Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Erbstein, Julius; Erbstein, Albert
Erörterungen auf dem Gebiete der sächsischen Münz- und Medaillen-Geschichte: bei Verzeichnung der Hofrath Engelhardt'schen Sammlung veröffentlicht (Band 2) — Dresden: Selbstverl. d. Verf., 1890

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.42285#0012
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Christian II.

Durch Unterhandlungen mit den drei Stiftern der kursächsischen Lande
hatte der Herzog-Administrator gleich anfangs, den Absichten Christians I.
gemäss, die Wahl seiner drei Mündel zu Administratoren der Bisthümer
Meissen, Merseburg und Naumburg zu Stande gebracht, dann erlangte er
nach dem Tode des letzten Grafen von Hohnstein, Ernst (f 8. Juli 1593), für
das Haus Sachsen die kaiserliche Belehnung mit der Reichsvogtei an den
peinlichen Gerichten zu Nordhausen, während wegen der hennebergischen
Lande am 7. September 1593 zwischen dem ernestinischen und dem alberti-
nischen Hause ein Interimsvergleich zu Stande kam.
Nachdem Christian II., seit 1592 bereits Administrator des Stiftes
Meissen, mit zurückgelegtem 18. Lebensjahre zur Kurmündigkeit gelangt war,
übernahm er am 23. September 1601 selbst die Regierung und mit derselben
zugleich die Vormundschaft über seine noch unmündigen Brüder Johann
Georg und August, worauf er am 5. Oktober in Dresden mul am 15. Oktober
1601 in Wittenberg sich huldigen liess, während er die kaiserliche Belehnung
mit den Regalien für sich und seine Brüder in Prag am 14. Juli 1602 durch
Bevollmächtigte empfing. Nach dem am 7. Juli 1602 erfolgten Tode des ehe-
maligen Kur-Administrators wurde der junge Kurfürst Vormund über dessen
vier Söhne neben deren Oheim, dem Herzog Johann zu Weimar, und als
letzerer am 31. Oktober 1605 gestorben war, übernahm er die Vormundschaft
auch über dessen acht Söhne. Christian II. stellte das von Kurfürst August
gestiftete Geheime Rathscollegium wieder her, führte 1602 den Religionseid
ein, stiftete im gleichen Jahre den Kirchen- oder Geistlichen Rath und ver-
einigte mit diesem das nach Aufhebung des Oberconsistoriums (1588) in Meissen
errichtete Consistorium, das er 1606 nach Dresden verlegte, zu einem neuen
Oberconsistorium.
Dem gegen die wachsende katholische Reaktion von mehreren protestan-
tischen Pürsten im Einvernehmen mit Frankreich am 4. Mai 1608 zu Ahausen
begründeten, unter dem Namen der Union bekannten Bunde, welchem alsbald
(1610) die unter Führung des Herzogs Maximilian von Bayern zu Stande
gekommene, die Erhaltung und Vertheidigung der katholischen Religion be-
zweckende Liga sich entgegenstellte, trat Kurfürst Christian II. als treuer
Anhänger des Kaisers, wie aus Abneigung gegen eine Verbindung mit Frank-
reich und mit dem calvinistischen Kurfürsten von der Pfalz, der das Direktorium
der Union führte, nicht bei, und, als dann durch den am 25. März 1609 er-
folgten Tod des letzten Herzogs von Jülich. Cleve und Berg der grosse jülich-
clevische Erbstreit sich entspann, näherte sich Christian II. dem ihm befreun-
deten Kaiser, durch den er die Ansprüche seines Hauses verwirklicht zu sehen
hoffte, und damit der katholischen Partei noch mehr. Zwar wurde Christian II.
in. der Folge zu Prag, wo er sich vergeblich bemühte, den zwischen dem
Kaiser Rudolf II. und dessen Bruder Matthias ausgebrochenen Zwist beizu-
legen, am 7. Juli 1610 kaiserlicher Seits für das Gesammthaus Sachsen mit
den Herzogthümern Jülich, Cleve und Berg, den Grafschaften Mark und
Ravensberg, der Herrlichkeit zu Gennep und allen anderen zugehörigen Herr-
schaften „den Rechten eines jeden Andern unbeschadet“ feierlich belehnt,
allein da inzwischen die betreffenden Lande von dem Kurfürsten Johann Sigis-
mund von Brandenburg und dem Pfalzgrafen Philipp Ludwig von Neuburg,
die zur Durchsetzung ihrer Ansprüche beide, der Union beigetreten waren, mit
bewaffneter Hand in Besitz genommen worden waren und spätere Verband-
 
Annotationen