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Kunsthistorische Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses <Wien> [Hrsg.]
Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses (ab 1919 Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen in Wien) — 15.1894

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Abhandlungen
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Boeheim, Wendelin: Die Zeugbücher des Kaisers Maximilian I., [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.5906#0421
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Die Zeugbücher des Kaisers Maximilian I.

38g

weise eine Urkunde erhalten hat, in welcher derselbe mit Namen genannt und es wiederholt betont
wird, dass alle hintereinanderfolgenden Bildinventare des Inhaltes der Zeughäuser auf Befehl Maximi-
lian I. angelegt worden sind.

In der Instruction Königs Maximilian an Bartholomäus Freysleben vom 23. October 1507
lesen wir nämlich die folgende Stelle:

»Ludwigen Stecher, hausgegenschreiber und gegen dem Kugler auch, der alle puecher unser
zeugheuser unsrer lande, so wir bevolhen haben aufzurichten, schreibt und zu andrer des zeughaus
notturft gepraucht wirdet, ain jar 32 guldin rh.«1

Wir werden nach diesem, wenn auch nicht ganz deutlichen Wortlaute anzunehmen haben, dass
Ludwig Stecher, vielleicht mit ihm auch Hans Kugler, der Schreiber der Codices 222 und 10824
ist. Die Schrift in den Codices 10815 und 10816 ist gleichfalls sehr ähnlich jener in den vorgenannten.
Nun hat aber gerade zur Zeit, als die neuen Zeugbücher begonnen worden sind, Hans Kugler 1515
das Zeughaus zu Innsbruck übergeben und Stecher blieb Zeugschreiber; dieser könnte somit auch
als Schreiber der neuen Zeugbücher anzunehmen sein, wiewohl die Schrift in diesen nicht den Cha-
rakter der älteren zeigt.

Um bei dem gänzlichen Mangel eines Monogrammes oder Zeichens, welches auf den Maler weisen
könnte, dennoch die Frage zu lösen, musste ich einen Umweg einschlagen und die Regesten aus den
Innsbrucker Raitbüchern einer sorgfältigen und aufmerksamen Durchsicht unterziehen. Da mussten
mir von 1518 an laufend eine Anzahl von Zahlungsposten auffällig erscheinen, die auf eine umfang-
reichere Arbeit, wie sie die Zeugbücher darstellen, schliessen Hessen. Es mochten für den gleichen
Gegenstand noch vor dem Jahre 1518 Zahlungen erfolgt sein; aus den Regesten aber ergaben sich nur
jene Posten, welche ich hier folgen lasse:

1518, 24. Februar. »Margreth Reisacher, Malersgattin, erhält an ihreni Guthaben 35 Gulden.«

An demselben Tage erhält Wolfgang Reisacher, Maler, an seinem Guthaben 18 Gulden.

Am 15. Mai des genannten Jahres erhält Wolfgang Reisacher, Maler und Wirth, Vergütung für
die Zehrung eines Büchsenmeisters.2

Im folgenden Jahre 1519, am 4. April, erhält er 47 Gulden und 1520, am 3. Juli, zu ganzer Be-
zahlung 2 Gulden 3o Kreuzer von der landesfürstlichen Kammer ausbezahlt.3

Nicht nur die Zeit, in welcher die Ausgabeposten sich folgen, und die ansehnlichen Beträge, welche
hier fortlaufen, sondern auch die Angabe von der Verpflegung eines Büchsenmeisters führt zu der An-
nahme, dass es sich hier um die Entlohnung für die künstlerische Ausschmückung der drei Bände der
Zeugbücher handelte. Man muss sich dabei erinnern, dass gerade zu jener Zeit, als die Zeugbücher sich
in Arbeit befanden, einige Zeughäuser nahezu völlig ausgeleert waren. Die Kämpfe mit Frankreich und
Venedig, die sich häufig drohend gestaltende Haltung des Schweizer Kriegsvolkes erforderten die Aus-
rüstung des Heeres mit zahlreichem Geschütz. Nicht die kleineren Kalibergattungen, welche damals
jede für sich bereits einheitliche Formen besassen, sondern die Hauptstücke boten da Schwierigkeiten.
Jedes von anderer Form und verschiedenem Alter sollte in treuer Abbildung erscheinen, während sich
die grösste Anzahl zerstreut in Italien und in den Vorlanden befand.■» Nachdem nun der Maler ausser
Stande war, die nöthigen Aufnahmen vom Gegenstande selbst zu machen, so musste er zu dem Aus-
kunftsmittel greifen, sich die Aeusserlichkeit derselben von den betreffenden Zeug- oder selbst Büchsen-
meistern schildern zu lassen. Der Rechnungsvermerk gibt uns hier Nachricht von einem Büchsen-

1 Jahrbuch II: Dr. D. Schönherr, Regesten aus dem Statthaltcrei-Archive zu Innsbruck, Regest 876, Cop. Pap., Maxi-
miiiana VII, 22. — Geschäft von Hof, fol. 326-335.

2 Ich halte dafür, dass Reisacher nicht eigentlich als Wirth einer Herberge zu betrachten sondern hier nur für den
angegebenen Fall in seiner Eigenschaft als Gastherr des bei ihm im zeitweiligen Aufenthalte lebenden Büchsenmeisters so
bezeichnet wurde.

3 Vgl. Jahrbuch II: Dr. D. Schönherr, Regesten aus dem Statthalterei-Archive zu Innsbruck, Reg. l3io, l3i2, i3l8,
'333, 1354, 1378.

4 Vgl. Bibliothek des literarischen Vereins in Stuttgart, Bd. CLXIII, Tübingen 1883: Heinrich Hugo Villinger, Chronik
von 1495 bis 1533, S. 26 und 36.
 
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