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Frankfurter Meß-Relation, das ist: halbjährliche Erzehlungen der neuesten Staats - und Welt-Geschichten — 1769/​1770

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https://doi.org/10.11588/diglit.48267#0012

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Z Dritter Hauptr'ttu!
ses, und den ausschreibenden Fürsten des Franckischen Crayses die Stadt bey
dem Inhalt des den 29km November 17Z4. eröffneten Urtheils, kräftigst zrr
schützen aufgelragen wird.
Wegen dLm Moderations- Gesuch des Johanniter Meisters der Abtey Prüm-
Solms-Rödelheim/ Lstcin wegen Mylendonck, und Aspermont Lynden wegen
der Grafsthafft Reckheim- sind die Stimmen aller örey Collegien auf solche
Art ausgefallen/ daß ein den Absichten der Supplieanten gemäßes Reichs-Gut-
achten verfertiget werden solle. . .
An der Beyleguug der Streitigkeiten zwischen den Margrafs. Badenschen
Hausern, nnd dem Hochstifft Speyer- wegen der Lehnbarkeit etlicher.zu der Graft
schafft Eberstein gehörigen Dorfschafften - wird unter Chur - Mayntzischer Ver-
mittelnng auch noch immerzu gearbeitet.
Corpus Evau- Bey dem Corpore Evangelicorum, hat der Graff. Gesandte Herr von
gelicunw Pistorius den Evangelischen Gesandten eine Gesetzmäßige weitere Ausführung
der kurtzen Sätze, zum vorläuffigen Pro - Memoria vom gten Jan. a. c, die
Aufrechthaltung Evangel. Rerchsständischer Gerechtsamen in Kirchen - und Con-
sistorial-Sachen betreffend gcl usulsm pr^tsntL sppeUsuoiUs der St. Matthias-
Abtey bey Trier und deren Kellercy zu Billmar beklagte und Appellanten wie-
der das Kirchspiel Seelbach/ L'umenan, und Falckenbach, in der Grast. Wied-
Runckelischcn Herrschasst, Klügere jetzt Appellanten./ in Ansehung eines Evan-
gelisch Reformirten Kirchenbaues w. Lustheilen lassem

Dritter Haupttitul.

Mayntz,

Bayern--

Don Chmfürsten, Fürsten und Ständen des
Heil. Röm. Reichs.
r^'e. Churfürffl. Gnaden haben in Ansehung der kirchlichen Pollcey, untee
andern schönen Verordnungen im Monat Martz auch folgende g. ergehen
lassen. Krafft deren-- darf 1) weder der Welt - noch Ordensgcistliche , ohne
vorherige genügsame Prüfung und besondere Genehmhaltung/ das Predigt-
Amt verrichten- und ist zu dem Ende eine immerwährende Ertzbischöstiche Vi-
cariats-Commißiott/ um die Fähigkeit der Candidaten, zu prüfen und zu ap-
probiren/ niedergesetzt. 2) Soll bey Aufnahm der Alumnen in das Ertzbi-
fchöfliche Seminarrum - auf solche Subjecta vorzüglich gesehen werden- welche
in der reinen teutscben Schreibart- in der Sprach - Lehre, mit der Geogra-
phie/ Historia- Redekunst, im Rechnen/ nnd andern schönen Wisscnschafften/
durch besondere Proben einer richtigen Denckungs-Art und eines geläuterten
Geistes, sich vor andern hervor gethan haben, z) Aber wird allen Seelsor-
gern, die strengste Beobachtung, des ihnen anvertrauten wichtigen Amts an-
befohlen. - . 7, -
Fu München haben Se. Churfürstl. Durchlaucht ein General Mandat er-
gehen lassen, daß künftighin zu Besetzung der Prälaturen, Probsteyen, Cano-
mcaterr
 
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