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Stadtarchäologie in Braunschweig — Forschungen der Denkmalpflege in Niedersachsen, Band 3: Hameln: Verlag CW Niemeyer, 1985

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https://doi.org/10.11588/diglit.57459#0103
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Dünensand in offensichtlich sekundärer Lagerung bis
in Tiefen von ca. 1,50 m ab OK zahlreiches Scherben-
material und verziegelter Flechtwandlehm gefunden.
Neben eisenzeitlicher, hochmittelalterlich bis hochneu-
zeitlicher Keramik ist das frühmittelalterliche Fundgut
hervorzuheben.
Außerdem wurden Grabgruben/Bestattungen des
ehemaligen St.-Aegidien-Kirchhofes beobachtet und
in ca. 50 cm Tiefe das steinerne Fragment eines Grab-
denkmals des ausgehenden 18. Jhs. geborgen
(Abb. 55).
Fundangaben zu Abb. 55
Reliefiertes Oberteil eines Grabdenkmals mit Harpyie {Römer 1979,
48 f.) und Palmblattgirlande; Plafond gespitzt, Kante scharriert.
Aegidien-Kirchhof.
Beigefarbener Sandstein, Rekonstruierte Br. 81,2 cm; gr. H. 32 cm;
Wst. 11 cm. FNr. 78:51/13.
Datierung: 4. Viertel 18. Jh.
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UB XII / 78:14 / Wendenstraße 69- Fallersleberstraße 1 /
Fl. 7, Fist. 44,41 / ass. 1612l_IH, 1613/ platea Slavorum
(1268) — Vallerslevestrate (1239).
Beobachtung auf 1050 m2 in der Zeit vom 17. 7. bis 28. 8.
1978, sporadisch.
Beim Ausheben der Baugrube für den Neubau des
Ordnungsamtes der Stadt Braunschweig konnten vor
allem Beobachtungen hinsichtlich des Verlaufes eines
bis in hochmittelalterlicher Zeit aktiven östlichen Oker-
armes protokolliert werden (vgl. Stgr. 22, 27, 51, 59
und Farbtaf. 2). Die dendrochronologische Bestim-
mung des runden, verblatteten Fundamentkranzes ei-
nes Brunnens vom Typ V (Abb. 21, S. 50) ergab als
Fällungsjahr 1426 ± 6 (Tab. 9, S. 56, nach Fens ebner).
Unter der Voraussetzung, daß kein Altholz ver-
wendet worden ist, liegt damit für die Errichtung einer
Brunnenröhre aus scharrierten Kalksteinquadern (vgl.
Stgr. 20) eine sehr frühe Zeitstellung vor. Datierungen
analoger Objekte und ihrer Varianten sind abzuwar-
ten.
Eine Untersuchung der Kloakenfunde mußte wegen
dringenderer Grabungsaufgaben andernorts unterblei-
ben.
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UB 111 / 78:16 / Nordaußenmauer Dom St. Blasii, Burg-
platz / Fl. 2, Fist. 767/4 / -.
Befunderhebung auf 10 m2 vom 4. 9. bis 5. 9. 1978.
Fundamentschürfungen an drei Stellen (Turm, Seiten-
schiff und am Querhaus) zur Kontrolle von Auswir-


Abb. 55 Altewiek, Aegidienmarkt 12 (Stadtgrabung 14).
Reliefierter Sandsteinaufsatz eines Grabdenkmals, Frag-
ment; Ende 18. Jh. Größte Höhe 32 cm.

kungen einer großflächigen Grundwasserabsenkung
(vgl. Tiefbaumaßnahme Packhof, Stgr. 10) an vermu-
teten, aber nicht angetroffenen Holzsubstruktionen,
vermittelten unterschiedliche, datierbare bautechni-
sche Befunde am Domfundament.
Das Turmfundament ist unterhalb der Sockelzone 2 m
tief, verläuft senkrecht ohne Abtreppung, ist vermör-
telt bis in die unterste Lage und besteht vorwiegend
aus relativ sauber gebrochenem bzw. behauenem Ro-
gensteinmaterial. Mitverbaut sind einzelne größere
Fragmente von Hohlziegeln, die somit als Dach-
deckung zumindest für das ausgehende 12. Jh. örtlich
sicher nachweisbar sind.
Das Fundament für die um die Mitte des 15. Jhs.
anstelle des nördlichen Seitenschiffes erbaute zwei-
schiffige Halle (Dorn 1978, 216) ist zweifach leicht
abgestuft, 1,40 m tief, unregelmäßig gepackt und ver-
mörtelt und besteht hauptsächlich aus Kalkbruchstein.
Im Hinblick auf die Untersuchung angeschnittener
anthropogener Schichten überraschte der Befund am
Querhaus: hier beginnt schon unmittelbar unter der
Bettungsschicht des Kopfsteinpflasters anstehender
Sand.

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UB VII/78:17 / Südmauer St. Andreas, Kröppel-
straße / —.
Befunderhebung auf 12 m2 vom 6. 9. bis 7. 9. 1978.
Fundamentschürfungen am südlichen Seitenschiff und
am Turm konnten hinsichtlich des bautechnischen
Befundes ausgewertet werden. Das rd. 2 m tiefe Turm-
fundament aus der Zeit 1250-1275 ist mehrfach abge-
treppt, besteht aus Kalk- und Rogenbruchstein, ist
vollständig vermörtelt und enthält Hohlziegelfrag-
mente (vgl. Stgr. 16).
Bemerkenswert sind randlich angeschnittene, auskei-
lende und abwechselnd übersandete dünne Schluff-
schichten, die mit der südlich gelegenen „Renneibach-
niederung“ (vgl. Stgr. 10 bzw. 49) in Verbindung zu
bringen sind.

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