Akademische Mitteilungen
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.
Winter-Halbjahr 1905/1906. Nr. 4. Samstag, 11. November 1905.
Bekanntmachungen der Universitäts-Behörden.
Akademisches Direktorium. Akademisches Direktorium.
Zum Besten der deutschen Krieger in Afrika
wird am Sonntag, den 12. November in der Stadthalle ein
Zur Feier des Geburtstages des Wiederherstellers
der Universität Heidelberg, des Höchstseligen Gross-
herzogs Karl Friedrich, verbunden mit der aka-
demischen Preisverteilung findet am
Mittwoch, den 22. November
vormittags 11 Uhr ein Festakt im Saale des Neuen Kol-
legienhauses, nachmittags 2 Uhr ein Festmahl in der
Stadthalle statt. Die Herren Studierenden werden hier-
zu eingeladen mit dem Bemerken, dass sich die Teil-
nehmer am Festessen längstens bis zum Montag, den
20. ds. Mts., abends in die in der Wirtschaft der Stadt-
halle alifliegende Liste einzutragen haben.
Für den Festakt sind wir durch Benützung des
grossen Saales im Neuen Kollegienhaus in der erfreu-
lichen Lage, den Herren Studierenden sowohl im Saale
als auf den Gallerien ausreichenden Raum zur Verfügung
stellen zu können, so dass wir die Bitte um recht
zahlreiche Beteiligung der Herren Kommilitonen
noch ganz besonders aussprechen möchten.
Heidelberg, den 2. November 1905.
Der Prorektor:
Curtius.
Immatrikulations-Kommission.
Die letzte Immatrikulation findet
Samstag, den 18. November, mittags 12 Uhr
im Senatszimmer statt.
Die Anmeldung hat spätestens zwei Tage
vorher, d. i. bis Donnerstag, 16. November auf der Uni-
versitätskanzlei, vormittags von 8—12 Uhr, zu
erfolgen. Dabei sind vorzulegen: das Abgangszeugnis von
der Schule und event. von früher besuchten Universitäten,
ausserdem ein Führungsattest, wenn die Aufnahme dahier
nicht unmittelbar nach dem Abgang von der Schule oder
Universität stattfindet; von Ausländern ausserdem Pass oder
Heimatschein.
Die Herren Studierenden werden ausdrücklich darauf
aufmerksam gemacht, dass nach dem bezeichneten
Termin die*Immatrikulation nur dann vorge-
nommen werden wird, wenn triftige Gründe das
Erscheinen an den geordneten Terminen unmög-
lich gemacht haben.
Heidelberg, den 12. November 1905.
Der Prorektor:
Curtius.
Unterhaltungs-Abend
veranstaltet werden.
Die Herren Kommilitonen lade ich hierzu mit der
Bitte um recht lebhafte Beteiligung ein.
Heidelberg, den 3. November 1905.
Der Prorektor:
Curtius.
Engerer Senat.
Bekanntmachung.
1. Die Einzeichnung in die Anmeldelisten hat bis
zum 28. November bei den Dozenten zu erfolgen.
Wer erst nach diesem Termin zu den Vorlesungen zu-
gelassen oder immatrikuliert wird, hat die Einzeichnung so-
fort zu bewirken.
Nachträgliche Einzeichnungen dürfen nur mit schrift-
licher Genehmigung des Prorektors vorgenommen werden.
2. Die Entrichtung der Kollegienhonorare hat auf
der Quästur bis zum 28. November zu erfolgen, bei
späterer Einzeichnung in die Listen unmittelbar darnach.
Studierende, deren Gesuch um Honorarbefreiung nicht
entsprochen wurde, haben innerhalb 8 Tagen nach Zustellung
der Verbescheidung ihres Gesuches Zahlung zu leisten.
Heidelberg, den 15. Oktober 1905.
Der Prorektor:
Curtius.
Juristische Fakultät.
Bekanntmachung.
Den Lehrplan für das juristische Studium betr.
Die landesherrliche Verordnung vom 17. November
1899, die Vorbereitung zum höheren öffentlichen Dienst
in der Justiz und der inneren Verwaltung betr., hat
durch die landesherrliche Verordnung vom 27. August
1903 (Gesetzes- und Verordnungsblatt Nr. 19) mehrfache
und wichtige, die juristischen Studien betr. Aenderungen
erfahren. .
Indem wir die Herren Studierenden der Rechtswis-
senschaft auf die neuen Bestimmungen aufmerksam ma-
chen und auch darauf hinweisen, dass nach der Ueber-
gangszeit Dispense von den Verordnungsbestimmungen
nur noch in Ausnahmefällen werden erteilt werden, be-
merken wir, dass die fraglichen Bestimmungen auf dem
Universitäts-Sekretariat eingesehen werden können.
Heidelberg, den 15. November 1905.
Der ztg. Dekan:
v. Lilienthal.
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.
Winter-Halbjahr 1905/1906. Nr. 4. Samstag, 11. November 1905.
Bekanntmachungen der Universitäts-Behörden.
Akademisches Direktorium. Akademisches Direktorium.
Zum Besten der deutschen Krieger in Afrika
wird am Sonntag, den 12. November in der Stadthalle ein
Zur Feier des Geburtstages des Wiederherstellers
der Universität Heidelberg, des Höchstseligen Gross-
herzogs Karl Friedrich, verbunden mit der aka-
demischen Preisverteilung findet am
Mittwoch, den 22. November
vormittags 11 Uhr ein Festakt im Saale des Neuen Kol-
legienhauses, nachmittags 2 Uhr ein Festmahl in der
Stadthalle statt. Die Herren Studierenden werden hier-
zu eingeladen mit dem Bemerken, dass sich die Teil-
nehmer am Festessen längstens bis zum Montag, den
20. ds. Mts., abends in die in der Wirtschaft der Stadt-
halle alifliegende Liste einzutragen haben.
Für den Festakt sind wir durch Benützung des
grossen Saales im Neuen Kollegienhaus in der erfreu-
lichen Lage, den Herren Studierenden sowohl im Saale
als auf den Gallerien ausreichenden Raum zur Verfügung
stellen zu können, so dass wir die Bitte um recht
zahlreiche Beteiligung der Herren Kommilitonen
noch ganz besonders aussprechen möchten.
Heidelberg, den 2. November 1905.
Der Prorektor:
Curtius.
Immatrikulations-Kommission.
Die letzte Immatrikulation findet
Samstag, den 18. November, mittags 12 Uhr
im Senatszimmer statt.
Die Anmeldung hat spätestens zwei Tage
vorher, d. i. bis Donnerstag, 16. November auf der Uni-
versitätskanzlei, vormittags von 8—12 Uhr, zu
erfolgen. Dabei sind vorzulegen: das Abgangszeugnis von
der Schule und event. von früher besuchten Universitäten,
ausserdem ein Führungsattest, wenn die Aufnahme dahier
nicht unmittelbar nach dem Abgang von der Schule oder
Universität stattfindet; von Ausländern ausserdem Pass oder
Heimatschein.
Die Herren Studierenden werden ausdrücklich darauf
aufmerksam gemacht, dass nach dem bezeichneten
Termin die*Immatrikulation nur dann vorge-
nommen werden wird, wenn triftige Gründe das
Erscheinen an den geordneten Terminen unmög-
lich gemacht haben.
Heidelberg, den 12. November 1905.
Der Prorektor:
Curtius.
Unterhaltungs-Abend
veranstaltet werden.
Die Herren Kommilitonen lade ich hierzu mit der
Bitte um recht lebhafte Beteiligung ein.
Heidelberg, den 3. November 1905.
Der Prorektor:
Curtius.
Engerer Senat.
Bekanntmachung.
1. Die Einzeichnung in die Anmeldelisten hat bis
zum 28. November bei den Dozenten zu erfolgen.
Wer erst nach diesem Termin zu den Vorlesungen zu-
gelassen oder immatrikuliert wird, hat die Einzeichnung so-
fort zu bewirken.
Nachträgliche Einzeichnungen dürfen nur mit schrift-
licher Genehmigung des Prorektors vorgenommen werden.
2. Die Entrichtung der Kollegienhonorare hat auf
der Quästur bis zum 28. November zu erfolgen, bei
späterer Einzeichnung in die Listen unmittelbar darnach.
Studierende, deren Gesuch um Honorarbefreiung nicht
entsprochen wurde, haben innerhalb 8 Tagen nach Zustellung
der Verbescheidung ihres Gesuches Zahlung zu leisten.
Heidelberg, den 15. Oktober 1905.
Der Prorektor:
Curtius.
Juristische Fakultät.
Bekanntmachung.
Den Lehrplan für das juristische Studium betr.
Die landesherrliche Verordnung vom 17. November
1899, die Vorbereitung zum höheren öffentlichen Dienst
in der Justiz und der inneren Verwaltung betr., hat
durch die landesherrliche Verordnung vom 27. August
1903 (Gesetzes- und Verordnungsblatt Nr. 19) mehrfache
und wichtige, die juristischen Studien betr. Aenderungen
erfahren. .
Indem wir die Herren Studierenden der Rechtswis-
senschaft auf die neuen Bestimmungen aufmerksam ma-
chen und auch darauf hinweisen, dass nach der Ueber-
gangszeit Dispense von den Verordnungsbestimmungen
nur noch in Ausnahmefällen werden erteilt werden, be-
merken wir, dass die fraglichen Bestimmungen auf dem
Universitäts-Sekretariat eingesehen werden können.
Heidelberg, den 15. November 1905.
Der ztg. Dekan:
v. Lilienthal.