Vorwort
Vorwort
In diesem Jahr feiert die deutsche Denkmalpflege das
150. Jahr ihres Bestehens als staatliche Institution, ge-
schaffen durch die Ernennung des Architekten von
Quast zum königlichen Konservator der Kulturdenk-
mäler 1843 in Preußen. Zu seinen ersten und vordring-
lichen Aufgaben gehörte die Ausarbeitung eines Frage-
bogens als Vorbereitung zur Erfassung der Bau- und
Kunstdenkmäler, kurz Inventarisation genannt. Die Er-
gebnisse dieser ersten Erfassung schlugen sich zunächst
nur in internen Denkmallisten der Verwaltung nieder.
Erst zum Ende des Jahrhunderts wurde mit dem soge-
nannten Großinventar eine Publikationsform für die
systematische Bestandsaufnahme der Denkmäler ge-
funden, die in ihrer Gliederung nach Landkreisen,
Orten und Ortsteilen schon im Grundsatz der heutigen
Denkmaltopographie gleicht, wegen des hohen An-
spruchs auf wissenschaftliche Gründlichkeit jedoch mit
zeitraubender Archivforschung verbunden war, wo-
durch die Bände nur sehr zögerlich in großem zeitlichen
Abstand erschienen. Als Instrument des gesetzlichen
Denkmalschutzes und der praktischen Denkmalpflege
eignet sich deshalb das Großinventar in unserer schnell-
lebigen Zeit mit starkem Veränderungsdruck nicht.
Nachdem das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-
Holstein seinen gesamten Denkmälerbestand in einer
Denkmaltopographie mit Bild und Kurzbeschreibun-
gen veröffentlicht hatte, beschloß die Vereinigung der
Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutsch-
land 1975 die Herausgabe der Denkmaltopographie
Bundesrepublik Deutschland, bestätigt durch den Be-
schluß der Ständigen Konferenz der Kultusminister
1980. Seit Erscheinen des ersten hessischen Bandes
„Wetteraukreis I.“ 1982 ist die Denkmaltopographie zur
wichtigsten Grundlage für die Arbeit aller an der Denk-
malpflege beteiligten Institutionen und Personen ge-
worden. Auf ihr beruht die Benachrichtigung der Eigen-
tümer gemäß § 10(4) des Denkmalschutzgesetzes, ihr
Kartenmaterial dient allen planenden Behörden und
Büros als Orientierung über den geschützten Bestand,
ihre Informationen über jedes einzelne Kulturdenkmal
sind für die Behandlung von Baugenehmigungsverfah-
ren und Zuwendungsanträgen unentbehrlich. In allen
Kreisen und Städten, für die bereits eine Denkmaltopo-
graphie vorliegt, ist die Arbeit für alle Beteiligten
wesentlich vereinfacht worden, ist Rechtssicherheit
über den geschützten Bestand eingekehrt. Deshalb ha-
ben sich die meisten Kommunen auch um eine mög-
lichst frühe Berücksichtigung bei der Reihenfolge in der
Bearbeitung bemüht und ihre Hilfe bei der Finanzie-
rung angeboten. Das war auch bei der Stadt Gießen in
vorbildlicher Weise der Fall, wodurch es möglich wurde,
den stattlichen Band jetzt herauszugeben. Bei den um-
fangreichen Arbeiten zur Erfassung, Erforschung und
Darstellung der Kulturdenkmäler entwickelte sich ein
sehr gutes Zusammenwirken zwischen der Universitäts-
stadt Gießen und dem Landesamt für Denkmalpflege
Hessen, an dem besonders der Einsatz von Herrn Bach-
mann hervorzuheben ist. Ihm und allen Gremien der
Stadt sei herzlich gedankt. Daß die gemeinsamen An-
strengungen sich gelohnt haben, erkennt man rasch bei
der Durchsicht des Bandes und nimmt mit freudigem
Staunen wahr, wieviel trotz der schweren Kriegsverluste
noch vom reichen historischen Erbe der Universitäts-
stadt Gießen verblieben ist.
Professor Dr. Gottfried Kiesow
Präsident des Landesamts für Denkmalpflege Hessen
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Vorwort
In diesem Jahr feiert die deutsche Denkmalpflege das
150. Jahr ihres Bestehens als staatliche Institution, ge-
schaffen durch die Ernennung des Architekten von
Quast zum königlichen Konservator der Kulturdenk-
mäler 1843 in Preußen. Zu seinen ersten und vordring-
lichen Aufgaben gehörte die Ausarbeitung eines Frage-
bogens als Vorbereitung zur Erfassung der Bau- und
Kunstdenkmäler, kurz Inventarisation genannt. Die Er-
gebnisse dieser ersten Erfassung schlugen sich zunächst
nur in internen Denkmallisten der Verwaltung nieder.
Erst zum Ende des Jahrhunderts wurde mit dem soge-
nannten Großinventar eine Publikationsform für die
systematische Bestandsaufnahme der Denkmäler ge-
funden, die in ihrer Gliederung nach Landkreisen,
Orten und Ortsteilen schon im Grundsatz der heutigen
Denkmaltopographie gleicht, wegen des hohen An-
spruchs auf wissenschaftliche Gründlichkeit jedoch mit
zeitraubender Archivforschung verbunden war, wo-
durch die Bände nur sehr zögerlich in großem zeitlichen
Abstand erschienen. Als Instrument des gesetzlichen
Denkmalschutzes und der praktischen Denkmalpflege
eignet sich deshalb das Großinventar in unserer schnell-
lebigen Zeit mit starkem Veränderungsdruck nicht.
Nachdem das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-
Holstein seinen gesamten Denkmälerbestand in einer
Denkmaltopographie mit Bild und Kurzbeschreibun-
gen veröffentlicht hatte, beschloß die Vereinigung der
Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutsch-
land 1975 die Herausgabe der Denkmaltopographie
Bundesrepublik Deutschland, bestätigt durch den Be-
schluß der Ständigen Konferenz der Kultusminister
1980. Seit Erscheinen des ersten hessischen Bandes
„Wetteraukreis I.“ 1982 ist die Denkmaltopographie zur
wichtigsten Grundlage für die Arbeit aller an der Denk-
malpflege beteiligten Institutionen und Personen ge-
worden. Auf ihr beruht die Benachrichtigung der Eigen-
tümer gemäß § 10(4) des Denkmalschutzgesetzes, ihr
Kartenmaterial dient allen planenden Behörden und
Büros als Orientierung über den geschützten Bestand,
ihre Informationen über jedes einzelne Kulturdenkmal
sind für die Behandlung von Baugenehmigungsverfah-
ren und Zuwendungsanträgen unentbehrlich. In allen
Kreisen und Städten, für die bereits eine Denkmaltopo-
graphie vorliegt, ist die Arbeit für alle Beteiligten
wesentlich vereinfacht worden, ist Rechtssicherheit
über den geschützten Bestand eingekehrt. Deshalb ha-
ben sich die meisten Kommunen auch um eine mög-
lichst frühe Berücksichtigung bei der Reihenfolge in der
Bearbeitung bemüht und ihre Hilfe bei der Finanzie-
rung angeboten. Das war auch bei der Stadt Gießen in
vorbildlicher Weise der Fall, wodurch es möglich wurde,
den stattlichen Band jetzt herauszugeben. Bei den um-
fangreichen Arbeiten zur Erfassung, Erforschung und
Darstellung der Kulturdenkmäler entwickelte sich ein
sehr gutes Zusammenwirken zwischen der Universitäts-
stadt Gießen und dem Landesamt für Denkmalpflege
Hessen, an dem besonders der Einsatz von Herrn Bach-
mann hervorzuheben ist. Ihm und allen Gremien der
Stadt sei herzlich gedankt. Daß die gemeinsamen An-
strengungen sich gelohnt haben, erkennt man rasch bei
der Durchsicht des Bandes und nimmt mit freudigem
Staunen wahr, wieviel trotz der schweren Kriegsverluste
noch vom reichen historischen Erbe der Universitäts-
stadt Gießen verblieben ist.
Professor Dr. Gottfried Kiesow
Präsident des Landesamts für Denkmalpflege Hessen
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