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E. HULTZSCH,

Erwiderung.
Aus der Wahrnehmung: ‘ein G-Laut ist entstanden’ (und) ‘ein G-Laut ist vergangen’
(folgt) die Vergänglichkeit der Buchstaben. Die Wiedererkennung: ‘dies ist derselbe G-
Laut’ beruht, wie (die Wiedererkennung): ‘dies ist dieselbe Flamme der Lampe’, (nur) auf
dem Besitze desselben Genus. Und selbst wenn die Buchstaben ewig sind, so ist (jeder)
durch eine (bestimmte) Reihenfolge (der Buchstaben) qualifizierte Ausspruch vergänglich.
Deshalb ist der Veda von Gott gesprochen.
Die Gesetzbücher des Manu u. s. w. und die Gewohnheiten (der Frommen) *) sind
(ebenfalls) Erkenntnismittel, da sie im Veda wurzeln. Da diejenigen Aussprüche, in welchen
die Gesetzbücher wurzeln, jetzt nicht (mehr) gelesen werden, so nimmt man an, daß irgend
eine Rezension, die ihre Wurzel ist, verloren gegangen sei.
E i n w u r f.
Da es unmöglich ist, anzunehmen, daß Aussprüche des gegenwärtig rezitierten Veda
verloren gegangen seien, (und) da es ungereimt ist, zerstreute (Worte aus der erhaltenen
Rezension als Quelle der Gesetzbücher) anzusehen, so ist der ewige, erschließbare Veda
die Wurzel (der Gesetzbücher).
Erwiderung.
Da auch in diesem Fall eine Erkenntnis der Reihenfolge der Buchstaben unmöglich
wäre 1 2), so würde er unverständlich bleiben.
§ LX11L Die sprachliche Erkenntnis.
Sprachliche Erkenntnis (säbdajnänd) ist die Erkenntnis des Gegenstandes eines
Ausspruches. Ihr Instrument ist die Sprache.
E i n w u r f.
Die Erkenntnis des Zusammenhangs ist nur möglich durch den Schluß: ‘Diese Worte
besitzen Zusammenhang mit den Gegenständen, die sie ins Gedächtnis rufen, da sie eine
Gruppe von Abhängigkeit u. s. w.3) besitzenden Worten sind, wie meinj (eigener) Aus-
spruch’ 4). Daher ist die Sprache kein besonderes Erkenntnismittel5).
Erwiderung.
Es wird von Allen zugegeben, daß die sprachliche Erkenntnis vom Schließen ver-
schieden ist, wie das Bewußtsein: ‘ich nehme aus der Sprache wahr’ bezeugt.

1) Vgl. den Kommentar zu § 1.
2) Wenn die Buchstaben ewig wären, so würden Wörter wie nadi und dtna, sarah und rasa#,
räja und järä, ramä und mära dasselbe bedeuten. — N. und Bhäskarödaya
3) S. § LX und LXI.
4) Statt sadväkyavat liest die Bombayer Ausgabe von 187G madvakyavat, wovor N. und Me-
hendale gäm--änaya dandew-eti einfügen.
5) Dies ist die Ansicht der Vaiseshikas. — N.
 
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