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vaterländische Bauwerke.

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Berlin, 17. Januar. B e k a n n tm a ch u n g.

Es wird beabsichtigt, in der gegenwartigen Parochie der St. Geor-
gen-Kirche hierselbst drei neue Kirchen zu erbauen, und zwar a) die eine
auf dem Stralauer Platze, d) die zweite auf einem in der großen Frankfur-
ter Straße zwischen Nr. 127 und Nr. 133 belegenen Platze. e) die
dritte auf einem innerhalb der Stadtmauer am neuen Konigsthore belege-
nen Platze. Zur Anfertigung der erforderlichen Entwürfe füc diefe Kir-
chen wird hiermit eine Eoncurrenz eroffnet und laden wir einheimische wie
auswärtige Architekten ein, uns Baupla'ne und Kostenanschlage zu densel-
ben einzusenden, wobei folgende Bedingungen gestellt werden. 1.) Die
Wahl der außern Form und der Baustyl jeder Kirche bleiben zwar ledig-
lich dem Ermessen der Herrn Architekten überlassen, doch müssen dieselben
der Raumlichkeit und den Verhältnissen der zu diesen Kirchen bestimmten
Bauplätze angemessen sein. Wir haben daher von den verschiedenen
Bauplätzen Situationspläne anfertigen lassen, welche bei dem Herrn
Stadtrath Risch, Kaiserstraße Nr. 30 eine Treppe hoch, unentgeldlich
in Empfang genommen werden können. 2.) Die Kirchen sollen mas-
sive Thürme von angemessener Höhe erhalten, und in diesen Raum zu ei-
nem Geläute von zwei Glocken, zusammen etwa 60 Centner schwer,
vorhanden sein, wobei es ebenfalls den Herren Architekten freisteht, für die
Kirche eincn oder auch mehrere Thürme zu projectiren. 3.) Das Jnnere
der beiden in der Frankfurter Straße und am Königsthor zu erbauenden
Kirchen soll 2000 Sitzplätze, die Kirche auf dem Stralauer Platze aber
1500 feste Sitzplätze erhalten; außer diesen aber muß jede der 3 Kirchen
hinreichenden Raum haben, um ohne den Eintritt hemmende Ueberfüllung
noch etwa 1000 Stehplätze zu gestatten, so daß resp. 3000 und 2500
Personen in denselben bequem Platz sinden. 4.) Die wasserfrei anzule-
genden Souterrains müssen H ei z un g s - An l a gen zur mäßigen Er-
wärmung im Winter erhalten und überwölbt sein. 5.) Die Zugänge zu den
Emporen, wo solche projectirt werden, und zu dem Orgelchore dürfen,
um jedes Geräusch und Störung zu vermeiden, nicht offen in der Kirche
liegen. 6.) Jn jeder Kirche ist die Anlage mindestens einer überwölbten
Sacristei von 200 — 300 Q.Fuß Flächenraum nothwendig, und neben
oder über derselben, ein überwölbter feuersi'cherer Raum zuc Aufnahme der
Kirchenregistratur anzubringen.

7.) Die Tiefe des guten Baugrundes ist bei allen 3 Kirchen auf
8 Fuß unter dem gegenwärtigen Terrain anzunehmen. Der höchste Was-
serstand liegt auf dem Stralauer Platze nur 2 Fuß, auf dem Platze in
der Frankfurter Straße 5 Fuß und auf dem Platze am Königsthor 20
Fuß unter der Oberfläche des jedem dieser Orte zunächst gelegenen Stra-
 
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