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Universität Heidelberg [Editor]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1905 — 1905

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https://doi.org/10.11588/diglit.74187#0021

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Akademische Mitteilungen
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.
Sommer-Halbjahr 1905. Nr. 3. Samstag, 13. Mai 1905.

Bekanntmachung.
Die letzte Immatrikulation findet
Samstag, den 20. Mai, mittags 12 Uhr
in der Aula der Universität statt.
Die Anmeldung hat spätestens zwei Tage
vorher, d. i. bis Donnerstag, 18. Mai auf der Uni-
versitätskanzlei, vormittags von 8—12 Uhr, zu
erfolgen. Dabei sind vorzulegen: das Abgangszeugnis von
der Schule und event. von früher besuchten Universitäten,
ausserdem ein Führungsattest, wenn die Aufnahme dahier
nicht unmittelbar nach dem Abgang von der Schule oder
Universität stattfindet; von Ausländern ausserdem Pass oder
Heimatschein.
Die Herren Studierenden werden ausdrücklich darauf
aufmerksam gemacht, dass nach dem bezeichneten
Termin die Immatrikulation nur dann vorge-
nommen werden wird, wenn triftige Gründe das
Erscheinen an den geordneten Terminen unmög-
lich gemacht haben.
Heidelberg, den 12. Mai 1905.
Der Prorektor:
Curtius.

Akademisches Direktorium.
Zur Einreichung der Gesuche um Befreiung von
Zahlung der Kollegiengelder haben wir als letzten
Termin den 24. Mai festgesetzt.
Wir bringen dies zur Kenntnis der Herren Studierenden
mit dem Anfügen, dass den Gesuchen, die auf dem Sekre-
tariate abzugeben sind, beigefügt werden müssen:
1. ein Vermögenszeugnis,
2. das Reifezeugnis und bezw. Fleisszeugnisse und
3. das Anmeldungsbuch.
Wenn es sich um Verlängerung der bisher gewährten
Honorarbefreiung handelt, hat der betreffende Studierende
mit dem Gesuch das Dekret über die bisherige Honorar-
freiheit, Frequenz- und Sittenzeugnisse, das Anmeldungsbuch,
sowie eine amtliche Beurkundung darüber vorzulegen, dass
in den Vermögensverhältnissen der Eltern oder in seinen
eigenen eine Verbesserung nicht eingetreten ist.
In den Gesuchen ist anzugeben, ob Petent Stipendien
irgend welcher Art und in welchem Betrage bezieht.
Die betreffenden Studierenden werden darauf aufmerk-
sam gemacht, dass die Verordnung des Grossh. Ministeriums
vom 21. August 1840, „Die Honorarbefreiung betr.“ sowie
Formulare zu Vermögenszeugnissen auf dem Sekretariat un-
entgeltlich zu haben sind, und dass von der vollständigen I
Beifügung der in dieser Verordnung bezeichneten Zeugnisse |

die Erledigung der Gesuche abhängt. Alle Gesuche, die
bis zu obigem Termin nicht eingekommen sind,
werden unnachsichtlich zurückgewiesen.
Heidelberg, den 15. April 1905.
Der Prorektor:
Curtius.
Engerer Senat.
Bekanntmachung.
1. Die Einzeichnung in die Anmeldelisten hat bis
zum 28. Mai bei den Dozenten zu erfolgen.
Wer erst nach diesem Termin zu den Vorlesungen zu-
gelassen oder immatrikuliert wird, hat die Einzeichnung so-
fort zu bewirken.
Nachträgliche Einzeichnungen dürfen nur mit schrift-
licher Genehmigung des Prorektors vorgenommen werden.
2. Die Entrichtung der Kollegienhonorare hat auf
der Quästur bis zum 28. Mai zu erfolgen, bei späterer
Einzeichnung in die Listen unmittelbar darnach.
Studierende, deren Gesuch um Honorarbefreiung nicht
entsprochen wurde, haben innerhalb 8 Tagen nach Zustellung
der Verbescheidung ihres Gesuches Zahlung zu leisten.
Heidelberg, den 15. Mai 1905.
Der Prorektor:
Curtius.
Engerer Senat.
Bekanntmachung.
Auf Anordnung des Grossh. Ministeriums der
Justiz, des Kultus und Unterrichts ist von den bad.
Hochschulen eine Semestral-Statistik der Stu-
dierenden aufzustellen.
Zu diesem Zweck hat jeder Studierende in
jedem Semester eine Zählkarte auszufüllen, und
hat die Ausfüllung der Karte für das Sommersemester
nach dem Stand vom 15. Mai zu erfolgen.
Die Herren Studierenden werden deshalb ersucht,
die in der Universitätskanzlei (Universitäts-
hauptgebäude I. Obergeschoss) aufliegenden Zähl-
kartenformulare dort sorgfältig auszufüllen
und zu unterzeichnen.
Wir geben uns der Erwartung hin, dass die
Herren Kommilitonen dieser Aufforderung bis läng-
stens 25. Mai nachgekommen sein werden.
Säumige würden disziplinäres Einschreiten zu
gewärtigen haben.
Heidelberg, den 15. April 1905.
Der Prorektor:
Curtius.
 
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