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E. HULTZSCH,

Erwiderung.
Da die Abwesenheit des Verhindernden die Ursache des ganzen Produktes ist, so
braucht man keine (besondere) Kraft (anzunehmen, sondern) das Wort ‘Kraft’ bedeutet
Nichts als ‘Ursache’.
E i n w u r f.
Da man sieht, daß Messing u. s. w. durch Asche u. s. w. gereinigt werden 4), so muß
man eine mitteilbare Kraft (adheyasalcti) annehmen.
Erwiderung.
Das Wort ‘Reinigung’ bedeutet: Verrichtung der Verbindung mit Asche u. s. w., be-
gleitet von der mit der Verbindung mit Asche u. s. w. gleichzeitigen Abwesenheit jeder
Berührung von (Dingen) die nicht berührt werden dürfen.
Auch Besitz (svatva) ist keine besondere Kategorie. Denn der Besitz besteht darin,
daß man (über Etwas) nach Belieben verfügen kann, und dieser (Begriff) wird völlig ab-
geschnitten durch ‘als Geschenk u. s. w. empfangen haben’.
Im Folgenden wird die Vorschrift (des Veda) betrachtet. Die Vorsch mc (yidhi) hat
zum Objekt eine Erkenntnis, die den Wunsch der Tätigkeit hervorbringc, welcher eine
Anstrengung bewirkt. Um sie (nämlich die Vorschrift) auszudi ücken, werden der Potential
u. s. w. beliebig (gebraucht). Da man sieht, daß kein Streben nach dem (stattfindet), was
durch Tätigkeit nicht erreichbar ist, so ist das, was das S reben bewirkt, die Erkenntnis,
daß Etwas durch Tätigkeit erreichbar ist.
(Hieraus) folgt nicht etwa, daß (auch) beim Genuß von Gifc u. s. w. ein Streben (statt-
findet). Denn im Falle der beliebigen Handlungen wird das Streben bewirkt durch die
Erkenntnis der Erreichbarkeit durch Tätigkeit, deren Merkmal das Mittelsein zur Erfüllung
eines Wunsches ist, und im Falle der ständigen und gelegentlichen Handlungen ebenfalls
(durch die Erkenntnis der Erreichbarkeit durch Tätigkeit), welche hervorgeht aus der Er-
kenntnis des Verhaltens zu den vorgeschriebenen Zeiten und der Gelegenheiten1 2).
Man darf auch nicht (einwenden), daß eine begleitende Veranlassung des Strebens3 4 5)
fehle, da, wie Guru (d. i. Prabhäkara) erklärt, die begleitende (Veranlassung) das Hervor-
gehen aus der Erkenntnis des Versehenseins mit der eigenen Qualifikation sei4). Dies ist
falsch, da es einfacher ist, (anzunehmen), daß nur die Erkenntnis, daß Etwas durch Tätig-
keit erreichbar und das Mittel zur Erfüllung eines Wunsches ist, vermittelst des Wunsches
der Tätigkeit die Anstrengung bewirkt. (Hieraus) folgt auch nicht die Abwesenheit des
Strebens bei einer ständigen Handlung, da sie kein Mittel zur Erfüllung eines Wunsches
ist. Denn auch hierbei sind die Vermeidung der Sünde und die Vernichtung der Schuld0)
als Fracht anzusehen. Deshalb ist die Bedeutung des Potentials u. s. w. nur die, daß
Etwas durch Tätigkeit erreichbar und das Mittel zur Erfüllung eines Wunsches ist.
1) Vgl. Yäjnavalkya, I. 190.
2) N. liest nimitta für nimittaka.
3) Vgl. Nyäyakdsa unter anugamah.
4) Vgl. ebenda, p. 530.
5) N. liest päpa-lisliayasya cha.
 
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