Metadaten

Hugo Helbing [Hrsg.]; Röntgen, Wilhelm Conrad [Bearb.]
Antiquitäten, alte Gemälde, Möbel, Textilien, Kunstgegenstände, Ostasien, Graphik, Silber und Schmuck: aus dem Nachlass exz. geh. Rat Dr. W. K. Roentgen und aus süddeutschem Privatbesitz; Versteigerung in München bei Hugo Helbing: Dienstag, den 19. Juni und folgende Tage — München: Helbing, 1923

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.53545#0002
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
BEDINGUNGEN
Die Versteigerung geschieht ausschließlich gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichs-
währung und erfolgt unter der fachmännischen Leitung des Unterzeichneten durch einen
von diesem beauftragten Auktionator; die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld
von fünfzehn Prozent zu entrichten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises,
die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch erfolgtes Doppelgebot eine
Meinungsverschiedenheit entstehen, so wird die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten.
Die Ansteigerer haben ihre Ankäufe nach jeder Vakation gegen Barzahlung zu übernehmen
und den Steigerungspreis hierfür inkl. des Aufgeldes an die Firma Hugo Helbing, München, zu
leisten, widrigenfalls sich der Versteigerer das Recht vorbehält, die angesteigerten, nicht in Empfang
genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers sofort wieder zu verkaufen.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und als ausschließlicher
Gerichtsstand gilt München.
Bei Nichteinhaltung obiger Bedingung der sofortigen Barzahlung kann der Unter-
zeichnete nach seiner Wahl entweder außer dem Zuschlagspreis und Aufgeld ohne weitere
Mahnung eine Vergütung in der Höhe des jeweils von den Banken einschließlich Provision
berechneten Zinses vom Tage der Versteigerung ab fordern, oder auch, und zwar frühestens
nach Ablauf einer Woche nach der Versteigerung, ohne jede weitere Fristsetzung den Verkauf
annullieren. In diesem Falle gilt der Zuschlag als nicht erfolgt und überdies kann seitens
des Unterzeichneten voller Schadensersatz wegen Nichterfüllung vom säumigen Käufer
verlangt werden.
Das geringste Gebot bis zu Mk. 10000.— ist Mk. 500.—, von Mk. 100000.— an Mk. 5000.—.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen,
sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einhalten zu lassen.
Nach erfolgtem Zuschlag kann keinerlei Reklamation wegen der Beschaffenheit der Gegen-
stände zur Zeit des Zuschlages berücksichtigt werden. Etwaige Reklamationen aus anderen
Gründen sind nach Ablauf von vier Wochen nach dem Zuschlag ausgeschlossen.
Die Vorteile des § 23, Absatz 1, Nr. 2, des Umsatzsteuer-Gesetzes können nur dann ein-
geräumt werden, wenn der Steigerer den Nachweis der Wiederverkäuferbescheinigung nach
Vorschrift sofort erbringt.
Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie über-
nommen werden. Eventueller Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten
und Gefahr des Käufers zu erfolgen, und übernimmt die unterzeichnete Firma keinerlei Haftung
für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Es ist nur den mit Katalogen oder Einladungskarten versehenen Personen die Besichtigung
der Sammlung gestattet, wie dies auch bezüglich der Teilnahme an der Auktion der Fall ist.
Bei der Besichtigung wird bestmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher einen von
ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.
Aufträge werden durch den Unterzeichneten übernommen, der auch jede die Versteigerung
betreffende Auskunft gerne erteilt.
HUGO HELBING
Kunsthandlung und Kunstantiquariat
Berlin W 10 Liebigstraße 21 München Wagmüllerstr. 15 Frankfurt a. M.
Matthäikirdistr. 12 Telephon Nr. 204 21 Bockenheimerlandstr. 8
 
Annotationen