Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1905 — 1905

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.74187#0014

DWork-Logo
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
1905

Heidelberger Akademische Mitteilungen

Nr. 2

Zu diesem Zweck hat jeder Studierende in
jedem Semester eine Zählkarte auszufüllen, und
hat die Ausfüllung der Karte für das Sommersemester
nach dem Stand vom 15. Mai zu erfolgen.
Die Herren Studierenden werden deshalb ersucht,
die in der Universitätskanzlei (Universitäts-
hauptgebäude I. Obergeschoss) aufliegenden Zähl-
kartenformulare dort sorgfältig auszufüllen
und zu unterzeichnen.
Wir geben uns der Erwartung hin, dass die
Herren Kommilitonen dieser Aufforderung bis läng-
stens 25. Mai nachgekommen sein werden.
Säumige würden disziplinäres Einschreiten zu
gewärtigen haben.
Heidelberg, den 15. April 1905.
Der Prorektor:
Curtius.
Engerer Senat.
Aus der Pfarrer Herrmann'schen Stipendien-
Stiftung sollen für das Jahr 1905 drei Stipendien an die drei
bedürftigsten, würdigsten Studierenden der Theologie hiesiger
Hochschule vergeben werden. Vorzugsweise sollen Mitglieder
des homiletischen Seminars, insofern sie evang.-prot. Kon-
fession sind und obengedachte Eigenschaften besitzen, mit
diesen Stipendien bedacht, und zu diesem Ende eine jährliche
Konkurrenz unter ihnen eröffnet werden. Jeder Seminarist
nämlich, der das Stipendium erhalten oder ferner geniessen
will, hat sich auch durch eine auszuarbeitende und zu hal-
tende Predigt über ein von dem zeitlichen Direktor aufzu-
gebendes Thema vor seinen Kommilitonen auszuzeichnen. Der
vorzüglichste der drei Stipendiaten soll am 25. August in
der evangelischen Hauptkirche zu Heidelberg eine Predigt
halten, die zum Zweck hat, aus Gründen der Vernunft und
Religion zu frommen Stiftungen zu ermuntern; für die Predigt
ist noch eine besondere Prämie stiftungsmässig bestimmt.
Bewerber haben ihre Gesuche samt den Zeug-
nissen über Bedürftigkeit und Fleiss bis zum 27. Mai auf
dem Sekretariat abzugeben.
Heidelberg, den 15. April 1905.
Der Prorektor:
Curtius.
Engerer Senat.
Aus der Rechtsanwalt J. B. Göring'schen Stipen-
dien-Stiftung ist für das Studienjahr 1905/06 ein Sti-
pendium von 800 Mk. zu vergeben.
Genussberechtigt sind würdige und bedürftige, be-
sonders talentvolle Studierende, aus dem Gross-
herzogtum Baden gebürtig, welche sich auf einer höheren
Lehranstalt (Universität, Akademie, Technischen Hoch-
schule) einem wissenschaftlichen Studium und zwar ent-
weder der Chemie oder der Elektrizität (einschl. der
Elektrotechnik) oder der Medizin oder der Jurisprudenz
widmen.
Bewerbungen sind unter Anschluss von Geburts-,
Vermögens-, Studien- und Sittenzeugnissen bis spätes-
tens 27. Mai hierher einzureichen.
Heidelberg, den 15. April 1905.
Der Prorektor:
Curtius.
Juristische Fakultiit.
Bekanntmachung.
Das Obermayer'sche Stipendium für das Jahr
1905 wird hierdurch zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Verleihung erfolgt ohne Rücksicht auf konfessionelle
Verhältnisse an einen Studierenden der Rechtswissenschaft,

welcher die hiesige Universität wenigstens schon ein Semester
besucht hat und sich über Dürftigkeit, Fleiss und Sittlichkeit
auszuweisen vermag, sowie in der anzustellenden schriftlichen
Prüfung die beste Arbeit liefert.
Der Meldung, welche spätestens bis 10. Mai auf dem
Sekretariat zu erfolgen hat, sind beizufügen:
1. Vermögenszeugnis,
2. Sittenzeugnis,
3. Fleisszeugnisse über sämtliche in den früheren Se-
mestern gehörten Vorlesungen.
Dem Bewerber ist gestattet, hierbei diejenigen Fächer
zu bezeichnen, aus welchen er vorzugsweise geprüft zu werden
wünscht. Die Auswahl der Fächer bleibt jedoch der Fakul-
tät vorbehalten.
Heidelberg, den 15. April 1905.
H. Buhl,
d. zt. Dekan.

Katholische Stipendien-Kommission.
Die aus der Kuhn'schen Stiftung für das Jahr 1905
zu vergebenden Stipendien werden zur Bewerbung ausge-
schrieben.
Zu dieser wird jeder Studierende zugelassen, der der
hiesigen Universität schon mindestens ein Semester und der
katholischen Konfession angehört.
Die Bewerber haben ihre Gesuche, denen
1. Taufschein,
2. Vermögenszeugnis,
3. Fleisszeugnisse,
4. Sittenzeugnis und
5. das Anmeldungsbuch
beizufügen sind, bis spätestens 27. Mai auf dem Sekretariat
einzureichen.
Heidelberg, den 15. April 1905.
Der Vorsitzende:
Dr. Czerny.
Engerer Senat.
Bekanntmachung.
Aus der Köster-Stiftung in Heidelberg ist für das Jahr
von Ostern 1905 bis dahin 1906 ein Stipendium von 450
Mark zu vergeben.
Dasselbe ist — ohne besondere Vorbehalte hinsichtlich
der Konfession oder des Studiums — hauptsächlich für
Studierende der Universität Heidelberg aus dem Grossherzog-
tum bestimmt, und sollen solche Bewerber besonders be-
rücksichtigt werden, welche in Heidelberg auch ihrer Mili-
tärpflicht genügen.
Bewerbungen sind unter Anschluss von Geburts-, Ver-
mögens-, Studien- und Sittenzeugnissen spätestens bis
zum 26. Mai bei dem Grossli. Ministerium der Justiz, des
Kultus und Unterrichts in Karlsruhe einzureichen.
Heidelberg, 2. Mai 1905.
Der Prorektor:
Curtius.
Engerer Senat.
Bekanntmachung.
Unfallversicherung betr.
Mit dem Allgemeinen Deutschen Versicherungs-
verein Stuttgart wurde unterm 5. August 1904 ein
Unfallversicherungs-Vertrag abgeschlossen,
welcher sich auf sämtliche Studierende, Hörer, sowie die
Assistenten, das Verwaltungs-, Kanzlei-, Dienst- und
Wartepersonal der Universität und deren Institute
1erstreckt.
 
Annotationen