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bezieht sich auf die allgemeine Freiheit dieses Klosters von Durch-
gangszöllen (vergl. oben S. 104), wie auf besondere Bestiimnnngen,
die ihm ivie anderen benachbarten Herrschaften in der Geiverbeord-
nung von 1471, Artikel V, auferlegt wurden, wenn sie solches Holz
zu Heidelberg auslüden, in welchem Fall dies übrigens, wie andere
fremde Waren, ebenfalls zollfrei blieb (vergl. S. 190). Der Knrfürst
läßt nämlich allen „hinter" jenen Herren, dem Abt, dem Ritter von
Hirschhorn nnd dem Herzog Otto (II) von Mosbach, sitzenden, d. h.
leibeigenen Holzflößern, bezw. -Händlern, aber auch denen, die kur-
pfälzische Hinter- oder Beisassen oder überhaupt Bewohner von
Neckargemünd und von Heidelberg selbst sind, verkünden, daß sie
das in den Wäldern dieser fremden wie einheimischen Gebiete ge-
kanfte Brennholz fürbaß in gehöriger Länge nnd Dicke hauen, wie sie
ja auch nach Obigem fremde Bau- und Schnitthölzer in bestimmten
abgestuften Größen, bezw. so nach Heidelberg zmn Verkanf zu liefern
haben. Alle Sorten Langholz, wie jegliche Klasse Knrzholz, die in
„Herren-, Mittel- und Nachholz" zerfällt, haben die geschworenen
Holzfchätzer oder -Kieser — Messer vor dem Verkauf dahier zu be-
sehen und abzumessen und wenn es die althergebrachten Maaße
nicht hatte, nach seinem Wert anzuschlagen (vergl. Bd. I, S. 166).
Zum Verständniß dieser Verhältnisse und besonders der Art dcs
Holzmessens, mttssen wir hier näher auf die alten Maaße iiberhanpt
nnd dann auch auf den Holzhandel und die Flößerei eingehen.

Dir pfäher nnd rhrinischrn Maahv.

Das Grnndmaaß für die Längen-, wie Flächen- und Nanm-
messnng bildete wie überall der Schuh, d. h. der bekleidete Fuß,
der nach Duodecimalmaaß in 12 gleiche Teile oder Zoll zerfällt, der
Zoll wieder in 12 Linien oder Strich. Dieses 12teilige Maaß nannte
man anch einen gemeinen oder Werkschuh, da es sich bleibenden
Eingang in den Werkstätten der Handwerker verschafft hatte. Seinc
Länge betrug zu Heidelberg nach einem aus dem 16. Jahrhnndert
erhaltenen Maastab (vergl. Waßmannsdorffs Schrift über Flexcl
S. 37) — 0,279 Meter, also rund 0,28 (wie der Frankfnrter,
 
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