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Historisch-Philosophischer Verein <Heidelberg> [Hrsg.]
Neue Heidelberger Jahrbücher — 5.1895

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Heft 1
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Zangemeister, Karl: Zur germanischen Mythologie
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https://doi.org/10.11588/diglit.29062#0059
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Zur germanischen Mythologie

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Von den übrigen Inschriften verdienen hier noch erwähnt zu werden:

1) Henzen n. 16: I. o. m. Iunon[i Minervae] Marti H[erculi] ...
(Der Best fehlt).

2) Notizie 1891 p. 129: I. o. in. Iunoni Herclenti Campestri-

bus (Der Dedicant ist von Hadrian zum Centurio der nieder-
germanischen leg. 1 Min. ernannt; die Form „Herclenti“
kommt gerade auch am Rheine vor: Bramb. n. 666 und wohl
auch n. 315).

3) Henzen n. 25 (a. 219): Herculi Magusano*) ... equites singu-
läres Antoniniani . . . cives Batavi sive Thraces adlecti ex
provincia Germania inferiori1 2).

Der älteste dieser Yotivsteine (n. 3) ist Juppiter, Juno, Minerva,
Hercules, Fortuna, Felicitas, Salus, Fatae, endlich dem Genius der Truppe
selbst geweiht. Dass in Juppiter, Juno, Minerva die drei kapitolinischen
Gottheiten zu erkennen sind, wurde bereits von Henzen p. 270 richtig
bemerkt. Er fügt hinzu, die folgenden seien sämtlich „numi romani“.
Betrachten wir aber die weiteren Inschriften, in denen noch eine grössere
Reihe von Gottheiten auftritt, so kommen wir m. E. zu dem Ergebnis,
dass wohl die nomina, aber nicht die numina römische sind.

An erster Stelle steht hier also stets die kapitolinische Trias3), nur
ist in n. 22 und 23 die Minerva etwras zurückgedrängt und, was beson-
ders bemerkenswert ist, zweimal findet sich diesen Gottheiten der Sol
oder Sol divinus unmittelbar angefügt, der also damals diesen obersten
Staatsgottheiten völlig koordiniert wurde.

In den darauf folgenden drei Göttern Mars, Hercules, Mercur ist
nun offenbar die germanische Trias zu erkennen, dieselbe, die auch

1) So steht nach Hülsen richtig auf dem Steine, nicht „Macusano“. — Vgl.
über diese Inschrift Mommsen, Westd. Korr.-Blatt 1886 Sp. 51.

2) Nicht aufgenommen in diese Liste habe ich n. 14 (a. 142) „Herculi et genio
imp. . . . Pii“ u. s. w. und n. 15 (a. 143) „Marti sanctissimo et genio imp. . . . Pii“
u. s. w., n. 35 „Marti sancto sacrum“, Notizie 1889 p. 66 (a. 250) „pro salute eq.
sing, genio turmes Herculi sancto“ u. s. w., weil bei diesen die Zurückführung auf
germanischen Kult zwar sehr wohl möglich, aber nicht beweisbar ist.

3) S. z. B. Becker, Handbuch I S. 397. Diese Trias findet sich natürlich im
ganzen Römerreiche; für die Germaniae seien aus Brambach’s Sammlung folgende
Inschriften angeführt: n. 12 (a. 189). 53. 145 (a.239). 157. 993 (a. 192). 1281 (zwischen
293 und 305; s. Westd. Zeitschr. XI 318). Die meisten sind sicher keine Privat-
denkmäler.

NEUE HEIDELB. JAHRP.UECHEB V.

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