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Historisch-Philosophischer Verein <Heidelberg> [Hrsg.]
Neue Heidelberger Jahrbücher — 5.1895

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Heft 2
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Heyck, Eduard: Die Staatsverfassung der Cherusker
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https://doi.org/10.11588/diglit.29062#0141
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Die Staatsverfassimg der Cherusker.

Von

Eduard Heyck.

Die Ergebnisse des Nachfolgenden könnten mit leichter Mühe
noch einleuchtender gemacht werden, wenn analoge und parallele Er-
gebnisse aus der Geschichte der übrigen Germanen, sowohl des west-
und ostgermanischen Kontinents, wie von Angelsachsen und Nordvölkern,
und dazu allgemeine, logisch abgeleitete Gründe zur Stütze herbeigezogen
würden. Indessen ist dem Verfasser die Darlegung der Verhältnisse bei
den Cheruskern keineswegs Selbstzweck, vielmehr das die Absicht, die
besonderen Nachrichten über sie möglichst zu entwirren und dem somit
unter Beschränkung der Quellen gewonnenen Ergebnisse seine selbständige
Beweiskraft, seine Mitbenutzbarkeit für eine inductive Erschliessung des
Allgemeinen zu wahren. Insofern macht es auch nichts aus, wenn etwa
ein einzelner erwünschter Aufschluss nicht schon aus den Nachrichten
über die Cherusker allein mit aller Sicherheit gewonnen wird.

Wir sind der Meinung, dass das ständige Ausgangnehmen von der
Germania des Tacitus auch in Zukunft niemals etwas anderes als die
Vermehrung der sich gegenseitig nicht aus der Welt schaffenden Hypo-
thesen über die ältere Verfassung der Germanen produzieren wird.
Wenn man dagegen von den einfachen und klaren Thatsachen bei den
einzelnen Völkerschaften und Völkerverbänden ausgeht, ohne sie, wie
bisher durchweg geschehen ist, vorher auf das Prokrustesbett der Ger-
mania-Hermeneutik zu spannen, so ergiebt das von allen Seiten her ge-
wonnene, mit einander in Beziehung gesetzte Beobachtungsmaterial ein
einheitliches und von unvereinbaren Gegensätzen freies Gesamtbild für
alle drei (resp. vier) grossen Gruppen der Germanenfamilie, welches zu-
gleich auch der allgemeinen Schilderung in der Germania des Tacitus
zur nunmehr mühelosen, alle Streitfragen der Texterklärung leicht ent-
scheidenden Erläuterung dient.
 
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