Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Österreich / Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale [Editor]
Jahrbuch der K.K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale: periodical — 1.1856

DOI issue:
I. Abtheilung: Amtliche Mittheilungen
DOI article:
Gesetzliche Bestimmungen
DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.45220#0042
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
32

G esetzliche Bestimmungen.
zur Vermeidung jedes Geschäftsumzuges, an den betreffenden (Konservator des Bezirkes, worin
sich das Denkmal befindet, mittelst Zuschriften zu leiten. Wo kein Conservator bestellt ist,
erstattet der stellvertretende Bezirks-Ingenieur die diesfälligen Berichte an die unmittelbar
vorgesetzte Behörde, welche sie im gewöhnlichen Dienstwege an die k. k. Central-Com-
mission leitet.
Auf demselben Wege gelangen wieder zurück : die Erledigungen auf alle Eingaben, sowie
auch die nöthigen Belehrungen und Aufträge in Ansehung der Baudenkmale sowohl an die
Baubehörden, als auch an die einzelnen Baubeamten.
Die k. k. Landes-Bau-Direction nimmt aus den Geschäftsprotokollen Kenntniss von der
diesfälligen Wirksamkeit des untergeordneten Personales.
 
Annotationen