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beziehen. Gegen diese Mißbränche schritten nnn die Landesherren seit
dem t6. Jahrhundert in verschiedener Weise ein. Jnsbesondere geschah
dieses dann, wenn es sich, wie in den Jahren 1538, 1543, 1545,
1577, 1583 um die Aufbringung einer außerordentlichen Steuer, der
vom Reiche ausgeschriebenen Türkenstener, handelte. Anch bezüglich
dieser nahm nämlich die Universität ihre „Freiheit" in Ansprnch nnd
nnr im Wege des Vergleichs wnrde die Sache dahin geordnet, daß
die Regiernng ihr jeweils ein billiges Aversnm ansetzte, welches sie
denn nnter ihre Mitglieder nnd die in ihrer Verwaltnng befindlichen
Vermögenskomplexe ausschlug. Gegen die oben erwähnten Besucher
öffentlicher Vorlesnngen aber erließ der Administrator Johann Casimir
in seinen „Statnten von 1588" 8, herausgegeben von Thorbecke,
eine BestinmnlNg des Jnhalts:
— — „wollen, ordnen nnd setzen wir, daß nnr Diejenigen nf-
genommen und vom jederzeit roetore eingeschrieben werden
sollen, welche allein stucliornm oansa anhero sich be-
geben, — oder daß sie sich aetiv nnd in der That
als stuäiosi erweisen" rc.
Auf Grnnd dieser Bestiiilmung, „vermög jüngster Reformation"
drang nnn, als es sich im Jahr 1604 wieder nm eine Türkenstener
handclte, Knrfürst Friedrich IV. dararif, daß znnächst eine Anzahl be-
stinnnt benannter Personen, darunter anch obiger Daniel Fettich,
als nicht mehr dem Universitätsverbande angehörig erkannt wnrdcn,
nnd die Universität mlißte schließlich in der Haliptsache nachgeben.
Szwrrrrgaffen').
129. Nicklauß Altt, Reißiger Knecht, kein Dienst, ist Bnrger, uxor
Sibilla,
1 Dochter Magdalena, 9 Jahr, gehet zu Jacobelen.
130. Wolff Scherle, Feielhaner, nxor Elisabeth.
131. Hannß Brandt, Sporer, uxor Barbara,
I Dochter ist bei Jr Schwestcr, Hanß Prentzings Hanßfran,
1 Jungen, Davidt, von Groß-Kloen in Schlesingen.
beziehen. Gegen diese Mißbränche schritten nnn die Landesherren seit
dem t6. Jahrhundert in verschiedener Weise ein. Jnsbesondere geschah
dieses dann, wenn es sich, wie in den Jahren 1538, 1543, 1545,
1577, 1583 um die Aufbringung einer außerordentlichen Steuer, der
vom Reiche ausgeschriebenen Türkenstener, handelte. Anch bezüglich
dieser nahm nämlich die Universität ihre „Freiheit" in Ansprnch nnd
nnr im Wege des Vergleichs wnrde die Sache dahin geordnet, daß
die Regiernng ihr jeweils ein billiges Aversnm ansetzte, welches sie
denn nnter ihre Mitglieder nnd die in ihrer Verwaltnng befindlichen
Vermögenskomplexe ausschlug. Gegen die oben erwähnten Besucher
öffentlicher Vorlesnngen aber erließ der Administrator Johann Casimir
in seinen „Statnten von 1588" 8, herausgegeben von Thorbecke,
eine BestinmnlNg des Jnhalts:
— — „wollen, ordnen nnd setzen wir, daß nnr Diejenigen nf-
genommen und vom jederzeit roetore eingeschrieben werden
sollen, welche allein stucliornm oansa anhero sich be-
geben, — oder daß sie sich aetiv nnd in der That
als stuäiosi erweisen" rc.
Auf Grnnd dieser Bestiiilmung, „vermög jüngster Reformation"
drang nnn, als es sich im Jahr 1604 wieder nm eine Türkenstener
handclte, Knrfürst Friedrich IV. dararif, daß znnächst eine Anzahl be-
stinnnt benannter Personen, darunter anch obiger Daniel Fettich,
als nicht mehr dem Universitätsverbande angehörig erkannt wnrdcn,
nnd die Universität mlißte schließlich in der Haliptsache nachgeben.
Szwrrrrgaffen').
129. Nicklauß Altt, Reißiger Knecht, kein Dienst, ist Bnrger, uxor
Sibilla,
1 Dochter Magdalena, 9 Jahr, gehet zu Jacobelen.
130. Wolff Scherle, Feielhaner, nxor Elisabeth.
131. Hannß Brandt, Sporer, uxor Barbara,
I Dochter ist bei Jr Schwestcr, Hanß Prentzings Hanßfran,
1 Jungen, Davidt, von Groß-Kloen in Schlesingen.