Heidelbbbgeb Akademische Mitteieungej?
a) die badisclie Staatsangehörigkeit besitzen oder
zur Zeit der Meldung im Grossherzogtum Baden
ihren Wohnsitz haben oder
b) an einer badischen Hochschule das letzte und
mindestens noch ein früheres Semester zugebracht
haben, vorausgesetzt, dass die Meldung innerhalb
eines Jahres nach dem Abgang von der Hoch-
schule erfolgt oder der Kandidat in Baden bis zu
seiner Meldung seinen dauernden Wohnsitz ge-
habt hat.
Kandidaten, bei denen keine dieser Voraussetzungen
zutrifft, können nur ausnahmsweise aus besonderen Grün-
den zur Prüfung zugelassen werden.
Von jedem Gesuchsteller ist mit der Meldung ein
Staatsangehörigkeitszeugnis vorzulegen.
* , *
Vorstehendes bringen wir zur Kenntnis der Studie-
renden mit dem Ersuchen, die zur Meldung erforderlichen
Exmatrikeln tunlichst alsbald auf der Kanzlei zu
bestellen.
Heidelberg, 15. April 1913.
Der Prorektor:
R. Gottlieb.
Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
In Bezug auf den Besuch und das Belegen der Vor-
lesungen durch immatrikulierte Studierende wird folgendes
bekannt gemacht:
1. Das Belegen der Vorlesungen hat spätestens 8 Tage
nach der letzten regelmässigen Immatrikulation (d. i. bis
spätestens 2 8. Mai) stattzufinden. Die Erlaubnis
zum Belegen nach diesem Termin kann nur ganz ausnahms-
weise vom Prorektor erteilt werden. Nachträglich Imma-
trikulierte haben das Belegen innerhalb 8 Tagen nach
ihrer Immatrikulation zu bewirken. In diesen beiden
Fällen erfolgt ein entsprechender Vermerk des Prorek-
tors im Anmeldungsbuch. Nach Ablauf der Beleg-
frist ist der Besuch nicht belegter Vorlesun-
gen nicht mehr gestattet.
2. Jeder Studierende ist verpflichtet, in jedem Semes-
ter mindestens vier Stunden Privatvorlesungen zu be-
legen. Dispens kann nur der Prorektor erteilen.
3. Der Studierende, welcher Vorlesungen belegen will,
hat zunächst zu Hause auf einer Seite und zugleich
auf dem beigehefteten besonderen Blatte des Anmeldungs-
buches — also zweimal — die Ueberschrift (Semester
und bezw. Studium, Namen, Geburtsort, Staatsangehörig-
keit) zu fertigen und in Spalte 1 die Vorlesungen und
Lehrer gleichlautend einzutragen, sodann bis spätestens
28. Mai das Anmeldungsbuch der Quästur (Hauptstrasse
52, geöffnet vormittags von 9—12 Uhr und nachmittags
von 3—5 Uhr, — Mittwoch und Samstag nachmittags
geschlossen) vorzulegen und dort die Honorare und
Beiträge zu entrichten, sich darnach bei den Dozenten
unter Vorlegung des mit der Quittung der Quästur ver-
sehenen Anmeldungsbuches zur Antestierung zu melden
und in die Inskriptionsliste einzutragen. Die Dozenten
können keine Meldungen annehmen und Einträge im An-
meldungsbuch machen, bevor Zahlung bei der Quästur
erfolgt ist.
Der Prorektor:
R. Gottlieb.
Bangel& Schmitt (Otto Petters)
Universitätsbuchhandlung und Antiquariat
Fernsprecher 160 - Heidelberg - Leopoldstr. (Anlage) 5.
Umfangreiches Lager neuer u. antiquarischer
Werke aus allen Wissenschaften
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. Fachkataloge stehen auf Wunsch umsonst zur Verfügung
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Gegründet 1910 Beste Referenzen i=
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Freilicht-Studien =1
Eintritt jederzeit - Prospekte kostenfrei =
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B luvrxvl j Marstallstrasse Telefon 1624 ==
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IMPORTEN
1912 er ernte
JOS. MÜNCH HOFLIEFERANT
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GEGR. 1870 TELEPH. 685
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Heidelberg
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der jeden Tag ein sammetweiches, glattes Rasiren ermöglicht.
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