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Photographische Lehranstalten.

Stellungen einnehmen wollen, praktisch und theoretisch auszubilden.
3. Meister- und Gehilfenkurse zu veranstalten. 4. Photographische
Unterrichtskurse für Studierende und Hörer der Technischen Hochschule
sowie der anderen Hochschulen Münchens abzuhalten. 5. In der Ver-
suchsstation Apparate, Maschinen und Instrumente und einschlägige Ver-
fahren der graphischen Gewerbe zu prüfen.
Zur vollständigen Ausbildung sind notwendig: 1. In der Abtei-
lung I für Photographie eine Ausbildungszeit von 2 Jahren gleich 4 Se-
mestern oder 19 Unterrichtsmonaten. 2. In der Abteilung II für Chemi-
graphie (Zinkographie, Autotypie, Farbenautotypie) eine Ausbildungszeit
von % Jahren gleich 2 Semestern oder 9^2 Unterrichtsmonaten.
3. In der Abteilung III für Lichtdruck und Heliogravüre eine Ausbil-
dungszeit von % Jahren gleich 2 Semestern oder 9^2 Unterrichts-
monaten.
Lehrplan der Abteilung I: Photographie.
Elementares Zeichnen. Physikalischer Unterricht. Photochemischer
Unterricht. Praktische Photographie. Gewerbliche Buchführung. Photo-
graphische Optik. Perspektive. Kunstgeschichte.
Lehrplan der Abteilung II: Geplant ist Chemigraphie in folgendem
Umfang:
Reproduktionsphotographie, Zinkographie, Autotypie, Farbenauto-
typie. Kopier- und Ätzprozesse theoretisch und praktisch.
Lehrplan der Abteilung III: Lichtdruck und Heliogravüre theo-
retisch und praktisch. Kupfer-Schnellpressen-Tiefdruck und Tiefdruck-
ä tzung.
Der Meisterkursus für Photographen wird fallweise zur Osterzeit
angeordnet und dauert ca. 10 Tage. Er umfaßt Experimentalvorträge
und praktische Vorführungen, Vorträge über allgemeine Fragen des
photographischen Berufes und Führungen durch Münchener Ateliers.
Die Versuchsstation hat folgende Aufgaben: a) Prüfung von Ap-
paraten, Instrumenten, Platten, Papierarten und allen Utensilien, die in
irgendeinem Zusammenhang mit der Photographie stehen, b) Prüfung
neuer Verfahren der Photographie, Vervollkommnung und Ausarbeitung
bestehender Verfahren, c) Untersuchung photographisch - wissenschaft-
licher Fragen, d) Prüfung von Apparaten, Instrumenten, Maschinen,
Papiersorten und allen Utensilien, die mit den Bedürfnissen der Abtei-
lungen 11 und 111 in Zusammenhang stehen.,
Diese Prüfungen erfolgen auf Antrag der Anstaltsdirektion, auf
Antrag von Privaten, Instituten und Behörden. Für die Prüfungen und
Untersuchungen sind die vorgeschriebenen Taxen zu entrichten. Auf
Verlangen wird über das Resultat der Prüfungen und Untersuchungen
ein Attest ausgestellt.
 
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