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A Un Versuchungen.

die Contouren der Zelle, auch nachdem sie ans dem Organismus der Zelle geschieden ist, beibehält,
bildet sie die sogenannten Knorpelkapseln; wo sie theils mit den schon früher von der ihr als Bildungs-
heerd dienenden Zelle oder von anderen Zellen abgeschiedenen Massen zusammenfliesst, bildet sie die
homogene Grundsubslanz des Knorpels.#

Dieses eben geschilderte Knorpelgewebe füllt nicht den ganzen Raum aus, sondern es lässt in der
Mitte eine, auf senkrechten Querschnitten ramificirt erscheinende Stelle (g) frei, in welcher Reste der ur-
sprünglichen Chorda sich nachweisen lassen. Dadurch ergibt sich, dass der Chordaknorpel nicht in der
ganzen Dicke der Chorda entstanden sein kann, dass er vielmehr vom Umfange gegen die Mitte hin ge-
wachsen sein muss, so dass er die Binnenchorda, ähnlich wie bei Siredon, bis auf jene Reste verdrängt.

IX* Vom Baue und der Entwicklung der Wirbel der Salamandrinen.

Die Entwicklung der Wirbelsäule geht in dieser Abtlieilung der Amphibien nach einem, von dem
der übrigen in keinem wesentlichen Punkte verschiedenen Modus vor sich, und dem entsprechend ist
auch der Bau der fertigen Wirbel nur wenig ein anderer, auf keinen Fall ein wesentlich differirender von
dem der anderen Amphibien, wenn er auch mehr von dem der ungeschwänzten Amphibien abweicht.
Er nähert sich im Grunde am meisten dem Baue der Wirbel der Derotremen.

* Bei Prüfung solcher Knorpelformen kann man sich nur darüber verwundern, dass über die Beziehungen der Grund-
substanz des Knorpels die Gewebelehre es noch nicht zu einer übereinstimmenden Auffassung gebracht hat. Der Streit darüber,
ob die geschichteten Formen der Grundsubstanz zu den Zellen selbst gehören, oder ob sie nur eine von der Zelle unabhängige
Grundsubslanz seien, verliert gänzlich seine Spitze, sobald man weniger die formellen Zustände jener Substanz, als die Be-
ziehungen zur Knorpelzelle ins Auge fasst. In dieser Hinsicht sind beide Formzustände gleich, beiderlei Grundsubstanzen sind
intercelluläre, d. h. von der Zelle oder von den Zellen abgesonderte, und haben im einen Falle ebensowenig mit dem
Organismus der Zelle zu schaffen, als im anderen. Die Verschiedenheit ist eine rein quantitative, in Beziehung auf die Cohärenz
der abgesonderten Schichten , oder vielleicht auch auf die Zeitfolge der Schichtenabsetzung. Wo die Abscheidung continuirlich
und in gleichartigem Maleriale vor sich geht, wird die Intercellularsubstanz homogen erscheinen; wo sie in einzelnen Folgen
statthat, wird Lamellenbildung der Ausdruck dieses Vorgangs sein müssen. Freilich ist bei alledem nöthig, dass man über
das, was man als »Zellmembran« zu fassen habe, im Reinen sei, und man darf von der Zelle getrennte, abgeschiedene Schichten
nicht als Zellmembranen ansehen. Darin scheint Kölliker zu fehlen, wenn er, wie in seinen »neuen Untersuchungen über die
Entwickelung des Bindegewebes« die Knorpelzellen als »primordiale Zellen« mit »secundären Zellmembranen« ansieht, und die
»Knorpelkapsel« für einen Theil der Zelle erklärt. In statu nascendi mag dies gehen, denn es ist ein Zustand denkbar (ja
er muss existiren), in welchem das Protoplasma der Zelle an seiner Oberfläche mit der von letzlerer sich abscheidenden Sub-
stanz in Verbindung ist, allein in dem, was als schon gebildete »Knorpelkapsel« erscheint, ist gar nichts vorhanden, was ver-
anlassen könnte, sie in einen engeren Connex zur Zelle zu setzen, als jede andere Intercellularsubstanz. Auch die Gründe,
welche Kölliker als Stützen seiner Ansicht aufführt, scheinen mir nicht recht stichhaltig, und zwar vorzüglich desshalb, da sie
das, was sie beweisen sollen, schon als bewiesen voraussetzen. Der erste Grund kann sogar als Beweis gegen die KöLLiKER'sche
Ansicht benutzt werden. Es wird da gesagt, dass der Zellenknorpel verschiedener Thiere nur aus Zellen ohne Grundsubstanz
besiehe. Hier kann man dann fragen: Wesshalb denn jenes Gewebe als Knorpel bezeichnet werde, wenn die Intercellular-
substanz fehlt! Oder müssen die um die Zellen jenes Gewebes liegenden »Kapseln« doch als Intercellularsubstanz gelten, damit
das Gewebe sich in die Reihe der Bindesubstanzen füge, dann können die »Kapseln« aber nicht »secundare Zellmembranen«
und zur Zelle gehörige Theile sein.

Auch wenn bei embryonalen Knorpelzellen die »Kapseln« früher auftreten als die Grundsubstanz, so brauchen sie
desshalb doch nichts anderes zu sein als abgesonderte Intercellularsubstanz. Der Umstand, dass die »Knorpelkapseln« mit der
Bildung einer reichlicheren »Grundsubstanz« um die Zelle liegen zu bleiben scheinen, so dass die erslere sich jenseit der
Knorpelkapseln bilden müsste, also in einer gewissen Unabhängigkeit von der Zelle, von der sie die Kapsel scheidet, auftrete,
dieser Umstand kann keinesfalls für beweiskraftig gelten, denn er beruht auf einer nur hypothetischen Anschauung. Thatsächlich
ist daran nur, dass bei wachsendem Hyalinknorpel um die Zellen kapselartige Lagen sich finden, und dass ausserhalb dieser
Kapseln homogene Grundsubslanz liegt. Daraus folgt aber noch lange nicht, dass dieselben Kapseln, die an der jüngsten Knorpel-
form sich finden, fortdauern und nach aussen hin Grundsubslanz absondern, denn ebensogut können sie untergehen, sich in
die homogene Grundsubstanz selbst auflösen, nachdem ihr Platz um die Zelle durch neue »Kapseln« erfüllt ist.

Doch kehren wir wieder zur Thatsache zurück, zu jener nämlich, dass die Knorpelkapseln ausserhalb der Zellen liegen.
Nennen wir nun Alles, was in Geweben ausserhalb von Zellen sich finde!, Intercellularsubstanz oder Grundsubslanz, so müssen
auch die Knorpelkapseln zu dieser Substanz gerechnet werden.
 
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