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Die Gartenkunst — 30.1917

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Heicke, C.: Zur fünfundzwanzigjährigen Regierungsfeier: Sr. Kgl. Hoheit des Großherzogs Ernst Ludwig von Hessen und bei Rhein
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https://doi.org/10.11588/diglit.21302#0031

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Ernst Ludwig, Großherzog von Hessen und bei Rhein.

Nach, dem Gemälde von Franz v. Stuck.

Zur fünfundzwanzig)ährigen Regierungsfeier

Sr. Kgl. Hoheit des Großherzogs Ernst Ludwig
von Hessen und bei Rhein.

Am 13. März 1917 sind fünfundzwanzig Jahre
verflossen, seit Großherzog Ernst Ludwig von Hes-
sen und bei Rhein zur Regierung berufen wurde.

Wer am deutschen Kunstleben Anteil ge-
nommen hat, weiß, was dieses Vierteljahrhun-
dert für die Entwicklung einer selbständigen
neuzeitlichen deutschen Kunst bedeutet, weiß
auch, wieviel an dieser Entwicklung dem Einfluß
des Großherzogs Ernst Ludwig zu danken ist.
Er hat Einfluß geübt nicht richtunggebend durch
Geltendmachung seines eignen Geschmackes und

seiner künstlerischen Neigungen, wozu ein Fürst
infolge seiner besonderen Stellung leicht aus
den besten Absichten heraus gelangt, sondern
dadurch, daß er Kunst und Künstlern fördernde
Unterstützung und Gelegenheit zu freier Be-
tätigung gewährte und auf diese Weise den sich
überall regenden Keimen zu kräftiger Entfal-
tung verhalf.

In der von ihm gegründeten Künstlerkolonie
auf der Mathildenhöhe in Darmstadt entstand
eine Pflanz- und Pflegestätte guter deutscher

Gartenkunst Nr. 3, 1917.

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