20 Ekkart Zimmermann
Das erste und zunächst wichtigste Kriterium ist die Herausforderung des
staatlichen Gewaltmonopols, also der Ordnung im Innern. Als zweites wird
die Ordnung von außen, an den Staatsgrenzen, in Frage gestellt. Das dritte
Moment schließlich beinhaltet den möglichen Umsturz der gesellschaftlichen
Ordnung. Im Einzelnen lassen sich die verschiedenen Konfliktformen wie
folgt zuordnen: Grundsätzlich sind die Fälle, in denen das staatliche Gewalt-
monopol gefährdet ist, also diejenigen auf der linken Seite in der Tabelle, ex
definitione als stärkere Herausforderungen anzusehen. Das staatliche Gewalt-
monopol wird bei einer Gefährdung der Gesellschaftsordnung ebenfalls in
Mitleidenschaft gezogen und ist im Übrigen an den Staatsgrenzen nach
außen ebenfalls sicherzustellen.
Bei einem Vergleich z. B. von Innerem Krieg mit bloßem ideologischem Ex-
tremismus wird somit deutlich, dass letzterer im allgemeinen „lediglich" die
Gesellschaftsordnung gefährdet, Innerer Krieg wegen der damit verbundenen
Organisation der Gewalt dagegen auch das staatliche Gewaltmonopol. „Uni-
versalistische" Befreiungsideologien mögen dagegen zur Aufhebung der ei-
genen Staatsgrenzen aufrufen. Das Gewaltmonopol gefährden sie als reine
Ideologien jedoch nicht, wohl aber die Gesellschaftsordnung. Natürlich kann
sich in dynamischer Perspektive in vielen Fällen eine Eskalation zur Gefähr-
dung auch der jeweils anderen Dimensionen ergeben.
Der antistaatliche links- wie rechtsextremistische Terrorismus gefährdet so-
wohl das staatliche Gewaltmonopol wie die Gesellschaftsordnung, nicht aber
die Staatsgrenzen, wohingegen beim gewöhnlichen militärischen Staats-
streich die Gesellschaftsordnung nicht gefährdet ist.
Einen interessanten Fall stellen freiwillige überstaatliche Zusammenschlüs-
se dar, gewissermaßen eine eher mehrheitsgetragene Bewegung, die die eige-
nen Staatsgrenzen infragestellt.
Natürlich verbleiben bei einer derartigen Grobeinstufung zahlreiche Am-
biguitäten: So ist etwa in autoritären Staaten je nach Handhabung der repres-
siven Kräfte das Gewaltmonopol in der Reaktion auf Protest und Demonstra-
tionen gefährdet. Im Falle der Auseinandersetzungen um Irredenta ist die Ge-
sellschaftsordnung, also vor allem die Organisationsform der Produktion, im
Allgemeinen weniger gefährdet als (schon ex definitione) die Staatsgrenzen.
Innerer Krieg geht meist auch mit einer Gefährdung der Gesellschaftsord-
nung einher, insofern als solche Auseinandersetzungen häufig gesellschafts-
politisch und kulturell-religiös aufgeladen sind. Weniger vorrangig ist die Ge-
fährdung der Staatsgrenzen. Kommt es allerdings zusätzlich zu einer Heraus-
forderung der Gesellschaftsordnung, so ist von einer revolutionären Situation
und beim Sturz der Gesellschaftsordnung und weitergehenden Veränderun-
gen u. U. von Revolution zu sprechen. Revolutionäre Bewegungen mit interna-
tionaler Zielsetzung (linkes oberes Feld in Tabelle 1) stellen dabei oft auch die
eigenen Staatsgrenzen in Frage.
Bei fast allen Konfliktformen in Tabelle 1 spielt Gewalt eine bedeutende
Rolle, gelegentlich auch eine untergeordnete. So kann Protest, der weder die
Das erste und zunächst wichtigste Kriterium ist die Herausforderung des
staatlichen Gewaltmonopols, also der Ordnung im Innern. Als zweites wird
die Ordnung von außen, an den Staatsgrenzen, in Frage gestellt. Das dritte
Moment schließlich beinhaltet den möglichen Umsturz der gesellschaftlichen
Ordnung. Im Einzelnen lassen sich die verschiedenen Konfliktformen wie
folgt zuordnen: Grundsätzlich sind die Fälle, in denen das staatliche Gewalt-
monopol gefährdet ist, also diejenigen auf der linken Seite in der Tabelle, ex
definitione als stärkere Herausforderungen anzusehen. Das staatliche Gewalt-
monopol wird bei einer Gefährdung der Gesellschaftsordnung ebenfalls in
Mitleidenschaft gezogen und ist im Übrigen an den Staatsgrenzen nach
außen ebenfalls sicherzustellen.
Bei einem Vergleich z. B. von Innerem Krieg mit bloßem ideologischem Ex-
tremismus wird somit deutlich, dass letzterer im allgemeinen „lediglich" die
Gesellschaftsordnung gefährdet, Innerer Krieg wegen der damit verbundenen
Organisation der Gewalt dagegen auch das staatliche Gewaltmonopol. „Uni-
versalistische" Befreiungsideologien mögen dagegen zur Aufhebung der ei-
genen Staatsgrenzen aufrufen. Das Gewaltmonopol gefährden sie als reine
Ideologien jedoch nicht, wohl aber die Gesellschaftsordnung. Natürlich kann
sich in dynamischer Perspektive in vielen Fällen eine Eskalation zur Gefähr-
dung auch der jeweils anderen Dimensionen ergeben.
Der antistaatliche links- wie rechtsextremistische Terrorismus gefährdet so-
wohl das staatliche Gewaltmonopol wie die Gesellschaftsordnung, nicht aber
die Staatsgrenzen, wohingegen beim gewöhnlichen militärischen Staats-
streich die Gesellschaftsordnung nicht gefährdet ist.
Einen interessanten Fall stellen freiwillige überstaatliche Zusammenschlüs-
se dar, gewissermaßen eine eher mehrheitsgetragene Bewegung, die die eige-
nen Staatsgrenzen infragestellt.
Natürlich verbleiben bei einer derartigen Grobeinstufung zahlreiche Am-
biguitäten: So ist etwa in autoritären Staaten je nach Handhabung der repres-
siven Kräfte das Gewaltmonopol in der Reaktion auf Protest und Demonstra-
tionen gefährdet. Im Falle der Auseinandersetzungen um Irredenta ist die Ge-
sellschaftsordnung, also vor allem die Organisationsform der Produktion, im
Allgemeinen weniger gefährdet als (schon ex definitione) die Staatsgrenzen.
Innerer Krieg geht meist auch mit einer Gefährdung der Gesellschaftsord-
nung einher, insofern als solche Auseinandersetzungen häufig gesellschafts-
politisch und kulturell-religiös aufgeladen sind. Weniger vorrangig ist die Ge-
fährdung der Staatsgrenzen. Kommt es allerdings zusätzlich zu einer Heraus-
forderung der Gesellschaftsordnung, so ist von einer revolutionären Situation
und beim Sturz der Gesellschaftsordnung und weitergehenden Veränderun-
gen u. U. von Revolution zu sprechen. Revolutionäre Bewegungen mit interna-
tionaler Zielsetzung (linkes oberes Feld in Tabelle 1) stellen dabei oft auch die
eigenen Staatsgrenzen in Frage.
Bei fast allen Konfliktformen in Tabelle 1 spielt Gewalt eine bedeutende
Rolle, gelegentlich auch eine untergeordnete. So kann Protest, der weder die