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Hocker, Johann Ludwig; Karl Wilhelm Friedrich; Georg Friedrich Karl; Seckendorff, Friedrich Heinrich
Hailsbronnischer Antiquitäten-Schatz: Enthaltend Derer uralten Burggrafen von Nürnberg, Dann Derer von Denenselben abstammenden Herren Chur-Fürsten und Marggrafen von Brandenburg, Auch einiger Gräflich- und Adelichen Familien Jn der vormahligen Closter-Kirche zu Hailsbronn befindliche Grab-Stätte, Wappen und Gedächtnus-Schrifften, Guten Theils in Kupfer gestochen, Nebst Derer Aebbte, Predigere und Rectorum dieser Gemeinschafftl. Fürsten-Schul Namen und Geschichten, Und einem Anhang Merckwürdiger Documenten, Jngleichen im andern Theil Die in geschriebenen und gedruckten Büchern bestehende Uralte Closter-Bibliothec, Nebens der Lebens-Beschreibung derer Namhafftesten Auctorum — Onolzbach, 1731 [VD18 90568079]

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https://doi.org/10.11588/diglit.31960#0051
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Liger bestehen bleibe, so wollen Wir von Uniers Klosters Einkünfften an
statt der zwey und siebenzig Mönchen, so zuvor in diesem Closter
erhalten und desselben Einkünften unnuylich verzehret und übel
ausgebracht habe»/ die Zahl voriger Knaben und Schüler gnädig ver-
mehren, und forthin Einhundert Knaben Unfern Landen und Fürsten-
thum zum Besten, in gedachtem Unserm Kloster Hailsbronn nothdürfftig
unterhalten und versehen, auch diese Anordnung rhun, damit die also in
GOttes Wort und reiner Lehr des L vsiigeiü. auch in Sprachen und freyen
Künsten unterwiesen und erzogen werden, auf daß Wir zu jeder Zeit, wo
in Kirchen und Schulen Mangel an Leuten vorfiete, die Nochdurfft
an derselben ersetzen und ein Vorrath an gelährten Leuten durch GOttes
Gnad undSeegen sammlen mögen. Auch daß dieKellen,so in diesem Klo-
ster vorhanden, also zugerichtet werden,damit dieKnaben nicht allein zuBe-
förderung ihrer swäien, sondern auch zu Erhaltung guter vilciplln und
Khnstlichen Zucht in einer gemeinen NsbiMion mögen behalten werden.
2. Dieweil auch bis anhero in mehrgedachter Unserer Schule indem
grosse Unordnung fürgelauffen, daß darein allerley Knaben, so an Alter, ln-
geniis, profettibug und kruäirion einander ungleich gewest,ohneunterschied
ausgenommen, und bisweilen auch aus fremden Herrschafften eingeschoben
worden, deren erliche so kindisch und unsauber, daß sie einer besonder» Pfleg-
nnd Säuberung bedörfft, etliche aber so grob und erwachsen gewesen, daß
man sie in 8mäüs nirgends fortbringen können, daher die Unkosten bey die-
ser Schule allermeist unnützlich angewendet; daher» erfordert die hohe
Nochdurfft, dißfalls gebührlich Einsehen zu haben, daß diß Unser Christ-
lich Mmosen wohl angeleget und davon fromme, geschickte, gelährte und
tügliche Leute mögen erzogen werden. Demnach so wollen Wir fortan,daß
beym KlosterHailsbronn allein die Lands-Kinder,so in Unfern Landen und
Fürstenthum gebohren und erzogen und ohne Mittel Uns unterchan sind,
ausgenommen werden, welche ihres Alters jetzo Anfangs von 12. bis 16.
Jahr ohngefährlich, auch eines guten und zum sruäiren tüglich und fähigen
inZenü seyn sollen.
z. Und weil Wir diese Schule den armen unvermöglichen
Unterthanen zum Besten gestiffter, damit tügliche inseni, nicht durch
ihrer Eltern Unvermögenheit vom scu-llren mit Nachtheil der Kirchen
abgehalten werden; So wollen Wir, daß fürnemlich armer, sowohl auch
Der Kirchen-und Schul-Diener und um die Herrschasst wohlverdienter Leut
Kinder,die entweder arm und unvermüglich,oder von GOtt mitvielenKin-
dern begabt seyn, in diese Unsere Schul angenommen werden sollen. Dar-
neben Wir doch auch gnädig zulassen und verstatten wollen, reichen vermügs
liehen Leuten, von Adel oder von der Burgerfchafft, ihre Kinder, auf ihre
Kosten in Unsere Schule zu schicken, doch daß ihre Kinder, andern Knaben
gleich, den ^enibus und 8rsrucis schuldig und gebührlich Gehorsam leisten,
wollen Wir solches in der Herren inipeÄorum und consiüorislen, als der
Lxsminsrorum Oilcretion gestellet haben.
4. Well Wir auch nicht für unziemlich halten, daß billich ein jeder für
empfangene Wohlthat danckbar und hiedurch dem verbunden seyn solle, von
welchem er die Guttharen empfangen hat; Also wollen Wir, daß alle, so in
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