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Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1905/1906 — 1905/​1906

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Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Winter-Halbjahr 1905/1906 Nr.12
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1905/1906

Heidelberger Akademische Mitteilungen

Nr. 12

Bücherschau.
Der Deutsche und sein Recht. Von jeher hat sich die
Rechtsphilosophie mit der Tatsache beschäftigt, dass jede Rechtsordnung
am letzten Ende auf einem Grundsätze beruht, der in den realen Ver-
hältnissen keinesfalls eine Stütze findet. Eine reine Fiktion — nichts
weiter! — ist es ja doch, wenn unsere Gesetze darauf fussen, dass jeder-
mann das Recht kennen müsse, unter dem er lebt. Unausgesprochen,
aber darum nicht weniger gültig, beherrscht diese Fiktion auch unsere
deutsche Rechtsordnung. Und doch werden wir zugestehen müssen, dass
auch unsere sonst so bildungsdurstigen Landsleute gerade dem Recht
— ihrem köstlichsten Besitz — fremd gegenüberstehen.
Aber selbst wenn unserer Mitbürger Gleichgültigkeit geringer wäre,
wenn sie einsehen lernten, dass die Ausübung eines jeden Berufs und der
allgemeinen Staatsbürgerpflichten gewisse Kenntnisse nötig machen, also
selbst bei gutem Willen würden sie ohne geeignete Hilfe nichts erreichen.
Denn welcher Nichtjurist wird sich in der Fülle des Rechtsstoffes, den die
mit unheimlicher Geschwindigkeit arbeitende Gesetzgebungsmaschine zu
Tage fördert, der in zahlreichen Kodifikationen, in tausenden und aber-
tausenden von Verordnungen, Ergänzungsbestimmungen, Ausführungsan-
weisungen, Erlassen, Verfügungen u. s. w. niedergelegt ist, selbständig zu-
rechtfinden? Die Verantwortung aber trifft ihn, ob er Bescheid weiss oder
nicht. Niemandem wird ein Schaden vergütet, ein Verlust ersetzt, eine
Strafe erspart, die er sich durch Unkenntnis des Rechts zuzog.
Zur Lösung des Problems, die Wirklichkeit in Uebereinstimmung
damit zu bringen, dass das Gesetz sich selbst als bekannt voraussetzt,
sind neuerdings namhafte Rechtsgelehrte in der Deutschen Juristen-
zeitung und anderen Fachzeitschriften für die Einführung eines allge-
meinen Rechtsunterrichts in den Schulen eingetreten. Gewiss ein
lobenswerter Gedanke, aber doch vorläufig noch nicht mehr als ein
Freie Stüde
(Unter eigener Schriftleitung, verantwortlich: K.
An die Nichtinkorporierten!
Die „Heidelberger Freie Studentenschaft"
ist die Gesamtheit aller Nichtinkorporierten.
Alle Kommilitonen, die einer Korporation nicht
angehören, sind eingeladen, an unsern Ver-
anstaltungen teilzunehmen. In den von uns
gebildeten Abteilungen besteht kein Zwang,
regelmässig zu erscheinen oder Geldbeiträge
zu entrichten.
Das Präsidium der H. Fr. St.

Geschäftsstunden
(Zimmer Nr. 12 der Universität).
Präsidium: Montag bis Freitag 12—1 Uhr.
Arbeitsamt: Dienstag und Freitag 10—11 Uhr.
Bücheramt: Dienstag und Freitag 10—11 Uhr.
Pressamt: Dienstag 12—1 Uhr, Mittwoch 10—1 Uhr.
(Redaktionsschluss: Mittwoch 10 Uhr vormittags.)

Aufruf.
Zur Deckung der Ausgaben sind freiwillige Semester-
beiträge dringend erforderlich. Es liegt daher im Geschäfts-
zimmer eine Einzeichnungsliste auf, in die sich einzutragen
wir die Herren Kommilitonen bitten.
Das Präsidium der H. Fr. St.

Aufruf.
Durch das lebhafte Interesse an den Angelegenheiten
der Fr. St. angeregt, das sich gerade in letzter Zeit in den
Kreisen der Herrn Kommilitonen gezeigt hat, will die Press-
leitung Gelegenheit geben, dies auch öffentlich in unserm
Organ zu betätigen in Form von Referaten künstlerischen,
literarischen und fachwissenschaftlichen Inhalts. Es werden
natürlich in erster Linie Aufsätze, die für die Freie Studen-
tenschaft von Interesse sind, zur Veröffentlichung gelangen.

Gedanke! Denn seine Durchführung liegt — das müssen wir gestehen
— in nebelhafter Ferne, weil sie eine durchgreifende Umgestaltung
unseres gesamten Schulwesens notwendig machen würde. Doch gerade
weil dieses Ideal noch unerreichbar erscheint, müssen die Bestrebungen
nach Möglichkeit unterstützt werden, die das gleiche Ziel auf einem
einfacheren, schon jetzt gangbaren Wege zu erreichen suchen. Es be-
darf kaum des Hinweises darauf, dass die Verbreitung der wünschens-
werten und notwendigen Kenntnisse durch nichts besser gefördert wer-
den kann, als durch die Veröffentlichung von populär geschriebenen
Aufsätzen über die Rechtsfragen, die uns im Alltagsleben beschäftigen.
Denn, was den Deutschen davon abschreckt, sich mit seiner Satzung
vertraut zu machen, das ist nicht der Inhalt, sondern die Sprache, die
dürre, abstrakte Fassung der Gesetze.
Deshalb begrüssen wir es mit aufrichtiger Freude, dass die volks-
tümliche Halbmonatsschrift für Rechtskunde „Gesetz und Recht"*)
für einen äusserst wohlfeilen Preis in leicht verständlicher und doch
gediegener Darstellung aus der Feder bekannter Juristen, in stetem
Zusammenhang mit den Vorkommnissen des Tages, an der Hand prak-
tischer Beispiele und brauchbarer Formulare ihre Leser in das Rechts-
leben einführt und sie durch Abhandlungen, Mitteilungen von Ent-
scheidungen und juristische Winke in den Stand setzt, sich spielend
wertvolle Kenntnisse anzueignen. Wir wünschen der trefflichen Zeit-
schrift, deren 7. Jahrgang soeben mit einem interessanten Heft begonnen
hat, zur Erreichung des hohen Ziels, den Deutschen seinem Recht
näher zu bringen, von Herzen den besten Erfolg.
*) „Gesetz und Recht". Volkstümliche Zeitschrift für Rechtskuude. Unter
Mitwirkung zahlreichst Juristen herausgegeben von Regierungsrat a. D. Dr. jur.
C. Frhrn. v. d. Goltz. 7. Jahrg. Jährlich 24 Hefte für 4 Mk. Probeheft kostenfrei
in allen grösseren Buchhandlungen oder direkt vom Verleger Alfred Langewort in
Breslau.
ntenschaft.
Holl. Redaktionsschluss: Mittwoch 10 Uhr.)
Wir fordern also die Herrn Kommilitonen auf zu reger Be-
tätigung auf dem eingeräumten Gebiete.
Das Präsidium der H. Fr. St.

Protokoll der V. Verwaltungsausschusssitzung
am Dienstag, den 16. Januar 1906.
Laut Tagesordnung befasste sich die Sitzung zuerst mit
der Angelegenheit Schumacher. Es wurde ausdrücklich er-
klärt, dass die Missstimmung am 15. Dezember gegen Herrn
Schumacher nicht durch die schlechte Führung seines Amtes
als Leiter des Bücheramts, als Vorsitzender der Fechtabtei-
lung und als Kassenwart begründet war. Aus diesem Grunde
wurde auch davon Abstand genommen, die Geschäftsführung
des Herrn Schumacher von einer besonderen Kommission auf
etwa vorgekommene Fehler untersuchen zu lassen. Nach Er-
ledigung der Angelegenheit Schumacher verliessen einige
Herren das Lokal. Es musste deshalb ausdrücklich festge-
stellt werden, dass die zurückbleibende Versammlung be-
schlussfähig war. Dank des Zusammenhaltens der Anwesen-
den wurden alle weiteren Punkte der Tagesordnung in Ruhe
erledigt. Zunächst ergab die Wahl des Präsidiums folgendes
Resultat:
1. Vorsitzender: K. Holl,
2. Vorsitzender: A. Ruge,
1. Schriftführer: G. Schick,
2. Schriftführer: F. Steppuhn,
Kassenwart: A. Adler.
Dann wurden in kurzer Debatte die nächste General-
versammlung, das Winterfest und die Vertretung beim Kaiser-
kommers besprochen. Das neue Präsidium wurde ausdrück-
lich beauftragt, die Angelegenheiten der H. Fr. St. in Ord-
nung zu bringen.
G. Schick, 1. Schriftführer.

Arbeitsamt
Arbeit finden.
7) Herren, die bereit sind wissenschaftliche Manuskripte zu kopieren,
werden gebeten, ihre Adressen mit Honoraransprüchen anzugeben. Aus-
kunft über die Erfordernisse auf der Geschäftsstelle.
 
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