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Hupp, Otto
Scheltbriefe und Schandbilder: ein Rechtsbehelf aus dem 15. und 16. Jahrhundert — Schleißheim: Selbstverl. des Verf., 1930

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https://doi.org/10.11588/diglit.65844#0087

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Jahre später von seinem Bruder Franz mit Hilfe Herzog Heinrichs
von Braunschweig befreit wurde. Das Wappen ist ein silberner, mit drei
roten Rosen belegter Schrägbalken in Schwarz; auf dem Helm zwischen
Büffelhörnern ein mit den Rosen belegter Busch Hahnenfedern.
v. Klencke (Klenkoe). Ein altes, anscheinend aus der Grafschaft Hoya stam-
mendes, im 15. Ihdt. auch im Braunschweigischen angesessenes Geschlecht,
dessen Wappen, in Silber ein schwarzes Kammrad mit spitzen Zacken,
sich auch auf dem Helm wiederholt.
v. Schwichelt (Schwichelde). Das Geschlecht hatte bereits im 13. Ihdt. die
Erbmarschallswürde des Stiftes Hildesheim erworben. 1790 Reichsgrafen.
2m silbernen Schilde 2:1 rote Löwenköpfe; auf dem Helm ein solcher,
besteckt mit sieben schwarzen Hahnenfedern.
Veltheim (Deltem). Die Herren v. Veltheim gehörten zum alten braunschwei-
gischen Adel und hatten seit 1514 das Erbküchenmeisteramt des Herzog-
tums inne, wozu 1569 das Erbschenkenamt im Fürstentum Hildesheim
kam. Dem Achacius v. V. ist nur das Stammwappen: in Gold ein breiter
mit zwei silbernen Querleisten belegter Balken beigegeben. Gemeinlich
wird aber das im Münchener Kalender 1909 gebrachte, geviertete Wappen
geführt. Der Helm trägt zwei goldne, in der Mitte mit dem Balken be-
legte Büffelhörner, zwischen denen oft ein rotes über Eck gestelltes Kissen
mit goldnen Quasten steht.
v. d. Wense, Stammschloß Wense (Ruine) an der Aller, gehörten zur Ritter-

schaft der Calenberg-Göttingen-Grubenhagenschen Landschaft. Das Wap-
pen ist in Silber ein schwarzer Balken, belegt mit einer goldnen Weinrebe
mit Trauben und Blättern, auf dem Helm eine goldne und eine schwarze
Straußfeder. Ein Jürgen v. d. W. war 1571 Drost zu Rethen.
v. Schenck. Gebhart Schenck gehörte zu dem Geschlecht der Erbschenken des
Fürstentums Halberstadt, dessen verschiedene Linien als Schenken v. Dön-
stedt, Schenken v. Flechtingen, Schenken von Emersleben usw. bekannt
sind und das in Anhalt, Braunschweig und im Magdeburgischen begütert
war. Das Wappen sind zwei schreitende natürliche Biber übereinander im
goldnen Felde, auf dem Helm zwischen zwei Biberschwänzen mehrere rote
Fähnlein nebeneinander.
Riebe. Achim v. R. war Herzog!, braunschweigischer Rat. Das Geschlecht
stammte aus Mecklenburg, wo schon 1237 ein Heinrich R. vorkommt
und 1334 das Siegel Johannis Ribis denselben Schild mit dem schräg-
gestellten silbernen Fisch in Rot zeigt. Die R. waren früh auch in Bran-
denburg ansässig.
v. Mandelsloh (Mandelse). Burkhard gehörte dem aus Mandelsloh im
hannöverschen Kreise Neustade am Rübenberg stammenden, weitver-
zweigten Geschlechte an, das in Blau ein von Rot und Silber mehr-
mals quergeteiltes Jagdhorn im Schilde führte. Auf dem Helm ein von
zwei schräggekreuzten, gestürzten Schwertern durchbohrter menschlicher
Schädel.

slhmähbries des lorbem v. Neide gegen Metin v. mlbersisdt
Eiel) 1546 Mlj 2S. Nktenbimdel im Staatsarchiv Hannover.

Zum Verständnis sind folgende Briefe zu erwähnen. Am 3. Januar
1546 bat Achim v. Llltzow zu Eickhove den Herzog Ernst von Braunschweig,
er möge veranlassen, daß Gyse von Heimbruck ihm (Lützow) die an Siuert
von Rantzau gezahlten 700 fl. ersetze. Der Herzog schrieb darauf schon am
5. Januar von Celle aus an Heimbruch, er solle sorgen, daß er (Herzog)
unersocht bleibe und Lützow von sinem Nagende affgewisen werde. Am 20. März for-
dert Tobern Bylde von Martin v. Halverstatt Schadloshaltung wegen seiner
Bürgschaft gegen Gyse v. Heimbruck bis Sonntag Lätare (4. April), sonst
werde er ihn: honen und schelten vnd mit schritten, ock sodannen gemelden, wo du hie
eins sehen magst, in allen Herren vnd forsten Hoven, ock allen sieden und flecken anslagen.
Er möge auch dem Siuert Swynn Genugtuung leisten. Am gleichen Tage
schrieb Torbern Bylde auch an Martin Halverstatts Vetter, seinen lieben

guten Freund Jochim von Halverstatt, wenn Martin ihn bis Lätare nicht
zufriedenstelle: so will ich dat anrichten, dat he nicht gerne senn (sehen) oder erfaren
will, ich habe in nu inth derthe sar gemant.
Das übersandte Schandgemälde zeigt den Schuldner in zwei Bildern
nebeneinander. Zuerst steht er in pelzverbrämter Schaube und Barett unter
dem Galgen mit einem von diesem herabhängenden lockern Strick um den
Hals, im Begriff, seinen Siegelring einer Sau unter den Schwanz zu
drücken. Im zweiten Bilde liegt v. Halverstadt mit entblößtem Oberkörper
und ausgebreiteten Armen auf dem Bauche unter dem Galgen, wobei die
an Pflöcken gefesselten Glieder mit Holzstücken unterlegt sind, wie dies
beim Radebrechen üblich war. Über ihm steht der Racker und stößt ihm
mit dem Rade die Armknochen entzwei, als Beginn des schauderhaften
 
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