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Hupp, Otto
Scheltbriefe und Schandbilder: ein Rechtsbehelf aus dem 15. und 16. Jahrhundert — Schleißheim: Selbstverl. des Verf., 1930

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https://doi.org/10.11588/diglit.65844#0064

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54

Schuldensachen Wjog Ainrich des jungem mit Johann v. Srevench,
«Hauptmann ju Spandau,
s55s—1542. Vriginalakten in Wolfenbüttel. Landeshauptarchiv.

Am 11. April 1531 bekennt der Herzog, von Jacob von Tahle (Thals)
1250 fl. ausgenommen zu haben, die er mit sechs vom Hundert verzinsen
und bis Ostern 1533 zurückzahlen will. Als Bürgen setzte er: Cort v. Schir-
stet, Curt Spiegel, Luppolt v. Rössing, Wilhelm und Fritz v. Hoim zu
Ermsleben, Heinrich v. Hoim, Heinrich v. Dorstadt, Jost v. Suersen, Jost
v. Lenthe und Stacius v. Lenthe, die sich im Fall der Nichtbezahlung zum
Einlager in Hannover oder Halberstadt verpflichteten.
1538 (o. T.) bekennt der Herzog gegen Leonhart Gangolt, Bürger zu
Braunschweig, in zwei Briefen auf die von ftlonichhaufen, kbirts sohn, halten
3000 fl. zu schulden und erlaubt dem Gangolt, auf diese Briefe von andern,
es sei von Adel oder Bürger, geistlich oder weltlich, etliche gülden zu ent-
lehnen, denen damit der Herzog schulde.
Am 12. April 1540 bekunden von Cöln a. d. Spree aus die Kammer-
gerichtsräte des Kurfürsten von Brandenburg, daß Leonhard Gangelt, Bürger
zu Braunschweig, dem Ioh. v. Grevenitz, Hauptmann zu Spandau, zwei
Schuldverschreibungen Hzg. Heinrichs v. Braunschweig für Ludloff, Johann,
Christof, Dietrich und Georg v. Monichausen über 2600 und 400 fl. sowie
zwei weitere für Hans und Jacob vom Thal über 2250 fl. übergab, die
Gangelt von Michel Juden an sich gebracht hatte.
Am 1. März 1541 antworten Hofräte und Befehlshaber zu Wolfen-
büttel dem Johann Grefnitz, Hauptmann zu Spandau: Euer Schreiben, daß
ihr etliche Verschreibungen an euch gebracht, haben wir in Abwesenheit unsers
Herrn des Herzogs erhalten und an diesen weitergeleitet, zuversichtlich s. f. g.
werdefich gegen denjenigen,denesie etwas verschrieben und zugesagt, diegepur ru halten wissen.
Kurz darauf schreiben sie wieder an Grevenitz: Auf euer neues Schreiben,
daß ihr mit unserer Antwort nicht gefertigt sein wolt, können wir nur erwidern,
daß wir diese Antwort nicht zu ändern wissen, hoffend, der Herzog werde sich
gegen seine Gläubiger nach Gebühr verhalten. Und am 4. Mai antworten
sie ihm weiter: Auf sein Schreiben wegen der Zinsen von den Verschreibungen
der v. Münchhausen und seine Absicht, die Bürgen für Hans und Jacob
v. Thals zur Leistung zu mahnen, könnten sie in Abwesenheit des Herzogs
nichts erwidern. Dieser habe aus Regensburg an Leonhart Gangolt ge-
schrieben. Wenn dieser die Zinsen verlange, werde er sie erhalten.
Das betr. Schreiben des Herzogs an Leonhart Gangolt, Regensburg,
8. Juli 1541, lautet:

Wir hatten erwartet, daß du auf unser Schreiben die brief u. sigel so du
lsans v. Sreomih verbotnerweis vmbgeschlagen, wieder an dich bringen wirst. Das
ist nicht geschehen, sondern Grevenitz mahnt widerrechtlich unsere Bürgen zur
Leistung. Wir fordern dich nochmal auf, jene brief u. sigel wieder an dich zu
bringen und mit Bezalung bis auf unsere baldige Rückkunft zu warten.
Ein Konzept des Herzogs ohne Datum und Aufschrift ist wohl an die
brandenburgischen Räte gerichtet und lautet:
Zo oill die manung ^lohan o. öreuenß belangt, mögen wir euch gnediger mapnung
nit bergen, das wir ime nie Heller oder Pfennig schuldig worden, sondern er berumbt
sich, etliche briefe und sigel von Lenhart bangolf, burger vnser stat Braunschweig, und
oon dem o.^all an sich gebracht zu haben, was im nach der Kaiser!. Consti-
tution nicht zusteht. So sind wir auch dem von Tal nichts schuldig, sondern
Michel Jude hat unter seinem namen one sein wissen und willen einen brief
auf eine benante summe gülden von uns betrüglicherweise erlangt. Indes
wollen wir die Forderung an die verordneten unserer landsteuer gelangen
lassen und den, der zur Schuldforderung berechtigt ist, zufrieden stellen.
Hierauf schreibt am 18. Dez. 1541 Ioh. Grevenitz, Hauptmann zu
Spandau an Herzog Heinrich:
Ich habe eure Verschreibung an Jacob v. Tal über 1250 fl, zalbar zu
Ostern 1533, und an Hans v. Tal über 1000 fl, zalbar Ostern 1531 (wo-
von Leonhart Gangolt 700 fl zurückbezalt sind), an mich gebracht und am
14. Febr. 1541 gekündigt, worauf mir eure Räte unbefriedigend geantwortet
haben. Zu Ostern begab ich mich nach Halberstadt in Hans Finders Haus
und wartete auf Zalung. Da diese nicht erfolgte, mußte ich eure Bürgen zur
Leistung mahnen. Es ist aber trotz wiederholter Mahnung keiner eingeritten.
Ich bin daher veranlaßt sie öffentlich anzuschlagen, was ich aber mit Rück-
sicht aus euch lieber unterlassen möchte. Der Einwand, daß meine Mah-
nung gegen die Kaiser!. Constitution sei und ich keine Forderung habe, ist hin-
fällig. — Ferner habe ich zwei Verschreibungen gegen Ludolf, Johann, Chri-
stof, Georg und Dietr. v. Münchhausen auf 2600 u. 400 fl von Lienhart
Gangolt an mich gebracht und von euren Räten die Zinsen gefordert, die sie
mir aber abschlugen. Ich ersuche euch daher um die zweijährigen Zinsen zu
360 fl. und kündige gleichzeitig die Hauptsumme (3000 fl) für bevorstehende
Weihnachten, widrigenfalls ich die Bürgen zum Einlager mahnen müßte.
 
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