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Neues Gesetzliches über Bnuwesen.

Arsenik ist sogleich nach den ersten Versuchen wieder aufgegeben worden,
weil mehrere Arbeiter bei der Bearbeitung des Holzes vergiftet wurden.
Den Sublimat hat man in England und Amerika in großem Maaßstabe
und mit Erfolg angewandt; auch die holzernen Unterlagen der Eisenbahn
zwischen Heidelberg und Mannheim sind damit getränkt. Genaue Ver-
suche, die in Leipzig angestellt worden sind, haben jedoch gezeigt, daß nur,
wenn man eine große Menge einer Sublimatauflösung anwendet, das
Holz hinreichend damit getränkt wird, daß aber dieses Mittel dann zu
theuer wird. Eben so gute Resultate st'nd an vielen Orten, z. B. in der
hiesigen Porzellanfabrik, durch Anwendung einer Eifenvitriollösung, und
des sogenannten holzsauren Eisens, wenn diese Mittel nur recht konzentrirt
und gehörig angewandt wurden, besonders nach der von Bouchern vorge-
schlagenen Methode, erreicht worden, so daß, da dcr Quecksilber - Sublimat
sich durch andere wohlfeilere und gefahrlofe Mittel erfetzen läßt, kein drin-
gender Grund vorhanden ist, das Holz, befonders in bewohnten Räumen,
mit einem starken Gifte zu tränken, welches auf vielerlei nicht vorher zu
besiimmende Weife Gefahr bringen kann.

Die wissenschaftliche Deputation ist hiernach der Meinung, daß die
Anwendung des Ouecksilber-Sublimats für dic Bewohner der Gebäude
oder für d,ie später darin befchäftigten Bauhandwerker schädlich werden
und dem zu besürchtenden Nachtheile durch die Anwendung eines angemef-
senen Surrogats, namentlich des schwefelsauren oder holzsauren Eisenoxy-
duls, vorgebeugt werden kann.

Berlin den 7. Januar 1846.

Königl. wissenschaftliche Deputation für das Medizinal-

wese n.

(gez.) vr. Klug. On. Horn. I)r. Link. vn. Wagner.
vr. Mitfcherlich. On. Froriep. Dr. v. Dorfch. Dn. Schmidt.

Dv. Casper.

Gewerbe und HandelspoLizei

59)Verfügung an die Konigll. Regierung zuStralfund, be-
treffend die Verforgung der Distrikts-Gewer be-Prü-
fu ng s b eh ö r d e n mit Dienstsie ge l n, von 16. Febr. 1846.

Aus den Vorschlag der Königl. Regierung in dem Berichte vom 31.
Dez. pr. erklären wir uns damit einverstanden, daß die in Gemäßheit des
Titels VI!l. der Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar v. I. m dem
dortigen Verwaltungsbezirke eingerichteten Distrikts-Prüfungs-Behörden
mit besondern Dienstsi'egeln verfehen werden.
 
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