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von Braun & Co. erscheint auch bei dieser ein begleitender Text, der von
einem der bellen Kenner italienischer Kunst, von Adolso Ventun,
herrührt und den manche seine kritische Bemerkung auszeichnet.
Die Verösfentlichung von Handzeichnungen alter Meister
im königlichen Kupserstichcabinet zu München, herausge-
geben von Wilhelm Schmidt ist um eine neue, die siebente Lieserung
vermehrt worden. Wie bekannt erscheinen die ReprodutStionen in unver-
änderlichen Phototypien, welche die Verlagsanstalt sür Kunst und Wissen-
schaft (vormals Friedrich Bmckmann) in mustergiltiger Weise herstellt.
In der vorliegenden Lieserung sind unter Anderen vertreten. Holbein
der Ältere, Hans Burgkmaier, Amberger, Neuschätel, Rubens, Aalbert
Cuyp, Huysum, Masaccio, Ghirlandajo, Gozzoli, Montagna, Bugiardini,
Soglioni, Andrea del Sarto und Poussin.
Anlässlich der Ausstellung der Werke von Karl Stausfer-Bern in
der königlichen National-Galerie zu Berlin ist ein Katalog der Werke des
Künstlers mit einer lesenswerthen Einleitung von Prosessor von Donop
(Berlin, E. S. Mittler & Sohn) erschienen.
Aus „Der kaiserlichen Gemäldegalerie in Wien" liegt
eine Auswahl von 120 der hervorragendsten Gemälde alter Meister in
Heliogravüren von J. Löwy mit einem erläuternden Text von Eduard
Ritter von Engerth vor. Damit ist das grosse Werk abgeschlofsen. Im
VI. Heste der Graphischen Künste 1891 ist eingehend von dem dankens-
werthen Unternehmen die Rede.
Im Kunstverlage von V. A. Heck in Wien erscheinen zwei neue
Werke: Das k. k. Hosoperntheater in Wien in Lichtdrucken von Max
Jasse und in Heliogravüren nach Naturausnahmen von Otto Schmidt:
Burgen und Schlösfer in Österreich. Beide verdienftvolle Werke werden
lieserungsweise ausgegeben. Dem zweiten Werke ist ein erläuternder
Text von Julius Meurer beigegeben.
Entgegnung. Das 8. Hest der „Chronik sür vervielsältigende
Kunft" (Seite 56 bis 58) brachte von Wilhelm Schmidt eine Befprechung
meiner Monographie „Albrecht Altdorser".
Die Vorwürse persönlicher Natur, die diefe Besprechung enthält,
weise ich zurück. Schmidt wirst mir vor, ich hätte seinen Altdorfer-Artikel
(in Meyer's Künstlerlexikon) „in ungerechtefter Weise behandelt". Worin
die Ungerechtigkeit befteht, klärt er mit keinem weiteren Worte aus, so
dass ich mich gegen die Anklage auch nicht vertheidigen kann. Bei
einer Anzahl von Gemälden habe ich eine abweichende Meinung der-
jenigen des Lexikon-Artikels entgegengeftellt; dafs darin die Ungerech-
tigkeit gesunden wurde, kann ich um so weniger annehmen, als Schmidt
jetzt explicite oder implicite in beinahe allen betressenden Fragen mir
Recht gibt.
Den Antheil des Reserenten an der Altdorser-Forschung zu ver-
kleinern, lag mir fern. Wenn ich unerwähnt liess, dass Schmidt seine
Meinung in Betress des Regensburger Altares geändert habe, so war das
nicht „wider allen literarilchen Comment", fondern ein Übersehen der
betressenden Notiz in der Kunstchronik.
Was den Rehlinger-Altar betrisst, so habe ich mich desselben Ver-
fehens nicht schuldig gemacht, das der Referent mir vorwirst, vielmehr
weist mein Satz: „Schmidt war schon vorher . . ." (p. 132) aus den
Antheil des Forschers an der Klärung der Frage hin.
Der solgende Absatz der Befprechung enthält ebensalls einen
Irrthum. Mit dem von Waagen angeblich gefehenen ,,A" war sür mich
der „Apt" nicht fertig, er war kaum angesangen, wie meine hypotheti-
schen Andeutungen (p. 96, 171) lehren.
Die p. 40 meiner Schrist citirten Gemälde des evangelischen
Krankenhauses wurden mir als „Altdorfer" gezeigt — was Schmidt
benreitet; mir wurde mitgetheilt, dass sie unter dem Namen des Künft-
lers im Inventar der Anstalt gesührt würden.
Dass ich in Hinsicht der Zeichnung bei Lanna wahrheitsgemäß
und ohne eine Folgerung zu ziehen den Umftand mittheilte, dass
Schmidt aus der Photographie des Münchener Kupferftichcabinets das
Blatt als „Huber" bezeichnet hätte, ist nicht „eigenthümlich". Anflehten,
die man geheim halten will, fchreibt man nicht da aus, wo fie jedermann
liest. Als ich den Vermerk aus dem Rücken der Copie Savery's mittheilte,
ging ich ebensalls von der Meinung aus, dass in össentlichen Samm-
lungen derartige Bemerkungen zur Kenntnissnahme der Besucher
gemacht würden. Ich musste aus die Notiz hinweisen, wollte ich nicht
ohne Recht eine Art von Entdeckung mir zutheilen. Den Autor der
Notiz nannte ich nicht, weil ich ihn nicht kannte. Mich nach ihm zu
erkundigen, lag kein Grund vor, da die Angabein ihrer unbestreitbaren
Selbftverftändlichkeit der Vertretung durch einen bestimmten Forscher
nicht bedurste. Dagegen lag bei der „Huber"-Notiz die Notwendigkeit
vor, mit der Zutheilung auch den Urheber derselben zu nennen. Deshalb
erkundigte ich mich nach ihm. Die Absicht zu polemisiren lag mir zur Zeit
ganz sern, da mir die Zutheilung des Blattes an Huber richtig schien.
Gesetzt, ich felbft hätte die Zeichnung als „Huber" bezeichnet, ohne den
Vermerk des Reserenten zu beachten, mit Recht könnte er mir jetzt den
Vorwurs machen, ich hätte feinen Antheil an der Forfchung verfchleiert.
War aber jene Meinungsäufserung aus der Photographie zu beachten,
von dem, der zu derselben Anficht kam, so musste fie auch der beachten,
der zu einer anderen Meinung gelangte.
In der Kunstchronik hatte Schmidt einmal bemerkt, er habe noch
weitere Holzschnitte Lemberger's und ein Bild in Schleissheim gefunden,
das viele Verwandtschaft mit seiner Manier habe. Auch heute — wie in
meiner Schrist — kann ich den Sinn dieser Worte im Zufammenhang
der betressenden Stelle nicht anders verftehen, als dass Schmidt jenes
Bild „vermuthungsweise" sür ein Werk Lemberger's hielt; da ich
die Verwandtschaft der Manier nicht sand, sügte ich hinzu: „ohne
ausreichende Gründe". Schmidt nennt meine Wiedergabe seiner Aus-
safsung eine „Verdrehung", theilt aber nicht mit, welchen anderen
Sinn seine Worte gehabt hätten.
Ich begnüge michmitdem gegebenen Nachweis, dass meineSchrist
in keinem Punkte von den perfönlichen Vorwürfen Schmidt's getrossen
wird, dass ich also nicht fchuldig bin an der Nervosität, mit der der
Berichterstatter mein Buch gelesen hat — einer Nervosität, die fcheinbar
auch sein sachliches Urtheil über meine Arbeit beeinflufst hat.
10. November 1891. Max Friedländer.
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Schriftleiter Dr. Richard Graul.
- Verantwortlicher Herausgeber H. Gras berger. — Verlag der Gefellfchaft für vervielfältigende Kunft in Wien.
Druck der k. k. Hos- und Staatsdruckerei in Wien.
von Braun & Co. erscheint auch bei dieser ein begleitender Text, der von
einem der bellen Kenner italienischer Kunst, von Adolso Ventun,
herrührt und den manche seine kritische Bemerkung auszeichnet.
Die Verösfentlichung von Handzeichnungen alter Meister
im königlichen Kupserstichcabinet zu München, herausge-
geben von Wilhelm Schmidt ist um eine neue, die siebente Lieserung
vermehrt worden. Wie bekannt erscheinen die ReprodutStionen in unver-
änderlichen Phototypien, welche die Verlagsanstalt sür Kunst und Wissen-
schaft (vormals Friedrich Bmckmann) in mustergiltiger Weise herstellt.
In der vorliegenden Lieserung sind unter Anderen vertreten. Holbein
der Ältere, Hans Burgkmaier, Amberger, Neuschätel, Rubens, Aalbert
Cuyp, Huysum, Masaccio, Ghirlandajo, Gozzoli, Montagna, Bugiardini,
Soglioni, Andrea del Sarto und Poussin.
Anlässlich der Ausstellung der Werke von Karl Stausfer-Bern in
der königlichen National-Galerie zu Berlin ist ein Katalog der Werke des
Künstlers mit einer lesenswerthen Einleitung von Prosessor von Donop
(Berlin, E. S. Mittler & Sohn) erschienen.
Aus „Der kaiserlichen Gemäldegalerie in Wien" liegt
eine Auswahl von 120 der hervorragendsten Gemälde alter Meister in
Heliogravüren von J. Löwy mit einem erläuternden Text von Eduard
Ritter von Engerth vor. Damit ist das grosse Werk abgeschlofsen. Im
VI. Heste der Graphischen Künste 1891 ist eingehend von dem dankens-
werthen Unternehmen die Rede.
Im Kunstverlage von V. A. Heck in Wien erscheinen zwei neue
Werke: Das k. k. Hosoperntheater in Wien in Lichtdrucken von Max
Jasse und in Heliogravüren nach Naturausnahmen von Otto Schmidt:
Burgen und Schlösfer in Österreich. Beide verdienftvolle Werke werden
lieserungsweise ausgegeben. Dem zweiten Werke ist ein erläuternder
Text von Julius Meurer beigegeben.
Entgegnung. Das 8. Hest der „Chronik sür vervielsältigende
Kunft" (Seite 56 bis 58) brachte von Wilhelm Schmidt eine Befprechung
meiner Monographie „Albrecht Altdorser".
Die Vorwürse persönlicher Natur, die diefe Besprechung enthält,
weise ich zurück. Schmidt wirst mir vor, ich hätte seinen Altdorfer-Artikel
(in Meyer's Künstlerlexikon) „in ungerechtefter Weise behandelt". Worin
die Ungerechtigkeit befteht, klärt er mit keinem weiteren Worte aus, so
dass ich mich gegen die Anklage auch nicht vertheidigen kann. Bei
einer Anzahl von Gemälden habe ich eine abweichende Meinung der-
jenigen des Lexikon-Artikels entgegengeftellt; dafs darin die Ungerech-
tigkeit gesunden wurde, kann ich um so weniger annehmen, als Schmidt
jetzt explicite oder implicite in beinahe allen betressenden Fragen mir
Recht gibt.
Den Antheil des Reserenten an der Altdorser-Forschung zu ver-
kleinern, lag mir fern. Wenn ich unerwähnt liess, dass Schmidt seine
Meinung in Betress des Regensburger Altares geändert habe, so war das
nicht „wider allen literarilchen Comment", fondern ein Übersehen der
betressenden Notiz in der Kunstchronik.
Was den Rehlinger-Altar betrisst, so habe ich mich desselben Ver-
fehens nicht schuldig gemacht, das der Referent mir vorwirst, vielmehr
weist mein Satz: „Schmidt war schon vorher . . ." (p. 132) aus den
Antheil des Forschers an der Klärung der Frage hin.
Der solgende Absatz der Befprechung enthält ebensalls einen
Irrthum. Mit dem von Waagen angeblich gefehenen ,,A" war sür mich
der „Apt" nicht fertig, er war kaum angesangen, wie meine hypotheti-
schen Andeutungen (p. 96, 171) lehren.
Die p. 40 meiner Schrist citirten Gemälde des evangelischen
Krankenhauses wurden mir als „Altdorfer" gezeigt — was Schmidt
benreitet; mir wurde mitgetheilt, dass sie unter dem Namen des Künft-
lers im Inventar der Anstalt gesührt würden.
Dass ich in Hinsicht der Zeichnung bei Lanna wahrheitsgemäß
und ohne eine Folgerung zu ziehen den Umftand mittheilte, dass
Schmidt aus der Photographie des Münchener Kupferftichcabinets das
Blatt als „Huber" bezeichnet hätte, ist nicht „eigenthümlich". Anflehten,
die man geheim halten will, fchreibt man nicht da aus, wo fie jedermann
liest. Als ich den Vermerk aus dem Rücken der Copie Savery's mittheilte,
ging ich ebensalls von der Meinung aus, dass in össentlichen Samm-
lungen derartige Bemerkungen zur Kenntnissnahme der Besucher
gemacht würden. Ich musste aus die Notiz hinweisen, wollte ich nicht
ohne Recht eine Art von Entdeckung mir zutheilen. Den Autor der
Notiz nannte ich nicht, weil ich ihn nicht kannte. Mich nach ihm zu
erkundigen, lag kein Grund vor, da die Angabein ihrer unbestreitbaren
Selbftverftändlichkeit der Vertretung durch einen bestimmten Forscher
nicht bedurste. Dagegen lag bei der „Huber"-Notiz die Notwendigkeit
vor, mit der Zutheilung auch den Urheber derselben zu nennen. Deshalb
erkundigte ich mich nach ihm. Die Absicht zu polemisiren lag mir zur Zeit
ganz sern, da mir die Zutheilung des Blattes an Huber richtig schien.
Gesetzt, ich felbft hätte die Zeichnung als „Huber" bezeichnet, ohne den
Vermerk des Reserenten zu beachten, mit Recht könnte er mir jetzt den
Vorwurs machen, ich hätte feinen Antheil an der Forfchung verfchleiert.
War aber jene Meinungsäufserung aus der Photographie zu beachten,
von dem, der zu derselben Anficht kam, so musste fie auch der beachten,
der zu einer anderen Meinung gelangte.
In der Kunstchronik hatte Schmidt einmal bemerkt, er habe noch
weitere Holzschnitte Lemberger's und ein Bild in Schleissheim gefunden,
das viele Verwandtschaft mit seiner Manier habe. Auch heute — wie in
meiner Schrist — kann ich den Sinn dieser Worte im Zufammenhang
der betressenden Stelle nicht anders verftehen, als dass Schmidt jenes
Bild „vermuthungsweise" sür ein Werk Lemberger's hielt; da ich
die Verwandtschaft der Manier nicht sand, sügte ich hinzu: „ohne
ausreichende Gründe". Schmidt nennt meine Wiedergabe seiner Aus-
safsung eine „Verdrehung", theilt aber nicht mit, welchen anderen
Sinn seine Worte gehabt hätten.
Ich begnüge michmitdem gegebenen Nachweis, dass meineSchrist
in keinem Punkte von den perfönlichen Vorwürfen Schmidt's getrossen
wird, dass ich also nicht fchuldig bin an der Nervosität, mit der der
Berichterstatter mein Buch gelesen hat — einer Nervosität, die fcheinbar
auch sein sachliches Urtheil über meine Arbeit beeinflufst hat.
10. November 1891. Max Friedländer.
"^IUWNn,iri™'HliiMK>^*Jilllll|lIIINl»'",»/'W«^
Schriftleiter Dr. Richard Graul.
- Verantwortlicher Herausgeber H. Gras berger. — Verlag der Gefellfchaft für vervielfältigende Kunft in Wien.
Druck der k. k. Hos- und Staatsdruckerei in Wien.