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159

KommenLar

zur ersten Hälste des Berzeichnisses von 1600.-^)

Zn S. 9, Nr. 1. Potteir- oder Bottemneister, in der Überschrift
auch mit der nasaliertei: Nebenform Bottenmeinster (wie dies nber-
schnssige n zu jener Zeit auch sonst häufig steht, in Bnrgermeinster,
Forstmeinster, Kammermeinster w.), hieß sowohl der Vorstand der
kurfnrstlichen Kanzleiboten, wozn anch Postboten nnd Andere ge-
hörten, als wie hier, der von städtischen Boten und „Beibotten" (vgl.
S. 99 f.). Erastns Sanerbrei war wobl ein Sohn des 1588 (I, 91)
in der Judengaß (Dreikönigsstraße) wohnenden, aus Themar in
Sachscn-Meiningen gebttrtigen, 1544 hier immatriknlierten nnd 1590
gestorbenen Licentiaten Kilian Sanerbrei, der anch einen zweiten Sohn,
Johann Kilian hatte, hier 1587 immatriknliert. Da jener Erastns
1610 wieder an anderer Stelle wohnt als 1600, nämlich in der
Vorstadt neben dem Wormser Hof (Bd. I, S. 254), so scheint seine,
No. 1 des vorliegenden Verzeichnisses bildende Wohnnng kein eigenes
Hans desselben gewesen zn sein. Hier werden ttberhanpt nicht sowohl
die einzelnen Hänser, als vielmehr die darin allerdings gewöhnlich
allein wohnenden, aber auch in verschiedenen Stockwerken, Neben-
nnd Hinterhäusern, die nicht besonders benannt sind, verteilten ein-
zelnen Familien unter ihren Hanshaltnngsvorständen aufgezählt.
Da nnn dieser Bottenmeister zugleich ein Hntgeschäst hatte, indem
nach Nr. 1 nnd Nr. 150 ein Hutmacher im Laden desselben beschäftigt
ist, so war er nicht ein von der Regiernng angestellter Vorgesetzter

*) Da der währcnd dcs Drvckcs dcr crsten Hiilfte des vorliegcnden Ver-
zeichnisscs, am 7. Juli 1893 vcrstorbene Mitarbciter A. Mays gegen dic Auf-
nahmc eiues doch für das Verständuis des Ganzen nnentbehrlicheu ausführlichen
Eomnientars war, so konntc der Uutcrzeichnetc eineu solchcn nnr von der zweiteu
Halfte, bon Nr. 174 au vcrfasscn und muß daher cine gleichc selbständige
ciugchendere Bcarbeitung der erstcn Hälfte in dcu folgcnden Auhang verweisen.

Karl Christ.
 
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