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Adenstedt, Ingrid; Thür, Hilke [Hrsg.]; Rathmayr, Elisabeth [Hrsg.]; Kanitz, Ernst [Hrsg.]
Hanghaus 2 in Ephesos, die Wohneinheit 6: Baubefund, Ausstattung, Funde (Band 8,9: Textband 2): Textband 2 — Wien: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, 2014

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https://doi.org/10.11588/diglit.46291#0387
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XXII Restaurierung im Marmorsaal 31

1 AUSSTATTUNG DES MARMORSAALS 31
Der Marmorsaal 31 diente einst als Speisesaal (Taf. 21; 317; 328; 337-338; 340-342). Dieser Raum hatte eine Größe von 15.10 x 11.80 m
(insgesamt also 178 Quadratmeter), und seine Marmorwandverkleidungen reichten bis in eine Höhe von 6.32 m1. Die Gesamtfläche der
Marmorverkleidung an den Wänden beträgt 320 m2. Vor allem die oberen Teile der N-Wand, in der sich auch das Hauptportal des Rau-
mes befindet, sind stark zerstört. Kombiniert mit dem mit Marmor gestalteten Fußboden kann man von ca. 500 m2 Fläche ausgehen, die
mit unterschiedlichen farbigen Marmorsorten ausgestaltet worden waren. Dazu zählt auch ein H-förmiger Mosaikboden entlang der W-,
S- und O-Mauer. Im Zuge der Erdbeben im 3. Viertel des 3. Jhs. n. Chr. kam es auch zu massiven Brandzerstörungen in der WE 6. Brand-
spuren sind an den Marmorbruchstücken noch deutlich zu erkennen. Circa 10 % der Marmorfragmente sind verbrannt und beschädigt.
Die marmorne Wandausstattung2 besteht aus ca. 2 cm dicken Platten, wobei Maße und Formen variieren. Die Wände wurden horizontal
in drei Zonen eingeteilt und mit verschiedenen Marmorarten verkleidet (Textabb. 1). Für die N-Wand gibt es infolge der starken Zerstö-
rung dieser Wand bislang nur wenige Anhaltspunkte für eine Rekonstruktion des einstigen Aussehens. Sie unterscheidet sich von den
übrigen Seiten schon durch das Vorhandensein von drei Türöffnungen, namentlich zwei Nebeneingängen und einem Hauptportal. Die
Orthostatenzonen der übrigen drei Wände bestehen aus senkrecht nebeneinander angeordneten Cipollino verde-Platten. Direkt darunter
befindet sich die gut erhaltene marmorne Sockelleiste. Die Orthostatenzone selbst wird im oberen Bereich mit einer dünn profilierten
Leiste abgeschlossen. Dann folgen eine 23 cm breite Pilastersockelzone und darüber die durch Pilaster gegliederte Hauptwandzone.
Hochrechteckige, 120 x 200 cm großen Marmorplatten, werden von einem 23 cm breiten marmornen Rahmen umgeben. Zwischen die-
sen gerahmten Platten befinden sich 100 x 241 cm große, ungerahmte Marmorplatten. Diese Komposition wird auf beiden Seiten von
241 x 35 cm großen Pilastern flankiert. Sie tragen korinthisierende Kapitelle (35 x 38 x 7 cm) und liegen in der 38 cm hohen Pilaster-
kapitellzone. Die erhaltenen Mörtelreste, Dübel sowie Dübellöcher an den Wänden lassen erkennen, dass sich diese Art der Ausstattung
an der W-, O- und S-Wand fortsetzte. Im Zuge der bisherigen Arbeiten konnte auch festgestefit werden, dass für die Pilasterzone zumeist
der weiße Pavonazzetto verwendet wurde. Nach den in dieser Zone in situ erhalten gebliebenen, kleinen Marmorfragmenten zu urteilen,
bildete die aus Marmorplatten bestehende Emblemata-Zone den oberen Abschluss. Dazwischen befinden sich 137 x 137 cm große opus
sectiZe-Felder, die aus mindestens sechs verschieden farbigen Marmorteilen bestehen. Leider fanden sich in dieser Zone nicht genügend
Mörtelspuren und auch die Lage der Dübel erlaubt keine Rekonstruktion dieser Zone. Die an den Wänden noch in situ erhaltenen Mar-
morplatten geben aber konkrete Hinweise auf die einstige Wandausstattung und die verwendeten Marmorsorten3. Die bronzenen und
eisernen Dübel wurden mit Blei in der Wand befestigt. Mit Hilfe dieser Dübel wurden die davor montierten Marmorplatten fixiert. Dazu
wurden an den äußeren Kanten der Marmorplatten Löcher gebohrt, in welche die Dübel gesteckt wurden. Drei bis sechs Löcher befinden
sich seitlich in den Marmorplatten, für die Montage an der Wand. Nur die opus sectile-Schmuckfelder wurden nicht durch seitlich, son-
dern auf der Rückseite mittig angebrachte Löcher mit Dübeln an der Wand montiert.

1 Zu Baugeschichte und Bauphasen dieses Raumes s. Thür, Kap. III.2.15 und
IV.3.A.
2 Koller, Kap. IX.3.

3 Koller, Kap. II. 1.1.

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