer Durchsicht unterzogen.1
1 Jahrbuch der kunsthist Sammlungen des Allh. Kaiserhauses. Urkunden.
Bd. I. Aus dem Hof- und Staatsarchiv, herausgegeben von Dr. Heinrich Zimmer-
mann. — Bd. IV. Aus dem Stadtarchiv von Wiener-Neustadt, herausgegeben von
1 Wenn auch die neuere Forschung Erwein vom Steg gar nicht mehr in
sassers unsere Leser interessiren werden.
Was sich hiebei an Urkunden über Erwein vom Steg und defsen Sippe
finden liess, soll hier von den nötbigenCommentaren begleitet, in chrono-
logischer Ordnung seine Stelle finden, wobei wir stets den Archivsbeleg
beisügen, — ein Vorgang, der unseren neueren Kunstsorfchern gleichsalls
sehr empfohlen werden mag.
Wir finden schon im Jahre 1448 einen gewissen Hans Steger, der
mit diesem Jahre das Münzmeisteramt zu Wien antritt, denn am 21, De-
cember stellt dieser dem Kaiser einen Revers aus, dass er das Münz-
meisteramt getreulich verwalten wolle. (St. A. Chmel, Reg. 2523). Eine
spätere Urkunde wird darthun, dass wir es bei diesem Steger mit einem
„vom Steg" zu thun haben.
Am 25. December 1456 schreibt der Kaiser an den Stadtrath von
Neustadt, er habe seinem Münzmeister Erwein vom Steg und Margarethe
seiner Hausfrau, ein Haus in der Kesslergasse daselbst aus besonderen
Gnaden zu eigen gegeben und befiehlt, beide darum zur Gewähr zu
schreiben. (Arch. Neust. Sc. E. 77, Jahrb. Reg. 3151.) Das bezeichnete
Haus steht noch zur Stunde, es gehört zu den ansehnlichsten an Aus-
dehnung und bietet immerhin Gelegenheit zur Einrichtung einer kleinen
Giesserwerkstätte.
Diesem Besehle wird erst am 11. März 1457 entfprochen, dabei
aber bemerkt, dass beide Eheleute diesem Hause leiden (Wehr- und
Steuerleistung tragen) sollen, wie andere Mitbürger. (Arch. Neust.
Gewehrb. Fol. 50, Satzb. 11, Fol. 17. Jahrb. Reg. 3714.)
Nun kommen wir zu einem interessanten Regelt, dessen Be-
ziehung zu unserer Frage sich erst aus einer spateren Urkunde heraus-
sielt. Mittlerweile bitten wir den Leser, es zur Kenntnis zu nehmen.
Am 12. September 1457 weist in einer Urkunde aus Wien König
Ladislaus (Posthumus) „in anbetracht der willigen vnd getreuen dienst,
so unser getreuer maisier Hans von Zürich unser maier, getan hat und
noch willig ist zu tun", diesem sein Leben lang einen Gehalt von
wöchentlich (!) ein halb Pfund Pfennige aus sein Hubamt in Österreich an.
(St. A. Mscr. 428 a Fol. 62. Lichnowsky 8. Nachträge R. 2243 c. -Jahrb.
Reg. 83.) In einer Urkunde vom 23. Juli 1459, betresfend einen Hauskaus
durch den Münzer Hans Wagner, erscheint der Münzmeister, der edel
Erwein vom Steg als Zeuge. (Arch. Neust. Scrin J. i. 39. 1. — Jahrb.
Reg. 3162.) 1
Um 1460 scheinen sich die Verhaltnisse des Meisters derart ge-
belsert zu haben, dass er ein zweites Haus in der vornebmften Strasse
Neustadts erwirbt. Er kommt nämlich am 18. Jänner dieses Jahres mit
seiner Ehesrau Margaretha in die Gewähr eines Hauses in der Neun-
kirchnerstrasse durch Kauf. (Arch. Neust. Gewehrb. 5. Fol. 51, Satzb. 11.
Fol. 31. - Jahrb. Reg. 3737.)
Am 30. November 1460 in einem Schreiben aus Wien gibt Kaiser
Friedrich III. bekannt, „dass die gemalin Erwein vom Steg srüherrn
münzmeisters zu Neustadt unseres getreuen Hänsen von Zürich unseres
bürgers hie haussrauenein lad mit etlicher kleinoden, Playern und anderem
zu behalten geben, die wir dann von derselben Margarethe haben nemen
lassen" und verbietet, dass der genannten Margaretha, ihr Gemahl oder
ihre Erben deshalb von irgend jemand zur Verantwortung gezogen
werden dürfen. (St. A. Mscr. 425 a. s. 108. Jahrb. Reg. 87.)
Der Sinn dieses Regeltes ist dunkel, wir haben darum den
wichtigsten Satz daraus im Wortlaute gebracht. Es ist nur dann ver-
ständlich, wenn wir annehmen, dass die Ehesrau des Hans von Zürich,
wie wir wissen des Wiener Malers, ebenfalls Margaretha geheissen hat.
Wendelin Boeheim. — Aus dem Kreisgerichtsarchiv daselbst, herausgegeben von
Dr. Joses Mayer, Prosessor in Wiener-Neustadi.
1 Dient als Umschlag eines Gedenkbuches des Bürgermeisters und wurde
von dem Unterzeichneten so gesunden.
der E. S.-Frage berücksichtigt, 0 hosfen wir doch, dass die Aussührungen des Ver-
(Anmerkung des Schristleiters.)
EIN ZEUGENVERHÖR ÜBER ERWEIN VOM STEG UND DEN
MEISTER E. S. VON 1466.1
: Ifred von Wurzbach hat in der „Zeitschrift für bildende Kunst",
1884, Seite 123, eine Abhandlung: „Name und Herkunft des
1 Meisters E. S. vom Jahre 1466" verössentlicht, in welcher er,
kurz gesagt, zu der Folgerung gelangt, der Meister E. S. sei ein Stempel-
schneider gewesen, der auch das Zeichnen und Stechen betrieben habe.
Die unleugbare Thatsache constatirend, dass der Meister mit schweizeri-
schen Örtlichkeiten vertraut gewesen war und dass gleichzeitig auch das
wiederholte Vorkommen des Österreichischen (?) Wappens auf seinen
Stichen nachzuweisen ist, führt ihn zu einem Vergleiche derselben mit
einem Siegel des Neustädter Bischofes Peter Engelbrecht von 1477,
welches er in einer Abhandlung von K. v. Savas: „Beiträge zur mittel-
alterlichen SphragisÜk", in den Mittheilungen der k. k. Centralcommission
für Kunst- und historische Denkmale, Band VIII, 1863, pag. 47, gefunden
hatte und — allerdings mit einem raschen und wenig motivirten Sprunge
— zu der Ansicht, dass Meister E. S. eine Person mit dem Meister Erwein
vom Steg sei, der vor 1460 Münzmeister Kaiser Friedrichs III. in Wiener-
Neustadt gewesen ist, wo dieser Monarch bekanntermassen Hos hielt.
Einmal so weit gelangt, bezeichnet er eine Zeichnung: die
„Madonna von Einsiedeln" im Berliner Kabinet, als dem Meister E. S.
angehörig, da das Monogramm A. D. gefälscht sei; die Jahreszahl daraus,
1485, erkennt er aber als echt. Meister E. S. oder Erwein vom Steg sei
übrigens auch der Zeichner des bekannten Nürnberger Hausbuches,
welches Essenwein vor längerer Zeit verösfentlichte und sei 1470 zu
Neustadt „an Seiner Gnaden paw", bescbäftigt gewesen; unter diesem
„paw" versteht er die Grabplatte dieses Kaisers, von welcher er ver-
muthet, Erwein vom Steg habe den Entwurf dazu gemacht, welchen
Meister Niclas (Lerch) ausgeführt hatte.
Die Folgerung A. vonWurzbach's, wenn sie auch ersichtlich wenig
durch positive Daten und durch keine Quellenangabe unterstützt war,
hatte dennoch in der kunstwisfenschaftlichen Welt nicht geringes Auf-
sehen erregt, sie ist auch nicht ohne Entgegnung geblieben, denn noch in
demselben Jahrgange der genannten „Zeitschrist für bildende Kunst",
Seite 238, erschien eine solche von Dr. K. Chytü: „Zur Frage Über den
Namen des Meisters E. S. vom Jahre 1466", die allerdings der Annahme
von Wurzbach's hart zu Leibe rückte, die aber ebenfalls von keinerlei
Beweisdaten unterstützt, zur Lösung der Frage wenig beiträgt.
Dr. Chytil findet in demSiegel Peter Engelbrecht's von 1477 weder
vom stilistischen noch vom Gesichtspunkte der Composition Analogien zu
den Stichen des Meisters E. S., stellt die Ansicht auf, dass ein Münzmeister
jener Zeit Finanzbeamter, nicht Münz- oder Siegelschneider gewesen sei
und spricht endlich seine Zweifel darüber aus, ob mit der Bezeichnung:
„Sr. Gnaden paw" wirklich das Grabmal des Kaiser Friedrich III. zu ver-
stehen sei. Wenn Dr. Chytü die Frage stellt, wo Wurzbach seine Quelle
für seine Angaben gefunden hat, so können wir statt des Gefragten
antworten: Sie findet sich in Chmel's Regelten unter Nr. 134 (Msc. 417,
f. 180). Wir werden sie mittheilen, ebenso wie jene urkundlichen Daten,
welche sich auf einzelne Lebensverhältnisse Ervveins vom Steg beziehen,
Daten, welche, wie A. v. Wurzbach zugestehen wird, nicht unwichtig sind.
Nachdem uns A. v. Wurzbach nun einmal einen Namen zur Dis-
cussion gestellt hat, sind wir auch in der Lage, der betresfenden Persön-
lichkeit auf dem Wege der Urkundenforschung nachzugehen und da
empfiehlt sich vor Allem das Hof- und Staatsarchiv zu Wien und das
Stadtarchiv zu Wiener-Neustadt. Ersteres wurde vom kunsthistorischen
Gesichtspunkte durch Dr. Heinrich Zimmermann, letzteres von dem
Unterzeichneten und Dr. Joses Mayer einer Durchsicht unterzogen.1
1 Jahrbuch der kunsthist Sammlungen des Allh. Kaiserhauses. Urkunden.
Bd. I. Aus dem Hof- und Staatsarchiv, herausgegeben von Dr. Heinrich Zimmer-
mann. — Bd. IV. Aus dem Stadtarchiv von Wiener-Neustadt, herausgegeben von
1 Wenn auch die neuere Forschung Erwein vom Steg gar nicht mehr in
sassers unsere Leser interessiren werden.
Was sich hiebei an Urkunden über Erwein vom Steg und defsen Sippe
finden liess, soll hier von den nötbigenCommentaren begleitet, in chrono-
logischer Ordnung seine Stelle finden, wobei wir stets den Archivsbeleg
beisügen, — ein Vorgang, der unseren neueren Kunstsorfchern gleichsalls
sehr empfohlen werden mag.
Wir finden schon im Jahre 1448 einen gewissen Hans Steger, der
mit diesem Jahre das Münzmeisteramt zu Wien antritt, denn am 21, De-
cember stellt dieser dem Kaiser einen Revers aus, dass er das Münz-
meisteramt getreulich verwalten wolle. (St. A. Chmel, Reg. 2523). Eine
spätere Urkunde wird darthun, dass wir es bei diesem Steger mit einem
„vom Steg" zu thun haben.
Am 25. December 1456 schreibt der Kaiser an den Stadtrath von
Neustadt, er habe seinem Münzmeister Erwein vom Steg und Margarethe
seiner Hausfrau, ein Haus in der Kesslergasse daselbst aus besonderen
Gnaden zu eigen gegeben und befiehlt, beide darum zur Gewähr zu
schreiben. (Arch. Neust. Sc. E. 77, Jahrb. Reg. 3151.) Das bezeichnete
Haus steht noch zur Stunde, es gehört zu den ansehnlichsten an Aus-
dehnung und bietet immerhin Gelegenheit zur Einrichtung einer kleinen
Giesserwerkstätte.
Diesem Besehle wird erst am 11. März 1457 entfprochen, dabei
aber bemerkt, dass beide Eheleute diesem Hause leiden (Wehr- und
Steuerleistung tragen) sollen, wie andere Mitbürger. (Arch. Neust.
Gewehrb. Fol. 50, Satzb. 11, Fol. 17. Jahrb. Reg. 3714.)
Nun kommen wir zu einem interessanten Regelt, dessen Be-
ziehung zu unserer Frage sich erst aus einer spateren Urkunde heraus-
sielt. Mittlerweile bitten wir den Leser, es zur Kenntnis zu nehmen.
Am 12. September 1457 weist in einer Urkunde aus Wien König
Ladislaus (Posthumus) „in anbetracht der willigen vnd getreuen dienst,
so unser getreuer maisier Hans von Zürich unser maier, getan hat und
noch willig ist zu tun", diesem sein Leben lang einen Gehalt von
wöchentlich (!) ein halb Pfund Pfennige aus sein Hubamt in Österreich an.
(St. A. Mscr. 428 a Fol. 62. Lichnowsky 8. Nachträge R. 2243 c. -Jahrb.
Reg. 83.) In einer Urkunde vom 23. Juli 1459, betresfend einen Hauskaus
durch den Münzer Hans Wagner, erscheint der Münzmeister, der edel
Erwein vom Steg als Zeuge. (Arch. Neust. Scrin J. i. 39. 1. — Jahrb.
Reg. 3162.) 1
Um 1460 scheinen sich die Verhaltnisse des Meisters derart ge-
belsert zu haben, dass er ein zweites Haus in der vornebmften Strasse
Neustadts erwirbt. Er kommt nämlich am 18. Jänner dieses Jahres mit
seiner Ehesrau Margaretha in die Gewähr eines Hauses in der Neun-
kirchnerstrasse durch Kauf. (Arch. Neust. Gewehrb. 5. Fol. 51, Satzb. 11.
Fol. 31. - Jahrb. Reg. 3737.)
Am 30. November 1460 in einem Schreiben aus Wien gibt Kaiser
Friedrich III. bekannt, „dass die gemalin Erwein vom Steg srüherrn
münzmeisters zu Neustadt unseres getreuen Hänsen von Zürich unseres
bürgers hie haussrauenein lad mit etlicher kleinoden, Playern und anderem
zu behalten geben, die wir dann von derselben Margarethe haben nemen
lassen" und verbietet, dass der genannten Margaretha, ihr Gemahl oder
ihre Erben deshalb von irgend jemand zur Verantwortung gezogen
werden dürfen. (St. A. Mscr. 425 a. s. 108. Jahrb. Reg. 87.)
Der Sinn dieses Regeltes ist dunkel, wir haben darum den
wichtigsten Satz daraus im Wortlaute gebracht. Es ist nur dann ver-
ständlich, wenn wir annehmen, dass die Ehesrau des Hans von Zürich,
wie wir wissen des Wiener Malers, ebenfalls Margaretha geheissen hat.
Wendelin Boeheim. — Aus dem Kreisgerichtsarchiv daselbst, herausgegeben von
Dr. Joses Mayer, Prosessor in Wiener-Neustadi.
1 Dient als Umschlag eines Gedenkbuches des Bürgermeisters und wurde
von dem Unterzeichneten so gesunden.
der E. S.-Frage berücksichtigt, 0 hosfen wir doch, dass die Aussührungen des Ver-
(Anmerkung des Schristleiters.)