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Erbstein, Julius; Erbstein, Albert
Erörterungen auf dem Gebiete der sächsischen Münz- und Medaillen-Geschichte: bei Verzeichnung der Hofrath Engelhardt'schen Sammlung veröffentlicht (Band 2) — Dresden: Selbstverl. d. Verf., 1890

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https://doi.org/10.11588/diglit.42285#0011
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Christian 11.,
1591—1611,
der älteste Sohn des Kurfürsten Christian I. und dessen Gemahlin Sophie,
der Tochter des Kurprinzen und nachmaligen Kurfürsten Johann Georg von
Brandenburg, gehören zu Dresden am 23. September 1583. folgte seinem Amte)'
am 25. September 1591. unter Vormundschaft, welche zugleich mit derjenigen
über seine beiden jüngeren Brüder, die Herzoge Johann Georg (geboren
5. März 1585) und August (geh. 7. September 1589) durch väterliches Testa-
ment vom 30. August 1591 zwar dem Kurfürsten Johann Georg von Branden-
burg, dem mütterlichen Grossvater der drei jungen Prinzen, und dem Herzoge
Friedrich AVilhelm zu Sachsen in Weimar und Altenburg (einem Enkel Kurfürst
Johann Friedrichs) als nächstem Agnaten übertragen war, in Folge von mehreren,
noch im Jahre 1591 zwischen beiden Vormündern geschlossenen Verträgen aber
und in Folge landständischer Seits erhobener Bedenken thatsächlich von Herzog
Friedrich Wilhelm als „der Kur Sachsen Administrator“ allein geführt wurde,
wenn auch in wichtigen Reichs-, Kreis- und Landesangelegenheiten mit dem
brandenburgischen Mitvormunde allenthalben vertraulich communicirt werden
und der Administrator gebunden sein sollte, die erforderlichen Ausfertigungen
für sich und anstatt des Kurfürsten von Brandenburg in gesummter Vormund-
schaft der von Christian I. Unterlassenen jungen Herrschaft zu erlassen.
Mit dem Eintritte der Administration des streng lutherischen Herzogs
Friedrich Wilhelm, welcher während des am 24. Februar 1592 zu Torgau
eröffneten Landtages die Landeshuldigung für seine drei unmündigen Vettern
einnahm und auf Grund Landtagsabschieds vom 4. März 1592 auf dem Schlosse
Hartenfels zu Torgau residirte, erhob sich sogleich eine gegen die unter
Kurfürst Christian I. durch den Kanzler Nicolaus Crell erfolgten kirchlichen
Neuerungen gerichtete, von der Ritterschaft und der orthodox-lutherischen
Partei ‘ getragene und fanatisirte Reaktion, welche noch 1592 die AVieder-
einführung der Verpflichtung auf die Concordienformel (s. S. 76) durch Unter-
zeichnung der neuverfassten sogenannten vier Visitationsartikel und eine
gegen den Calvinismus gerichtete, zu allerhand Amtsentsetzungen und Aus-
weisungen führende Kirchen- und Schulvisitation zur Folge hatte und, wie
durch religiöse Unduldsamkeit, so insbesondere durch den sogleich gegen den
unglücklichen Kanzler Crell angestrengten und im Jahre 1601 mit dessen
Hinrichtung endenden Proeess sich berüchtigt gemacht hat.
 
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